Erstellen Sie Ihre persönliche Vorsorgevollmacht — damit eine Vertrauensperson in Ihrem Namen handeln kann, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Diese Vorsorgevollmacht wird erteilt von:
Erfassen Sie Ihre vollständigen Personalien als Vollmachtgeber. Name, Geburtsdatum und Adresse sind notwendig für eine eindeutige Identifikation im Dokument.
Diese Person handelt in Ihrem Namen, wenn Sie es nicht mehr können.
Die bevollmächtigte Person handelt rechtlich in Ihrem Namen. Wählen Sie jemanden dem Sie uneingeschränkt vertrauen — idealerweise eine Person die Sie gut kennt und Ihre Werte teilt.
Wählen Sie alle Bereiche in denen die bevollmächtigte Person für Sie handeln darf.
Wählen Sie alle Bereiche in denen die bevollmächtigte Person für Sie handeln darf. Je umfassender die Vollmacht, desto besser kann sie Sie im Ernstfall vertreten.
Darf die bevollmächtigte Person Untervollmachten erteilen?
Tritt ein, wenn die Hauptperson nicht handeln kann oder will.
Ein Ersatzbevollmächtigter tritt ein, wenn die Hauptperson verhindert ist, verstorben ist oder die Vollmacht nicht wahrnehmen kann oder will. Empfehlenswert für eine lückenlose Absicherung.
Ab wann soll die bevollmächtigte Person handeln dürfen?
Wir empfehlen sofortige Wirksamkeit. Die Vollmacht liegt dann in den Händen der bevollmächtigten Person — sie soll sie aber nur einsetzen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Der Nachweis ist so deutlich einfacher.
Ergänzen Sie persönliche Wünsche oder besondere Hinweise.
Ergänzen Sie persönliche Wünsche die in der Vollmacht berücksichtigt werden sollen. Dies kann Hinweise zur Art der Vermögensverwaltung, persönliche Werte oder sonstige Anweisungen umfassen.
✓ Erst nach eigenhändiger Unterschrift rechtswirksam