Von Oliver Markus Müller · Aktualisiert April 2026 · 22 Min. Lesezeit
Der durchschnittliche Deutsche hat mehr als 80 Online-Konten — und regelt keines davon für den Erbfall. Was passiert mit E-Mails, Social-Media-Profilen, Krypto-Wallets und Streaming-Abonnements, wenn man stirbt? Seit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2018 ist klar: Erben haben grundsätzlich Anspruch auf den digitalen Nachlass — aber ohne Vorbereitung kommen sie meist nicht ran. Dieser Leitfaden zeigt, was zum digitalen Nachlass gehört, welche Rechte Erben haben und wie Sie Ihren digitalen Nachlass konkret und vollständig regeln.
Der Begriff „digitaler Nachlass" bezeichnet die Gesamtheit aller digitalen Daten, Konten, Vermögenswerte und vertraglichen Beziehungen, die eine Person in der digitalen Welt hinterlässt. Er ist kein eigenständiger Rechtsbegriff im BGB, sondern Teil des allgemeinen Nachlasses nach § 1922 BGB — der Gesamtrechtsnachfolge. Das bedeutet: Mit dem Tod einer Person gehen grundsätzlich auch alle digitalen Vermögenswerte und Vertragsverhältnisse auf die Erben über.
Die Herausforderung liegt in der Praxis: Während analoge Nachlässe (Häuser, Bankkonten, Schmuck) in der Regel mit einem Erbschein zugänglich gemacht werden können, stellen viele Plattformbetreiber eigene — oft restriktive — Bedingungen für den Zugang im Erbfall. Ohne vorherige Vorbereitung ist der digitale Nachlass für Hinterbliebene oft faktisch unzugänglich.
Eine Studie des Bundesministeriums des Innern (BMI) zeigt, dass das Thema digitaler Nachlass zwar immer bekannter wird, aber nur ein kleiner Bruchteil der Bevölkerung konkrete Maßnahmen ergriffen hat. Das führt dazu, dass täglich digitale Werte verloren gehen — sei es durch das Verfallen ungenutzter Konten, durch gesperrte Krypto-Wallets oder durch die automatische Löschung von Daten nach dem Tod des Nutzers.
Am 12. Juli 2018 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zum digitalen Nachlass (Az. III ZR 183/17). Der Ausgangspunkt: Eine Mutter klagte gegen Facebook auf Zugang zum Konto ihrer verstorbenen Tochter. Das Mädchen war im Jahr 2012 unter bislang ungeklärten Umständen — möglicherweise Suizid — ums Leben gekommen. Die Mutter hoffte, durch die privaten Nachrichten Aufschluss über die letzten Tage ihrer Tochter zu erhalten.
Facebook verweigerte den Zugang mit Verweis auf den Datenschutz der Kommunikationspartner und die eigenen Nutzungsbedingungen. Die Klage zog sich durch alle Instanzen bis zum BGH. Das Ergebnis: Der BGH entschied, dass der Nutzungsvertrag mit Facebook auf die Erben übergeht — wie analoge Briefe und Tagebücher. Plattformbetreiber können den Zugang nicht generell verweigern. Erben haben grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in den Kommunikationsinhalt.
Die Konsequenzen dieses Urteils für die Praxis:
Das BGH-Urteil gilt als Meilenstein, schafft aber keine einfache Lösung für Hinterbliebene. Wer den Zugang zu digitalen Konten sicherstellen möchte, kommt um eine frühzeitige Regelung nicht herum.
