Wohnrecht im Gesamtbild der Nachfolgeplanung. Das Wohnrecht ist kein isoliertes Instrument. Es wirkt im Zusammenhang mit: Schenkung oder Überlassung, Pflichtteilsrecht, Geschwisterausgleich, Steuerplanung, Testament oder Erbvertrag. Das Wohnrecht erlaubt dem Berechtigten lebenslang zu wohnen und wird im Grundbuch gesichert. Im Gegensatz zum Nießbrauch: kein Recht auf Vermietung oder Mieteinnahmen. Bei nur einem Kind das die Immobilie übernehmen soll: die anderen Kinder müssen angemessen berücksichtigt werden. Eine geerbte Immobilie lässt sich nicht wie ein Bankkonto aufteilen. Wenn drei Kinder gemeinsam Eigentümer werden entstehen sofort praktische Probleme. Mit ERITAJ organisieren Sie Ihre Nachlassplanung rechtssicher. [Jetzt kostenlos starten](https://eritaj.de)
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