Was bei einer Immobilie im Erbfall tatsĂ€chlich ĂŒbergeht. Juristisch ist es zu ungenau, nur von âdem Haus" zu sprechen. Es gehen ĂŒber: Eigentum am GrundstĂŒck, alle eingetragenen Belastungen (Grundschulden, Hypotheken, Wohnrechte), bestehende MietverhĂ€ltnisse, offene Verbindlichkeiten. Der Erbe haftet fĂŒr Nachlassverbindlichkeiten. Die Erbschaft fĂ€llt automatisch an â muss aber nicht angenommen werden. Die Ausschlagungsfrist betrĂ€gt sechs Wochen. Nach dem Erbfall besteht der Nachlass als Einheit â die Immobilie gehört der Erbengemeinschaft, nicht einzelnen Erben. Mit ERITAJ organisieren Sie Ihre Nachlassplanung rechtssicher. [Jetzt kostenlos starten](https://eritaj.de)
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