Legen Sie fest, wer vom Betreuungsgericht als Ihre gesetzliche Betreuungsperson eingesetzt werden soll, falls Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Diese Betreuungsverfügung wird erstellt von:
Erfassen Sie Ihre vollständigen Personalien. Diese Daten werden für die eindeutige Identifikation im Dokument benötigt.
Diese Person soll vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden.
Das Betreuungsgericht ist an Ihren Wunsch gebunden, sofern es dem Wohl der betreuten Person nicht widerspricht (§ 1816 BGB, Betreuungsrechtsreform 2023). Wählen Sie eine Person der Sie vollständig vertrauen.
Personen die ausdrücklich NICHT als Betreuer eingesetzt werden sollen:
Sie können Personen benennen die das Gericht nicht als Betreuer einsetzen soll. Das Gericht ist auch an diesen Ausschluss gebunden, sofern keine zwingenden Gründe dagegen sprechen.
Für welche Bereiche soll eine Betreuung eingerichtet werden?
Benennen Sie die Bereiche für die eine Betreuung eingerichtet werden soll. Das Gericht setzt die Betreuung nur für die benannten Aufgabenkreise ein.
Diese Wünsche sind für die Betreuungsperson verbindliche Richtlinien.
Diese Wünsche sind für die Betreuungsperson verbindliche Richtlinien gemäß § 1821 BGB (Betreuungsrechtsreform 2023). Die Betreuungsperson ist verpflichtet, diese bei ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen.
Ergänzen Sie persönliche Wünsche oder besondere Hinweise.
Ergänzen Sie weitere Hinweise die für die Betreuungsperson oder das Gericht relevant sein könnten.
✓ Erst nach eigenhändiger Unterschrift rechtswirksam