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DigitalNachlassplanung

Digitaler Nachlass regeln 2026: So sichern Sie Ihre Online-Konten

Von Oliver Markus Müller · Aktualisiert April 2026 · 22 Min. Lesezeit

Der durchschnittliche Deutsche hat mehr als 80 Online-Konten — und regelt keines davon für den Erbfall. Was passiert mit E-Mails, Social-Media-Profilen, Krypto-Wallets und Streaming-Abonnements, wenn man stirbt? Seit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2018 ist klar: Erben haben grundsätzlich Anspruch auf den digitalen Nachlass — aber ohne Vorbereitung kommen sie meist nicht ran. Dieser Leitfaden zeigt, was zum digitalen Nachlass gehört, welche Rechte Erben haben und wie Sie Ihren digitalen Nachlass konkret und vollständig regeln.


Inhalt

  1. 1. Was ist der digitale Nachlass?
  2. 2. BGH-Urteil 2018 (III ZR 183/17) — Erben haben Anspruch
  3. 3. Was gehört alles zum digitalen Nachlass?
  4. 4. Rechtliche Grundlagen: BGB-Erbrecht trifft Plattform-AGB
  5. 5. Plattform-spezifische Regelungen
  6. 6. Probleme beim digitalen Nachlass
  7. 7. So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass
  8. 8. Was Hinterbliebene tun müssen
  9. 9. Häufige Fehler
  10. 10. FAQ: Häufige Fragen zum digitalen Nachlass
  11. 11. Quellen

1. Was ist der digitale Nachlass?

Der Begriff „digitaler Nachlass" bezeichnet die Gesamtheit aller digitalen Daten, Konten, Vermögenswerte und vertraglichen Beziehungen, die eine Person in der digitalen Welt hinterlässt. Er ist kein eigenständiger Rechtsbegriff im BGB, sondern Teil des allgemeinen Nachlasses nach § 1922 BGB — der Gesamtrechtsnachfolge. Das bedeutet: Mit dem Tod einer Person gehen grundsätzlich auch alle digitalen Vermögenswerte und Vertragsverhältnisse auf die Erben über.

Die Herausforderung liegt in der Praxis: Während analoge Nachlässe (Häuser, Bankkonten, Schmuck) in der Regel mit einem Erbschein zugänglich gemacht werden können, stellen viele Plattformbetreiber eigene — oft restriktive — Bedingungen für den Zugang im Erbfall. Ohne vorherige Vorbereitung ist der digitale Nachlass für Hinterbliebene oft faktisch unzugänglich.

Eine Studie des Bundesministeriums des Innern (BMI) zeigt, dass das Thema digitaler Nachlass zwar immer bekannter wird, aber nur ein kleiner Bruchteil der Bevölkerung konkrete Maßnahmen ergriffen hat. Das führt dazu, dass täglich digitale Werte verloren gehen — sei es durch das Verfallen ungenutzter Konten, durch gesperrte Krypto-Wallets oder durch die automatische Löschung von Daten nach dem Tod des Nutzers.

2. BGH-Urteil 2018 (Az. III ZR 183/17) — Erben haben Anspruch

Am 12. Juli 2018 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zum digitalen Nachlass (Az. III ZR 183/17). Der Ausgangspunkt: Eine Mutter klagte gegen Facebook auf Zugang zum Konto ihrer verstorbenen Tochter. Das Mädchen war im Jahr 2012 unter bislang ungeklärten Umständen — möglicherweise Suizid — ums Leben gekommen. Die Mutter hoffte, durch die privaten Nachrichten Aufschluss über die letzten Tage ihrer Tochter zu erhalten.

Facebook verweigerte den Zugang mit Verweis auf den Datenschutz der Kommunikationspartner und die eigenen Nutzungsbedingungen. Die Klage zog sich durch alle Instanzen bis zum BGH. Das Ergebnis: Der BGH entschied, dass der Nutzungsvertrag mit Facebook auf die Erben übergeht — wie analoge Briefe und Tagebücher. Plattformbetreiber können den Zugang nicht generell verweigern. Erben haben grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in den Kommunikationsinhalt.

