Von Oliver Markus Müller · Aktualisiert April 2026 · 18 Min. Lesezeit
Den Nachlass zu regeln gehört zu den wichtigsten, aber am häufigsten aufgeschobenen Aufgaben im Leben. Laut einer Studie der Deutschen Alterssurvey-Studie (DEAS) hat nur knapp ein Drittel der Deutschen ein Testament — dabei entscheidet eine gute Nachlassplanung nicht nur über das Vermögen, sondern auch über den Familienfrieden. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Nachlass vollständig und rechtssicher regeln.
Als Nachlass bezeichnet man die Gesamtheit aller Rechte und Pflichten, die eine Person zum Zeitpunkt ihres Todes hinterlässt. Mit dem Tod einer Person geht der Nachlass nach § 1922 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) automatisch und als Ganzes auf die Erben über — ohne dass die Erben aktiv zustimmen müssten. Dies nennt man den Grundsatz der Universalsukzession.
Der Nachlass umfasst sowohl das Aktivvermögen als auch sämtliche Schulden und Verbindlichkeiten. Erben haften daher grundsätzlich auch für die Schulden des Erblassers — sofern sie die Erbschaft nicht ausschlagen (§ 1944 BGB, Frist: sechs Wochen nach Kenntnis des Todesfalls).
Ausdrücklich nicht zum Nachlass gehören dagegen höchstpersönliche Rechte, die mit dem Tod erlöschen: das aktive und passive Wahlrecht, Persönlichkeitsrechte sowie Ansprüche aus dem Sozialhilferecht. Auch Lebensversicherungen mit namentlich benanntem Bezugsberechtigten fallen direkt an diesen — sie umgehen den Nachlass und fallen nicht der Erbschaftsteuer anheim (wohl aber der Schenkungsteuer, falls relevant).
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Jetzt kostenlos starten →Nur knapp ein Drittel der Deutschen hat ein Testament — das zeigen Erhebungen der Verbraucherzentrale und die DEAS-Studie des Deutschen Zentrums für Altersfragen. Laut dem Sozialbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (bpb 2024) hat sogar jeder zweite Erwachsene keinerlei schriftliche Vorsorge für den Todesfall getroffen. Diese Zahlen sind alarmierend, denn die Folgen eines ungeregelten Nachlasses sind oft weitreichend.
Wer stirbt, ohne seinen Nachlass geregelt zu haben, hinterlässt Hinterbliebene mit der gesetzlichen Erbfolge — die häufig nicht dem tatsächlichen Wunsch des Verstorbenen entspricht. Besonders problematisch ist die Situation für:
Hinzu kommt, dass eine fehlende Vorsorge auch im Bereich der medizinischen Entscheidungsfindung fatale Konsequenzen haben kann. Ohne Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht entscheiden im Ernstfall Ärzte und Gerichte — nicht die Person, der man am meisten vertraut.
Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber: Das schwierige Gespräch: Wie Sie mit Eltern über das Testament reden →
Eine vollständige Nachlassplanung besteht aus fünf zentralen Elementen. Erst wenn alle fünf Bereiche adressiert sind, sind Sie und Ihre Angehörigen wirklich gut vorbereitet.
Das Testament ist das Herzstück der Nachlassplanung. Es legt fest, wer was erbt. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924–1936 BGB. Das Testament kann eigenhändig (handschriftlich) oder notariell errichtet werden. Es ermöglicht die Benennung von Erben, Vermächtnissen, Testamentsvollstreckern und besonderen Auflagen.
Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen im Fall der Einwilligungsunfähigkeit durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Sie basiert auf § 1827 BGB und ist für Ärzte bindend, wenn sie konkrete Situationen und Maßnahmen benennt. Ohne Patientenverfügung entscheiden Ärzte und — falls bestellt — ein gerichtlicher Betreuer.
Ratgeber: Patientenverfügung im Familienrat →Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson, rechtliche, finanzielle und gesundheitliche Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Ohne Vorsorgevollmacht — auch nicht durch den Ehepartner! — muss das Gericht einen rechtlichen Betreuer bestellen, was aufwendig, kostspielig und nicht nach eigenem Wunsch ist.
Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt und das Gericht einen Betreuer bestellen muss, legt die Betreuungsverfügung fest, wer als Betreuer eingesetzt werden soll und welche Wünsche der Betreute hat. Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich daran zu halten, berücksichtigt die Verfügung aber in der Regel. Die Betreuungsverfügung ist keine Vollmacht und entfaltet erst nach gerichtlicher Entscheidung Wirkung.
Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, digitalen Abonnements, Krypto-Wallets, Cloud-Speicher und Passwörter. Laut BGH-Urteil vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) haben Erben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu digitalen Konten. Dennoch ist die praktische Umsetzung ohne Vorbereitung oft schwierig. Ein digitales Inventar und eine klare Regelung im Testament erleichtern Hinterbliebenen die Arbeit erheblich.
Deepdive: Digitaler Nachlass vollständig regeln →Den Nachlass zu regeln ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein Prozess, den man regelmäßig überprüfen und anpassen sollte — insbesondere nach wichtigen Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder dem Erwerb einer Immobilie.
Die gesetzliche Erbfolge ist in den §§ 1924–1936 BGB geregelt. Sie greift immer dann, wenn kein wirksames Testament oder kein Erbvertrag vorhanden ist. Das Erbrecht kennt verschiedene Erbordnungen, die in einer festen Reihenfolge berufen werden.
