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Familie4 Min. Lesezeit25. März 2026

Schenkung zu Lebzeiten: Fairness in der Familie sicherstellen

Quelle: ERITAJ Redaktion


# Schenkung zu Lebzeiten: Fairness in der Familie sicherstellen

Viele Eltern möchten ihre Kinder bereits zu Lebzeiten finanziell unterstützen – sei es für den Hauskauf, die Existenzgründung oder einfach, um den Kindern den Start ins Leben zu erleichtern. Doch was gut gemeint ist, wird ohne klare Regelungen schnell zum Auslöser für erbitterte Familienstreitigkeiten. Die Frage, wer wann wie viel bekommen hat, kann nach dem Tod der Eltern alte Wunden aufreißen und Geschwister zu Feinden machen.

Warum Schenkungen zu Lebzeiten so sensibel sind

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Schenkungen innerhalb der Familie sind weit mehr als ein finanzieller Vorgang. Sie berühren tief verwurzelte Gefühle von Gerechtigkeit, Anerkennung und elterlicher Liebe. Wenn ein Kind eine größere Summe für den Hausbau erhält, während das andere leer ausgeht, entstehen unweigerlich Fragen: Wird das eine Kind bevorzugt? Hat die geleistete Pflege der Eltern weniger Wert als finanzielle Bedürfnisse?

Diese emotionale Dimension erklärt, warum Erbstreitigkeiten so häufig eskalieren. Laut Studien deutscher Notarkammern entstehen rund 40 Prozent aller familiären Konflikte im Erbfall durch ungeklärte Schenkungen zu Lebzeiten. Die Beträge spielen dabei oft eine untergeordnete Rolle – entscheidend ist das Gefühl der Ungerechtigkeit.

Was rechtlich passiert

Schenkungen an Kinder können im Erbfall auf den Erbteil angerechnet werden (§ 2315 BGB) — aber nur wenn der Erblasser die Anrechnung ausdrücklich angeordnet hat. Fehlt diese Anordnung, behält das beschenkte Kind sowohl die Schenkung als auch seinen vollen Erbteil. Die anderen Kinder gehen damit relativ gesehen leer aus.

Wichtig zu verstehen: Das Gesetz unterscheidet zwischen Anrechnung und Ausgleichung. Die Anrechnung nach § 2315 BGB muss bei der Schenkung angeordnet werden und reduziert den späteren Erbteil. Die Ausgleichung nach § 2050 BGB gilt für bestimmte Zuwendungen (etwa Ausstattungen zur Heirat) automatisch, kann aber vom Schenker ausgeschlossen werden.

Hinzu kommt die Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB: Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Tod können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Pro Jahr seit der Schenkung reduziert sich der anrechenbare Betrag um zehn Prozent. Diese komplexe Rechtslage macht eine sorgfältige Dokumentation unverzichtbar.

Wie Sie Fairness dokumentieren

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  • Jede größere Schenkung schriftlich festhalten, inklusive Datum, Betrag und Zweck
  • Anrechnungsbestimmung schriftlich festlegen und vom Beschenkten gegenzeichnen lassen
  • Im Testament erwähnen: "Schenkung an Kind A soll auf dessen Erbteil angerechnet werden"
  • Eine Gesamtübersicht aller Zuwendungen an alle Kinder erstellen und aktuell halten
  • Wichtige Dokumente sicher aufbewahren und den Aufbewahrungsort den Kindern mitteilen

Die Schriftform ist bei Schenkungen keine bloße Empfehlung, sondern praktische Notwendigkeit. Im Streitfall müssen Schenkungen nachgewiesen werden. Ohne Dokumentation steht Aussage gegen Aussage – ein sicherer Weg in langwierige Gerichtsverfahren.

Praktische Tipps für die Umsetzung

Beginnen Sie mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme: Welche Zuwendungen haben die einzelnen Kinder bereits erhalten? Rechnen Sie dabei nicht nur Bargeld, sondern auch geldwerte Vorteile ein – mietfreies Wohnen, übernommene Ausbildungskosten, geschenkte Fahrzeuge oder die Übernahme von Schulden.

Erstellen Sie ein einfaches Schenkungsprotokoll, das folgende Punkte enthält: Name des Beschenkten, Datum der Zuwendung, Art und Wert der Schenkung, Grund der Zuwendung sowie die Festlegung, ob eine Anrechnung auf den Erbteil erfolgen soll. Beide Seiten – Schenker und Beschenkter – sollten dieses Protokoll unterzeichnen.

Überprüfen Sie Ihre Regelungen regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre. Lebensumstände ändern sich: Neue Schenkungen kommen hinzu, Kinder heiraten oder lassen sich scheiden, Immobilienwerte steigen oder fallen. Ihr Schenkungskonzept sollte diese Entwicklungen widerspiegeln.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Der größte Fehler ist die fehlende Kommunikation. Viele Eltern scheuen das Gespräch über Geld und Tod. Sie hoffen, dass sich "alles von selbst regelt". Das Gegenteil ist der Fall: Schweigen nährt Spekulationen und Misstrauen.

Ein weiterer typischer Fehler ist die Ungleichbehandlung ohne Erklärung. Es kann gute Gründe geben, ein Kind mehr zu unterstützen – etwa wegen einer Behinderung, einer Scheidung oder eines beruflichen Rückschlags. Doch ohne Erklärung empfinden die anderen Kinder dies als Zurücksetzung.

Unterschätzen Sie nicht den Wert von Sachzuwendungen. Ein Auto "für ein paar Tausend Euro" oder die kostenlose Nutzung einer Einliegerwohnung summieren sich über Jahre zu erheblichen Beträgen. Was nicht dokumentiert wird, ist später nicht nachweisbar – und wird zum Streitpunkt.

Vermeiden Sie auch den Fehler, Schenkungen als Druckmittel einzusetzen. Wer Zuwendungen an Bedingungen knüpft ("Du bekommst das Haus, wenn du dich um mich kümmerst"), schafft Abhängigkeiten und Konflikte. Trennen Sie finanzielle Unterstützung von persönlichen Erwartungen.

Das Gespräch suchen

Transparenz verhindert das böse Erwachen: Alle Kinder sollten zu Lebzeiten wissen, was geschenkt wurde und warum. Ein Familientreffen, bei dem offen über Schenkungen und Erbabsichten gesprochen wird, kann zunächst unangenehm sein. Langfristig schafft es jedoch Klarheit und Vertrauen.

Bereiten Sie das Gespräch vor. Erstellen Sie eine Übersicht aller bisherigen Zuwendungen. Erklären Sie Ihre Beweggründe für unterschiedliche Behandlung. Hören Sie sich die Perspektiven aller Kinder an. Oft zeigt sich, dass die Vorstellungen von Fairness unterschiedlich sind – manche Kinder legen Wert auf exakt gleiche Beträge, andere auf Bedarfsgerechtigkeit.

Falls direkte Gespräche schwierig sind, kann ein neutraler Dritter helfen – etwa ein Mediator, ein Notar oder ein Familientherapeut. Die Kosten dafür sind minimal im Vergleich zu den finanziellen und emotion

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