Die Konsequenzen dieses Urteils für die Praxis:

  • Soziale Netzwerke, E-Mail-Dienste und andere Plattformen müssen Erben grundsätzlich Zugang gewähren, wenn die Erbenstellung nachgewiesen wird.
  • Plattform-AGB, die den Zugang im Erbfall generell ausschließen, sind nach deutschem Recht unwirksam.
  • Der Datenschutz der Kommunikationspartner steht dem Zugang der Erben nicht entgegen — der BGH sieht dies als zumutbaren Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Kommunikationspartner.
  • In der Praxis ist die Durchsetzung des Anspruchs ohne vorherige Vorbereitung dennoch aufwendig und langwierig.

Das BGH-Urteil gilt als Meilenstein, schafft aber keine einfache Lösung für Hinterbliebene. Wer den Zugang zu digitalen Konten sicherstellen möchte, kommt um eine frühzeitige Regelung nicht herum.

3. Was gehört alles zum digitalen Nachlass?

Der digitale Nachlass ist vielschichtig. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die häufigsten Kategorien, Beispiele und was ohne Regelung mit diesen Konten passiert:

KategorieBeispieleOhne Regelung
E-Mail-KontenGmail, Outlook, GMX, Web.deKonto nach Inaktivität gelöscht; wichtige Dokumente verloren
Social MediaFacebook, Instagram, X (Twitter), LinkedIn, TikTokKonto bleibt aktiv, kann missbraucht werden; Gedenkzustand möglich
Cloud-SpeicheriCloud, Google Drive, Dropbox, OneDriveFotos und Dokumente nicht zugänglich; ggf. automatisch gelöscht
Streaming-AbonnementsNetflix, Spotify, Disney+, Amazon PrimeWerden weiter abgerechnet; digitale Inhalte nicht vererbbar
Krypto-WalletsBitcoin, Ethereum, Hardware-Wallets, ExchangesBei unbekanntem Private Key: Guthaben dauerhaft verloren
Online-BankingGirokonto, PayPal, Wise, N26Guthaben gehört Erben, aber Zugang ohne Zugangsdaten schwierig
Domains und WebseitenDENIC-Domains, WordPress-Blogs, Online-ShopsVerlängerung scheitert; Webseiten offline; Guthaben verfällt
Gaming und virtuelle GüterSteam-Bibliothek, In-Game-Währungen, NFTsMeist nicht vererbbar laut AGB; Guthaben verfällt

Besonders kritisch ist der Umgang mit Krypto-Währungen: Bitcoin und andere digitale Währungen sind dezentral und pseudonym. Wer den privaten Schlüssel (Private Key) oder die Seed Phrase nicht kennt, kann auf das Guthaben niemals zugreifen — unabhängig davon, ob er rechtmäßiger Erbe ist. Der Verlust von Krypto-Guthaben durch fehlende Zugangsdaten ist dauerhaft und unwiderruflich.

4. Rechtliche Grundlagen: BGB-Erbrecht trifft Plattform-AGB

Das deutsche Erbrecht (§§ 1922 ff. BGB) regelt die Rechtsnachfolge vollständig und umfassend. Es gilt für alle Vermögensgegenstände des Erblassers — auch digitale. Das Problem: Viele Plattformbetreiber haben ihren Hauptsitz in den USA und unterliegen grundsätzlich amerikanischem Recht. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten häufig Klauseln, die den Zugang im Erbfall einschränken oder verbieten.

Nach dem BGH-Urteil 2018 sind solche AGB-Klauseln gegenüber deutschen Erben grundsätzlich unwirksam, soweit sie den Zugang vollständig ausschließen. Dennoch bleibt die praktische Durchsetzung schwierig: Viele Plattformen verlangen aufwendige Nachweise der Erbenstellung, haben keine deutschen Ansprechpartner und reagieren langsam auf entsprechende Anfragen.

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5. Plattform-spezifische Regelungen

Große Technologiekonzerne haben auf das gestiegene Bewusstsein für den digitalen Nachlass reagiert und eigene Mechanismen entwickelt. Es ist dringend empfohlen, diese Mechanismen zu Lebzeiten einzurichten — eine nachträgliche Aktivierung durch Erben ist deutlich aufwendiger und unsicherer.

