Nutzung der Immobilie durch einen Miterben. Wenn ein Miterbe einzieht entsteht eine faktische Sonderstellung. Sofort entstehen Fragen: Muss er Nutzungsentschädigung zahlen? Wer trägt laufende Kosten? Darf er umbauen? Wenn der nutzende Miterbe Geld investiert wird es heikel: War die Maßnahme abgestimmt? Erhöht sie den Übernahmepreis? Viele Erbengemeinschaften scheitern nicht am Grundsatzstreit sondern an laufenden Kosten: Versicherung, Grundsteuer, Reparaturen, Darlehensraten. Die Wertfrage ist explosiv: Der übernehmende Miterbe betont Belastungen, die auszuzahlenden betonen den Marktwert. Mit ERITAJ organisieren Sie Ihre Nachlassplanung rechtssicher. [Jetzt kostenlos starten](https://eritaj.de)
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