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Erbrecht Deutschland 2026: Der komplette Ratgeber

Von Oliver Markus Müller · Aktualisiert Mai 2026 · 25 Min. Lesezeit

Das deutsche Erbrecht regelt, was nach dem Tod einer Person mit deren Vermögen, Schulden und Rechten geschieht. Es ist in den §§ 1922–2385 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und gilt als eines der komplexesten Rechtsgebiete im deutschen Privatrecht. Dieser Ratgeber erklärt alle wichtigen Grundlagen — von der gesetzlichen Erbfolge über das Pflichtteilsrecht bis zur Erbschaftsteuer — verständlich und aktuell für 2026.


Inhalt

  1. 1. Was ist Erbrecht? (BGB §§ 1922–2385)
  2. 2. Gesetzliche Erbfolge — wer erbt was?
  3. 3. Testament vs. gesetzliche Erbfolge
  4. 4. Pflichtteilsrecht § 2303 BGB
  5. 5. Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
  6. 6. Der Erbschein — wann nötig, wie beantragen?
  7. 7. Erbengemeinschaft — Rechte und Pflichten
  8. 8. Erbschaftsteuer — Überblick & Freibeträge
  9. 9. Immobilien im Erbrecht
  10. 10. Internationale Erbfälle
  11. 11. Häufige Fehler im Erbrecht
  12. 12. FAQ: Häufige Fragen zum Erbrecht
  13. 13. Quellen

1. Was ist Erbrecht? (BGB §§ 1922–2385)

Das Erbrecht ist das Rechtsgebiet, das den Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person (Erblasser) auf ihre Rechtsnachfolger (Erben) regelt. Es ist in Deutschland im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den §§ 1922–2385 BGB kodifiziert. Die zentrale Norm ist § 1922 BGB, der den Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge festlegt: Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen des Erblassers — einschließlich seiner Schulden — als Ganzes auf den oder die Erben über.

Das deutsche Erbrecht basiert auf drei Grundprinzipien:

  • Testierfreiheit: Jeder kann durch Testament oder Erbvertrag frei bestimmen, wer erbt — im Rahmen der gesetzlichen Grenzen (insbesondere des Pflichtteilsrechts).
  • Familienerbrecht: Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die vorrangig Familienangehörige nach einem Ordnungssystem begünstigt.
  • Pflichtteilsschutz: Bestimmte nahe Angehörige können nicht vollständig enterbt werden — ihnen steht mindestens der gesetzliche Pflichtteil zu (§ 2303 BGB).

Das Erbrecht ist durch das Betreuungsrechts-Reformgesetz 2023 in Teilen modernisiert worden (insbesondere beim Vorsorgerecht). Die erbrechtlichen Kernvorschriften des BGB sind jedoch seit ihrer Einführung weitgehend stabil und bilden die Grundlage für alle erbrechtlichen Entscheidungen in Deutschland.

2. Gesetzliche Erbfolge — wer erbt was?

Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn kein wirksames Testament oder kein Erbvertrag existiert. Sie folgt einem Ordnungsprinzip: Verwandte näherer Ordnung schließen Verwandte fernerer Ordnung vollständig aus.

OrdnungErbenGesetzliche Grundlage
1. OrdnungKinder, Enkel, Urenkel (Abkömmlinge)§ 1924 BGB
2. OrdnungEltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten/Neffen)§ 1925 BGB
3. OrdnungGroßeltern und deren Abkömmlinge (Onkel/Tante, Cousins)§ 1926 BGB
4. OrdnungUrgroßeltern und deren Abkömmlinge§ 1928 BGB
Ehepartner / LebenspartnerNeben 1. Ordnung: ¼ (+ ¼ Zugewinnausgleich); neben 2. Ordnung: ½; allein: alles§ 1931 BGB

Wichtig für unverheiratete Paare: Nicht verheiratete Lebenspartner erben gesetzlich gar nichts — unabhängig von der Dauer der Beziehung. Ohne Testament fällt das gesamte Vermögen an die nächsten Verwandten. Das Bundesministerium der Justiz empfiehlt daher unverheirateten Paaren ausdrücklich, ein Testament zu errichten.