PlattformMechanismusVorab einrichten?
Facebook / MetaLegacy Contact (begrenzte Verwaltung) oder Löschanfrage; GedenkzustandJa — in den Einstellungen unter „Besondere Nutzungsbedingungen"
InstagramGedenkzustand oder Löschanfrage durch AngehörigeEingeschränkt — keine Legacy Contact-Funktion
AppleDigital Legacy Contact: bis zu 5 Personen mit Zugang nach dem TodJa — Einstellungen > Apple-ID > Legacy-Kontakt
GoogleInaktivitätsmanager: Daten teilen oder löschen nach X Monaten InaktivitätJa — myaccount.google.com > Daten & Datenschutz > Inaktivitätsmanager
MicrosoftNext-of-Kin-Prozess: Erben können Datenzugang beantragenEingeschränkt — kein automatischer Mechanismus
LinkedInGedenkprofil auf Anfrage oder Löschung durch AngehörigeNein — nur nachträgliche Anfragen möglich
X (Twitter)Konto-Deaktivierung auf Anfrage durch AngehörigeNein — kein Legacy-Mechanismus vorhanden

Facebook: Gedenkzustand im Detail

Wenn Facebook vom Tod eines Nutzers erfährt, kann das Konto in den Gedenkzustand versetzt werden. Im Gedenkzustand wird der Name des Profils in „In Erinnerung an [Name]" geändert. Niemand kann sich einloggen. Beiträge und Fotos bleiben sichtbar. Ein Legacy Contact kann ausgewählte Verwaltungsaufgaben übernehmen: Titelbild und Profilbild ändern, einen Erinnerungspost pinnen und Beileidsbekundungen annehmen. Vollständiger Zugang zu Nachrichten oder das Entfernen von Beiträgen ist dem Legacy Contact nicht möglich.

Alternativ kann ein Legacy Contact die vollständige Löschung des Kontos beantragen. Diese Entscheidung sollte vorab mit der Person abgestimmt werden, da sie nicht rückgängig gemacht werden kann.

6. Probleme beim digitalen Nachlass

In der Praxis stoßen Hinterbliebene auf erhebliche Hindernisse beim Zugang zum digitalen Nachlass. Die häufigsten Probleme:

  • Zugangsdaten unbekannt: Passwörter werden selten schriftlich festgehalten. Ohne Zugangsdaten ist der Zugang zu den meisten Konten — trotz BGH-Urteil — faktisch nur mit erheblichem Aufwand möglich.
  • Plattform-AGB widersprechen dem Erbrecht: Viele Plattformen haben AGB, die den Zugang im Erbfall einschränken. Auch wenn diese nach deutschem Recht unwirksam sein können, ist die Durchsetzung zeitaufwendig und erfordert oft rechtliche Unterstützung.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung: Viele Konten sind mit 2FA gesichert. Ohne Zugang zum zweiten Faktor (Smartphone, Authenticator-App) ist eine Anmeldung selbst mit bekanntem Passwort nicht möglich.
  • Fake-Profile auf Toten: Wenn Profile nicht gesperrt werden, können sie missbraucht werden. Kriminelle nutzen aktive Profile Verstorbener für Betrugsmaschen.
  • Identitätsdiebstahl post mortem: Steuerbetrug, Kreditbetrug und Sozialleistungsbetrug unter dem Namen Verstorbener kommen vor. Ein schnelles Handeln der Erben ist wichtig.
  • Krypto-Verlust: Ohne Private Key oder Seed Phrase sind Krypto-Guthaben dauerhaft unzugänglich. Es gibt keine Instanz, die den Zugang wiederherstellen kann. Schätzungen zufolge sind bis zu 20 % aller Bitcoin dauerhaft verloren.