Der digitale Nachlass ist vielschichtig. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die häufigsten Kategorien, Beispiele und was ohne Regelung mit diesen Konten passiert:
| Kategorie | Beispiele | Ohne Regelung |
|---|---|---|
| E-Mail-Konten | Gmail, Outlook, GMX, Web.de | Konto nach Inaktivität gelöscht; wichtige Dokumente verloren |
| Social Media | Facebook, Instagram, X (Twitter), LinkedIn, TikTok | Konto bleibt aktiv, kann missbraucht werden; Gedenkzustand möglich |
| Cloud-Speicher | iCloud, Google Drive, Dropbox, OneDrive | Fotos und Dokumente nicht zugänglich; ggf. automatisch gelöscht |
| Streaming-Abonnements | Netflix, Spotify, Disney+, Amazon Prime | Werden weiter abgerechnet; digitale Inhalte nicht vererbbar |
| Krypto-Wallets | Bitcoin, Ethereum, Hardware-Wallets, Exchanges | Bei unbekanntem Private Key: Guthaben dauerhaft verloren |
| Online-Banking | Girokonto, PayPal, Wise, N26 | Guthaben gehört Erben, aber Zugang ohne Zugangsdaten schwierig |
| Domains und Webseiten | DENIC-Domains, WordPress-Blogs, Online-Shops | Verlängerung scheitert; Webseiten offline; Guthaben verfällt |
| Gaming und virtuelle Güter | Steam-Bibliothek, In-Game-Währungen, NFTs | Meist nicht vererbbar laut AGB; Guthaben verfällt |
Besonders kritisch ist der Umgang mit Krypto-Währungen: Bitcoin und andere digitale Währungen sind dezentral und pseudonym. Wer den privaten Schlüssel (Private Key) oder die Seed Phrase nicht kennt, kann auf das Guthaben niemals zugreifen — unabhängig davon, ob er rechtmäßiger Erbe ist. Der Verlust von Krypto-Guthaben durch fehlende Zugangsdaten ist dauerhaft und unwiderruflich.
Das deutsche Erbrecht (§§ 1922 ff. BGB) regelt die Rechtsnachfolge vollständig und umfassend. Es gilt für alle Vermögensgegenstände des Erblassers — auch digitale. Das Problem: Viele Plattformbetreiber haben ihren Hauptsitz in den USA und unterliegen grundsätzlich amerikanischem Recht. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten häufig Klauseln, die den Zugang im Erbfall einschränken oder verbieten.
Nach dem BGH-Urteil 2018 sind solche AGB-Klauseln gegenüber deutschen Erben grundsätzlich unwirksam, soweit sie den Zugang vollständig ausschließen. Dennoch bleibt die praktische Durchsetzung schwierig: Viele Plattformen verlangen aufwendige Nachweise der Erbenstellung, haben keine deutschen Ansprechpartner und reagieren langsam auf entsprechende Anfragen.
Lesen Sie auch: Wenn ein Elternteil dement wird: Vollmacht, Betreuung und Familienfrieden →
ERITAJ Plattform
Digitalen Nachlass und alle Vorsorgedokumente sicher verwalten
Jetzt kostenlos starten →Große Technologiekonzerne haben auf das gestiegene Bewusstsein für den digitalen Nachlass reagiert und eigene Mechanismen entwickelt. Es ist dringend empfohlen, diese Mechanismen zu Lebzeiten einzurichten — eine nachträgliche Aktivierung durch Erben ist deutlich aufwendiger und unsicherer.
| Plattform | Mechanismus | Vorab einrichten? |
|---|---|---|
| Facebook / Meta | Legacy Contact (begrenzte Verwaltung) oder Löschanfrage; Gedenkzustand | Ja — in den Einstellungen unter „Besondere Nutzungsbedingungen" |
| Gedenkzustand oder Löschanfrage durch Angehörige | Eingeschränkt — keine Legacy Contact-Funktion | |
| Apple | Digital Legacy Contact: bis zu 5 Personen mit Zugang nach dem Tod | Ja — Einstellungen > Apple-ID > Legacy-Kontakt |
| Inaktivitätsmanager: Daten teilen oder löschen nach X Monaten Inaktivität | Ja — myaccount.google.com > Daten & Datenschutz > Inaktivitätsmanager | |
| Microsoft | Next-of-Kin-Prozess: Erben können Datenzugang beantragen | Eingeschränkt — kein automatischer Mechanismus |
| Gedenkprofil auf Anfrage oder Löschung durch Angehörige | Nein — nur nachträgliche Anfragen möglich | |
| X (Twitter) | Konto-Deaktivierung auf Anfrage durch Angehörige | Nein — kein Legacy-Mechanismus vorhanden |
Wenn Facebook vom Tod eines Nutzers erfährt, kann das Konto in den Gedenkzustand versetzt werden. Im Gedenkzustand wird der Name des Profils in „In Erinnerung an [Name]" geändert. Niemand kann sich einloggen. Beiträge und Fotos bleiben sichtbar. Ein Legacy Contact kann ausgewählte Verwaltungsaufgaben übernehmen: Titelbild und Profilbild ändern, einen Erinnerungspost pinnen und Beileidsbekundungen annehmen. Vollständiger Zugang zu Nachrichten oder das Entfernen von Beiträgen ist dem Legacy Contact nicht möglich.