Lesen Sie auch: Testament erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung →

3. Testament vs. gesetzliche Erbfolge

Ein Testament (letztwillige Verfügung) ermöglicht es, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Nur knapp ein Drittel der Deutschen hat ein Testament — obwohl es in zahlreichen Situationen unverzichtbar ist:

  • Unverheiratete Paare, die sich gegenseitig absichern möchten
  • Patchwork-Familien mit Stiefkindern, die gesetzlich nicht erbberechtigt sind
  • Unternehmer, die eine geordnete Nachfolge sicherstellen wollen
  • Personen mit Immobilien, die eine Erbengemeinschaft vermeiden möchten
  • Eltern mit minderjährigen Kindern, die einen Vormund oder Testamentsvollstrecker bestimmen wollen

Für Ehepaare ist das Berliner Testament (§ 2265 BGB) die häufigste Form: Die Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Kinder als Schlusserben. Es bietet maximale Absicherung für den überlebenden Partner, kann aber erbschaftsteuerlich nachteilig sein, da Kinderfreibeträge beim ersten Erbfall ungenutzt bleiben. Experten der Stiftung Warentest empfehlen in solchen Fällen, Vermächtnisse für die Kinder in Höhe der Freibeträge einzusetzen.

Lesen Sie auch: Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge und Steuerklassen →

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4. Pflichtteilsrecht § 2303 BGB

Das Pflichtteilsrecht schützt bestimmte nahe Angehörige vor der vollständigen Enterbung. Nach § 2303 BGB haben Anspruch auf den Pflichtteil:

  • Kinder (eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder)
  • Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner
  • Die Eltern des Erblassers — aber nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist kein Erbrecht, sondern ein reiner Geldanspruch gegen die Erben — der Pflichtteilsberechtigte wird nicht Miterbe und haftet daher auch nicht für Nachlassschulden.

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte von der Enterbung Kenntnis erlangt hat. Schenkungen zu Lebzeiten können über die Pflichtteilsergänzung (§ 2325 BGB) angerechnet werden: Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod werden nach einem gleitenden Abschmelzmodell berücksichtigt (jedes volle Jahr mindert den Anrechnungsbetrag um 10 %).

Ein Pflichtteil kann nur in sehr engen gesetzlichen Ausnahmefällen entzogen werden (§ 2333 BGB) — etwa bei einer schweren Straftat gegen den Erblasser oder dessen Familie. Die Hürden hierfür sind in der Praxis sehr hoch.

5. Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Mit dem Tod des Erblassers geht das Erbe automatisch auf den Erben über — ohne dass dieser aktiv handeln muss. Wer ein Erbe jedoch nicht möchte (z. B. weil der Nachlass überschuldet ist), kann es ausschlagen. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (§ 1944 BGB); bei Erblassern mit letztem Wohnsitz im Ausland sechs Monate. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht oder notariell erklärt werden.

Wann lohnt sich die Ausschlagung?

  • Der Nachlass ist überschuldet (Schulden übersteigen Vermögen)
  • Das Erbe soll an den nächsten Erben in der gesetzlichen Erbfolge weitergegeben werden
  • Steuerliche Optimierung: In bestimmten Fällen kann die Ausschlagung zugunsten eines anderen Erben mit günstigerem Freibetrag sinnvoll sein

Nachlassinsolvenz: Alternativ zur Ausschlagung kann der Erbe beim Nachlassgericht die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens oder die Anordnung der Nachlassverwaltung beantragen (§§ 1975 ff. BGB). Dann haftet er nur mit dem Nachlassvermögen, nicht mit seinem eigenen Vermögen.

6. Der Erbschein — wann nötig, wie beantragen?

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts (Amtsgericht), das die Erbenstellung einer Person belegt. Er ist kein zwingendes Dokument, wird aber von vielen Stellen als Nachweis verlangt: Grundbuchamt, Banken, Versicherungen, Behörden.

Wann ist kein Erbschein nötig? Bei notariellen Testamenten oder Erbverträgen, die vom Nachlassgericht eröffnet wurden, verzichten viele Banken und das Grundbuchamt auf einen separaten Erbschein. Es lohnt sich, vorab bei der jeweiligen Institution nachzufragen.