7. So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

Mit diesen konkreten Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Ihre digitalen Vermögenswerte im Erbfall zugänglich sind und Ihre Wünsche respektiert werden:

  1. 1.
    Digitales Inventar erstellen: Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Online-Konten, Abonnements, Krypto-Wallets, Domains und digitalen Vermögenswerte. Notieren Sie jeweils: Dienst, Benutzername, wo die Zugangsdaten zu finden sind, und welche Wünsche Sie für das Konto haben (löschen, Erben Zugang geben, Gedenkzustand).
  2. 2.
    Vertrauensperson benennen: Bestimmen Sie eine Person, die sich im Erbfall um den digitalen Nachlass kümmern soll. Informieren Sie diese Person und erklären Sie ihr, wo sie die notwendigen Informationen findet.
  3. 3.
    Passwort-Manager verwenden: Verwenden Sie einen seriösen Passwort-Manager (z. B. 1Password, Bitwarden) und hinterlassen Sie das Master-Passwort in einem physisch sicheren Ort (verschlossener Umschlag beim Notar oder in einem Bankschließfach). Schreiben Sie Zugangsdaten niemals direkt ins Testament — das Testament wird nach dem Tod öffentlich.
  4. 4.
    Plattform-Mechanismen aktivieren: Richten Sie heute ein: Apple Legacy Contact, Google Inaktivitätsmanager, Facebook Legacy Contact. Diese Mechanismen sind die effektivste Möglichkeit, den Zugang ohne juristischen Aufwand zu sichern.
  5. 5.
    Im Testament oder Vollmacht erwähnen: Weisen Sie im Testament auf die Existenz des digitalen Inventars hin und benennen Sie den Aufbewahrungsort. Vergeben Sie in der Vorsorgevollmacht auch die Befugnis, digitale Konten zu verwalten und zu kündigen.
  6. 6.
    Krypto-Sicherung: Lagern Sie Seed Phrases und Private Keys physisch sicher (feuerfester Safe, Bankschließfach). Erwägen Sie die Verteilung auf mehrere vertrauenswürdige Personen nach dem Shamir-Secret-Sharing-Prinzip.

Wichtig: Zugangsdaten nicht ins Testament

Das Testament wird nach dem Tod dem Nachlassgericht eröffnet und ist damit im Grundsatz einsehbar. Schreiben Sie niemals Passwörter, Private Keys oder andere sensible Zugangsdaten direkt ins Testament. Verwenden Sie stattdessen eine separate, verschlüsselte oder physisch gesicherte Datei und verweisen Sie im Testament auf deren Aufbewahrungsort.

8. Was Hinterbliebene tun müssen

Wenn ein Angehöriger stirbt, ohne seinen digitalen Nachlass geregelt zu haben, stehen Hinterbliebene vor mehreren Aufgaben:

  • Erbenstellung nachweisen: Beschaffen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament, das Ihre Erbenstellung belegt. Dieses Dokument ist Voraussetzung für die meisten Plattform-Anfragen.
  • Laufende Abonnements kündigen: Prüfen Sie Kontoauszüge auf laufende Abonnements und Lastschriften. Kündigen Sie alle Dienste, die nicht mehr benötigt werden, so schnell wie möglich.
  • Plattform-Anfragen stellen: Kontaktieren Sie die Plattformbetreiber mit Erbschein und Sterbeurkunde. Verlangen Sie Zugang zu Konten oder deren Löschung, je nach Wunsch des Verstorbenen.
  • Krypto-Guthaben sichern: Recherchieren Sie alle Krypto-Wallets und Exchanges. Übertragen Sie Guthaben auf eigene Wallets oder Exchanges, soweit die Zugangsdaten vorhanden sind.
  • Identitätsmissbrauch melden: Wenn Profile aktiv sind und möglicherweise missbraucht werden, melden Sie dies sofort den Plattformbetreibern und ggf. der Polizei.