Alternativ kann ein Legacy Contact die vollständige Löschung des Kontos beantragen. Diese Entscheidung sollte vorab mit der Person abgestimmt werden, da sie nicht rückgängig gemacht werden kann.
In der Praxis stoßen Hinterbliebene auf erhebliche Hindernisse beim Zugang zum digitalen Nachlass. Die häufigsten Probleme:
Mit diesen konkreten Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Ihre digitalen Vermögenswerte im Erbfall zugänglich sind und Ihre Wünsche respektiert werden:
Wichtig: Zugangsdaten nicht ins Testament
Das Testament wird nach dem Tod dem Nachlassgericht eröffnet und ist damit im Grundsatz einsehbar. Schreiben Sie niemals Passwörter, Private Keys oder andere sensible Zugangsdaten direkt ins Testament. Verwenden Sie stattdessen eine separate, verschlüsselte oder physisch gesicherte Datei und verweisen Sie im Testament auf deren Aufbewahrungsort.
Wenn ein Angehöriger stirbt, ohne seinen digitalen Nachlass geregelt zu haben, stehen Hinterbliebene vor mehreren Aufgaben:
Lesen Sie auch: Trauer und Erbstreit: Wenn Schmerz zu Wut wird →
Lesen Sie auch: Schenkung zu Lebzeiten: Fairness in der Familie sicherstellen →
ERITAJ Plattform
Digitalen Nachlass, Testament und Vollmacht sicher verwalten — alles an einem Ort.
Jetzt kostenlos starten →Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, digitalen Vermögenswerte und Vertragsverhältnisse, die eine verstorbene Person im Internet hinterlässt: E-Mail-Konten, Social Media, Cloud-Speicher, Streaming-Abonnements, Krypto-Wallets und mehr. Rechtlich ist er Teil des allgemeinen Nachlasses nach § 1922 BGB.
Ja. Der BGH entschied am 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17), dass E-Mail-Konten und soziale Netzwerke vererbt werden — wie analoge Briefe. Plattformbetreiber müssen Erben grundsätzlich Zugang gewähren, wenn die Erbenstellung nachgewiesen wird.
Krypto-Währungen gehen rechtlich auf Erben über, sind aber praktisch verloren, wenn Private Keys oder Seed Phrases nicht bekannt sind. Ohne Schlüssel gibt es keine Möglichkeit, auf das Guthaben zuzugreifen — irreversibel.
Ja. Im Testament können Sie Anweisungen zum Umgang mit digitalen Konten hinterlassen und auf den Aufbewahrungsort eines digitalen Inventars verweisen. Schreiben Sie aber keine sensiblen Zugangsdaten direkt ins Testament — es wird nach dem Tod öffentlich.
Im Gedenkzustand bleibt das Facebook-Profil sichtbar, der Name wird in 'In Erinnerung an' geändert, und niemand kann sich einloggen. Ein vorab benannter Legacy Contact kann eingeschränkte Verwaltungshandlungen vornehmen.
Apple ermöglicht, bis zu fünf Personen als Legacy Contact zu benennen. Diese können nach dem Tod einen Zugangsschlüssel erhalten und auf gespeicherte Daten zugreifen. Einrichtung: Einstellungen > Apple-ID > Passwort & Sicherheit > Legacy-Kontakt.
1. Digitales Inventar erstellen. 2. Zugangsdaten in einem Passwort-Manager sichern. 3. Im Testament auf das Inventar hinweisen. 4. Plattform-Mechanismen aktivieren (Apple, Google, Facebook). 5. Vertrauensperson informieren.
Ja. Abonnements laufen nach dem Tod weiter und werden weiter abgerechnet. Die Kündigung obliegt den Erben. Ein digitales Inventar mit allen Abonnements erleichtert diese Aufgabe erheblich.