Beantragung: Der Erbschein wird beim Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers beantragt — persönlich oder durch einen Notar. Erforderlich sind: Sterbeurkunde, Personalausweis, Testament (falls vorhanden), Heiratsurkunde, Geburtsurkunden. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (Gerichtsgebührengesetz, GNotKG) und betragen z. B. bei einem Nachlass von 200.000 Euro ca. 460 Euro.

7. Erbengemeinschaft — Rechte und Pflichten

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Der Nachlass gehört allen Miterben gemeinschaftlich. Kein Miterbe kann allein über einzelne Nachlassgegenstände verfügen — alle müssen gemeinschaftlich handeln. Das macht die Erbengemeinschaft in der Praxis oft zum Konfliktthema, insbesondere bei Immobilien.

Wichtige Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft

  • Jeder Miterbe kann seinen Erbanteil verkaufen (§ 2033 BGB) — die anderen Miterben haben ein Vorkaufsrecht
  • Verwaltungsmaßnahmen erfordern Mehrheitsbeschluss; außergewöhnliche Maßnahmen Einstimmigkeit (§ 2038 BGB)
  • Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung (Auflösung) der Erbengemeinschaft verlangen (§ 2042 BGB)
  • Bei Immobilien: Einigung auf einen Käufer oder Teilungsversteigerung als letztes Mittel
  • Miterben haften gegenüber Nachlassgläubigern als Gesamtschuldner

Die Erbengemeinschaft lässt sich durch ein klar formuliertes Testament oder durch Testamentsvollstreckung weitgehend vermeiden. Lesen Sie dazu: Nachlass regeln: Der vollständige Leitfaden →

8. Erbschaftsteuer — Überblick & Freibeträge

Erbschaften unterliegen in Deutschland der Erbschaftsteuer, geregelt im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Entscheidend sind die persönlichen Freibeträge, die alle zehn Jahre neu genutzt werden können:

Erbe / Verhältnis zum ErblasserPersönlicher FreibetragSteuerklasse
Ehepartner / Lebenspartner500.000 €I
Kinder (je Kind)400.000 €I
Enkel (Elternteil lebt)200.000 €I
Enkel (Elternteil vorverstorben)400.000 €I
Eltern, Großeltern (bei Erbschaft)100.000 €I
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €II
Nicht verwandte Personen20.000 €III

Der steuerpflichtige Erwerb ergibt sich aus dem Bruttowert des Erbes abzüglich des persönlichen Freibetrags und bestimmter Nachlassverbindlichkeiten (Bestattungskosten: pauschal 10.300 Euro; tatsächliche Schulden des Erblassers). Für eine detaillierte Analyse lesen Sie: Erbschaftsteuer 2026: Alle Freibeträge, Klassen und Strategien →

9. Immobilien im Erbrecht

Immobilien sind der häufigste Konfliktpunkt in Erbfällen. Erben mehrere Personen eine Immobilie, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft — alle Miterben sind gemeinsam Eigentümer. Ohne Einigkeit kann niemand allein über die Immobilie verfügen.

Bewertung für die Erbschaftsteuer: Immobilien werden mit dem Verkehrswert bewertet — in der Regel durch das Bewertungsverfahren nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Für selbstgenutzte Familienheime gilt eine Steuerbefreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG): Erbt der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner eine selbstgenutzte Immobilie und bewohnt sie mindestens zehn Jahre nach dem Erbfall weiter, ist sie vollständig steuerfrei. Für Kinder gilt dies bis zu einer Wohnfläche von 200 m².

Schenkung zu Lebzeiten vs. Vererben: Wer eine Immobilie zu Lebzeiten überträgt, kann Freibeträge mehrfach nutzen (alle zehn Jahre). Bei Übertragung mit Nießbrauchsvorbehalt kann der Schenkende bis zum Tod in der Immobilie wohnen bleiben, während der steuerliche Wert der Schenkung durch den Nießbrauch gemindert wird. Lesen Sie dazu: Nachlass regeln: Immobilien und Schenkung →

10. Internationale Erbfälle

Seit dem 17. August 2015 gilt in allen EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark, Irland und Großbritannien) die EU-Erbrechtsverordnung (EU) Nr. 650/2012. Sie regelt, welches nationale Erbrecht bei grenzüberschreitenden Erbfällen gilt.