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9. Häufige Fehler beim digitalen Nachlass

  • Kein digitales Inventar: Ohne vollständige Liste der Konten fehlt Erben jeder Überblick.
  • Zugangsdaten nirgendwo hinterlegt: Das häufigste Problem — führt zum dauerhaften Verlust von Krypto-Guthaben und digitalen Inhalten.
  • Legacy-Mechanismen nicht aktiviert: Apple Legacy Contact oder Google Inaktivitätsmanager zu Lebzeiten einzurichten dauert fünf Minuten — unterlassen wird es von den meisten.
  • Zugangsdaten direkt im Testament: Das Testament ist nach dem Tod einsehbar — ein Sicherheitsrisiko.
  • Krypto-Seed-Phrase nur auf digitalem Gerät: Digitale Geräte können versagen. Seed Phrases müssen physisch gesichert werden.
  • Plattform-AGB nicht gelesen: Viele Abonnements laufen im Erbfall weiter, weil die Erben nicht wissen, wie sie kündigen können.

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10. FAQ: Häufige Fragen zum digitalen Nachlass

Was ist der digitale Nachlass?▾

Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, digitalen Vermögenswerte und Vertragsverhältnisse, die eine verstorbene Person im Internet hinterlässt: E-Mail-Konten, Social Media, Cloud-Speicher, Streaming-Abonnements, Krypto-Wallets und mehr. Rechtlich ist er Teil des allgemeinen Nachlasses nach § 1922 BGB.

Haben Erben Anspruch auf Facebook- und E-Mail-Konten?▾

Ja. Der BGH entschied am 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17), dass E-Mail-Konten und soziale Netzwerke vererbt werden — wie analoge Briefe. Plattformbetreiber müssen Erben grundsätzlich Zugang gewähren, wenn die Erbenstellung nachgewiesen wird.

Was passiert mit Krypto-Währungen im Erbfall?▾

Krypto-Währungen gehen rechtlich auf Erben über, sind aber praktisch verloren, wenn Private Keys oder Seed Phrases nicht bekannt sind. Ohne Schlüssel gibt es keine Möglichkeit, auf das Guthaben zuzugreifen — irreversibel.

Kann ich in meinem Testament digitale Konten regeln?▾

Ja. Im Testament können Sie Anweisungen zum Umgang mit digitalen Konten hinterlassen und auf den Aufbewahrungsort eines digitalen Inventars verweisen. Schreiben Sie aber keine sensiblen Zugangsdaten direkt ins Testament — es wird nach dem Tod öffentlich.

Was ist der Facebook Gedenkzustand?▾

Im Gedenkzustand bleibt das Facebook-Profil sichtbar, der Name wird in 'In Erinnerung an' geändert, und niemand kann sich einloggen. Ein vorab benannter Legacy Contact kann eingeschränkte Verwaltungshandlungen vornehmen.

Was ist der Apple Digital Legacy Contact?▾

Apple ermöglicht, bis zu fünf Personen als Legacy Contact zu benennen. Diese können nach dem Tod einen Zugangsschlüssel erhalten und auf gespeicherte Daten zugreifen. Einrichtung: Einstellungen > Apple-ID > Passwort & Sicherheit > Legacy-Kontakt.

Wie regele ich meinen digitalen Nachlass konkret?▾

1. Digitales Inventar erstellen. 2. Zugangsdaten in einem Passwort-Manager sichern. 3. Im Testament auf das Inventar hinweisen. 4. Plattform-Mechanismen aktivieren (Apple, Google, Facebook). 5. Vertrauensperson informieren.

Müssen Streaming-Abonnements im Erbfall gekündigt werden?▾

Ja. Abonnements laufen nach dem Tod weiter und werden weiter abgerechnet. Die Kündigung obliegt den Erben. Ein digitales Inventar mit allen Abonnements erleichtert diese Aufgabe erheblich.

11. Quellen

  • BGH-Urteil vom 12. Juli 2018, Az. III ZR 183/17 (Digitaler Nachlass / Facebook)
  • Bundesministerium des Innern (BMI): Ratgeber Digitaler Nachlass
  • Verbraucherzentrale: Digitalen Nachlass regeln
  • BGB § 1922 — Gesamtrechtsnachfolge
  • Bundesnotarkammer: Hinweise zum digitalen Nachlass
  • Stiftung Warentest: Digitaler Nachlass — was zu tun ist
  • Deutsche Anwaltauskunft: Digitaler Nachlass und Erbrecht

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