Laut Verbraucherzentrale wissen viele Menschen nicht, dass der Ehegatte in der gesetzlichen Erbfolge keineswegs allein erbt — sondern je nach Güterstand und vorhandenen Verwandten häufig nur einen Teil des Nachlasses erhält.
| Erbordnung | Erben | Erbquote (Beispiel) |
|---|---|---|
| 1. Ordnung (§ 1924 BGB) | Kinder und deren Abkömmlinge | Gleiche Teile unter allen Kindern |
| 2. Ordnung (§ 1925 BGB) | Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister) | Nur wenn keine Kinder vorhanden |
| 3. Ordnung (§ 1926 BGB) | Großeltern und deren Abkömmlinge | Nur wenn 1. + 2. Ordnung fehlen |
| Ehegatte / eingetr. Partner | Neben 1. Ordnung: 1/4 (Zugewinngemeinschaft) | Neben 2. Ordnung: 1/2 |
| Unverheiratete Partner | Erben gar nicht | 0 % — nur Testament schützt |
Konkret bedeutet das: Hat ein Ehepaar zwei Kinder und stirbt ein Ehegatte ohne Testament, erbt der überlebende Ehegatte in der Zugewinngemeinschaft ¼ des Nachlasses — die restlichen ¾ teilen sich die Kinder zu gleichen Teilen. Das Familienheim kann so zu einer unfreiwilligen Erbengemeinschaft werden, die sich im Zweifel vor Gericht einigen muss.
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Das deutsche Erbrecht kennt den Pflichtteil als Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Nachlass. Auch wer im Testament vollständig übergangen oder enterbt wird, hat unter Umständen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt gemäß § 2303 BGB die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist als Geldanspruch gegen die Erben geltend zu machen.
Pflichtteilsberechtigt sind:
Nicht pflichtteilsberechtigt sind Geschwister, Großeltern, Nichten und Neffen sowie unverheiratete Partner. Der Pflichtteilsanspruch kann nur in wenigen, gesetzlich abschließend geregelten Ausnahmefällen entzogen werden (§ 2333 BGB), etwa bei schwerer Straftat gegen den Erblasser.
Schenkungen zu Lebzeiten können den Pflichtteil beeinflussen: Wer innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod verschenkt hat, muss damit rechnen, dass diese Schenkungen auf den Pflichtteil angerechnet werden (Pflichtteilsergänzungsanspruch, § 2325 BGB). Lesen Sie dazu: Schenkung zu Lebzeiten: Fairness in der Familie sicherstellen →
Erbschaften sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben sowie nach dem Wert des geerbten Vermögens. Entscheidend sind die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG, die alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden können — auch für Schenkungen zu Lebzeiten.
| Erbe / Beschenkter | Freibetrag (§ 16 ErbStG) | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehegatte / eingetr. Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kinder (pro Elternteil) | 400.000 € | I |
| Enkel (pro Großelternteil) | 200.000 € | I |
| Eltern, Großeltern (beim Erben) | 100.000 € | I |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € | II |
| Nicht verwandte Personen, Lebensgefährten | 20.000 € | III |
Quelle: § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), Stand 2026 — gesetze-im-internet.de
Das selbstgenutzte Familienheim ist unter bestimmten Bedingungen vollständig von der Erbschaftsteuer befreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG): Erbt der Ehegatte das Familienheim und bewohnt es mindestens zehn Jahre selbst, fällt keine Erbschaftsteuer an — unabhängig vom Wert. Für Kinder gilt ein ähnlicher Schutz bis zu einer Wohnfläche von 200 m².
Die Experten der Verbraucherzentrale und der Deutschen Anwaltauskunft beobachten immer wieder dieselben Fehler bei der Nachlassplanung. Die häufigsten sind:
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Das eigenhändige Testament ist kostenfrei und ausreichend für einfache Sachverhalte. Es muss vollständig handgeschrieben, mit Ort und Datum versehen und mit vollständiger Namensunterschrift abgeschlossen sein (§ 2247 BGB). Entscheidend: Kein Tippfehler — das gesamte Dokument muss von Hand geschrieben sein.
Ein notarielles Testament empfehlen Bundesnotarkammer und Deutsche Anwaltauskunft in folgenden Situationen:
Das notarielle Testament hat den Vorteil, dass es automatisch beim zentralen Testamentsregister registriert und nach dem Tod dem zuständigen Nachlassgericht übermittelt wird. Es ersetzt in vielen Fällen den Erbschein — und spart den Erben damit Zeit und Kosten.
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Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach den §§ 1924–1936 BGB. Das bedeutet: Ehegatten, Kinder und weitere Verwandte erben in einer festgelegten Reihenfolge. Unverheiratete Partner erben gar nichts. Das Ergebnis entspricht oft nicht dem Willen des Verstorbenen und kann zu Erbstreit führen.
Die Kosten für ein notarielles Testament richten sich nach dem Geschäftswert. Bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro fallen laut GNotKG etwa 273 Euro Notargebühren an. Hinzu kommen Gebühren für die Hinterlegung beim Amtsgericht.
Eine digitale Plattform wie ERITAJ hilft beim Überblick über alle Vorsorgethemen. Das Testament selbst muss jedoch handschriftlich oder notariell errichtet werden, um rechtsgültig zu sein.
Bestimmte Angehörige haben trotz Enterbung Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil: Kinder, Ehegatten und unter Umständen Eltern. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).
Kinder haben nach § 16 ErbStG einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil. Der Freibetrag gilt auch für Schenkungen zu Lebzeiten und erneuert sich alle zehn Jahre.
Ein Erbe tritt vollständig in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein und haftet auch für Schulden. Ein Vermächtnisnehmer erhält nur einen bestimmten Gegenstand oder Betrag und haftet nicht für Nachlassschulden.
Nein. Eine Erbschaft kann innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Todesfall ausgeschlagen werden (§ 1944 BGB). Das ist sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist.
Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das bestätigt, wer Erbe ist. Er wird oft von Banken und Grundbuchämtern verlangt. Bei einem notariellen Testament ist er oft entbehrlich.