In Deutschland leben rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Für Familien entstehen dringende rechtliche Fragen: Wer entscheidet für den Erkrankten?
Mit einer Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person sofort handeln. Ohne Vollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer — ohne Garantie wen.
Schneller, flexibler, günstiger — und Sie bestimmen wen Sie wollen. Eine Vollmacht sollte so früh wie möglich errichtet werden: Nach Einsetzen der Demenz ist es zu spät.
Artikel teilen