Nießbrauch und Wohnrecht – die wichtigsten Sicherungsinstrumente. Der Nießbrauch erlaubt: selbst wohnen, vermieten, Mieten vereinnahmen. Besonders wichtig bei vermieteten Immobilien. Das Wohnrecht ist enger: es erlaubt nur die persönliche Wohnnutzung, keine Vermietung. Abwägung: Nießbrauch ist stärker aber belastender für den Erwerber. Wohnrecht ist schlanker aber weniger umfassend. Rückforderungsrechte sind unverzichtbar: Verarmung des Schenkers, grober Undank, Insolvenz des Erwerbers. Vertragliche Rückforderungsklauseln sind gesetzlichen Rechten vorzuziehen. Mit ERITAJ organisieren Sie Ihre Nachlassplanung rechtssicher. [Jetzt kostenlos starten](https://eritaj.de)
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