Grundsatz: Es gilt das Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ein Deutscher, der dauerhaft in Spanien lebt und dort stirbt, unterliegt damit grundsätzlich spanischem Erbrecht.

Rechtswahl: Nach Art. 22 EuErbVO können Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates in ihrem Testament das Recht ihres Heimatlandes wählen. Deutsche Staatsangehörige im EU-Ausland können so deutsches Erbrecht auf ihren gesamten Nachlass anwenden — das bietet mehr Planungssicherheit.

Europäisches Nachlasszeugnis: Anstelle nationaler Erbscheine können Erben ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragen, das in allen EU-Mitgliedstaaten (außer den oben genannten) anerkannt wird.

Drittstaaten (USA, Schweiz, Türkei, UK) sind nicht durch die EU-Verordnung gebunden. Hier gelten die jeweiligen bilateralen Verträge oder das internationale Privatrecht des betreffenden Landes.

11. Häufige Fehler im Erbrecht

  • Kein Testament trotz Patchwork-Familie oder unverheiratetem Partner: Der Partner erbt gesetzlich gar nichts.
  • Formfehler im eigenhändigen Testament: Maschinenschrift, fehlende Unterschrift oder fehlendes Datum machen das Testament unwirksam (§ 2247 BGB).
  • Berliner Testament ohne Pflichtteilsstrafklausel: Kinder können beim ersten Todesfall ihren Pflichtteil fordern und die Erbplanung damit durchkreuzen.
  • Ausschlagungsfrist versäumt: Nach Ablauf der sechs Wochen ist das Erbe unwiderruflich angenommen — mit allen Schulden.
  • Immobilien ohne Regelung: Ohne Testament entsteht eine Erbengemeinschaft, die sich oft nur durch kostspielige Teilungsversteigerung auflösen lässt.
  • Schenkungen nicht geplant: Die Zehn-Jahres-Frist für die Nutzung von Freibeträgen bei Schenkungen wird nicht einkalkuliert — ein teurer Fehler.
  • Digitaler Nachlass vergessen: Online-Konten, Krypto-Assets und Passwörter sind häufig nicht geregelt. Lesen Sie: Digitaler Nachlass regeln →

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12. FAQ: Häufige Fragen zum Erbrecht

Was regelt das deutsche Erbrecht?▾

Das deutsche Erbrecht (§§ 1922–2385 BGB) regelt den Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person auf ihre Rechtsnachfolger. Es umfasst gesetzliche Erbfolge, Testament, Pflichtteil, Erbschein, Erbengemeinschaft und Erbschaftsteuer.

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?▾

Es gilt die gesetzliche Erbfolge: Kinder erben zuerst (1. Ordnung), danach Eltern/Geschwister (2. Ordnung). Der Ehepartner erbt neben Kindern ein Viertel, neben Eltern die Hälfte. Unverheiratete Partner erben gesetzlich gar nichts.

Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch?▾

Der Pflichtteil (§ 2303 BGB) beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Anspruchsberechtigt sind Kinder, der Ehegatte und (wenn keine Abkömmlinge vorhanden) die Eltern des Erblassers. Er ist ein Geldanspruch gegen die Erben.

Wann brauche ich einen Erbschein?▾

Wenn kein notarielles Testament vorliegt und Banken, Grundbuchamt oder Behörden einen Nachweis der Erbenstellung verlangen. Bei notariellen Testamenten kann der Erbschein oft entfallen.

Wie lange hat man Zeit, ein Erbe auszuschlagen?▾

Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (§ 1944 BGB). Bei Erblassern mit letztem Wohnsitz im Ausland beträgt die Frist sechs Monate. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht oder notariell erklärt werden.

Was ist eine Erbengemeinschaft?▾

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben (§ 2032 BGB). Alle Erben können nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen. Die Auflösung erfolgt durch einvernehmliche Aufteilung oder — bei Uneinigkeit — durch Teilungsversteigerung.

Welche Erbschaftsteuer-Freibeträge gelten 2026?▾

Ehepartner: 500.000 Euro; Kinder: je 400.000 Euro; Enkel: je 200.000 Euro. Die Freibeträge gelten jeweils für Erbschaft und Schenkung und können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Gilt die EU-Erbrechtsverordnung für Deutsche im Ausland?▾

Ja. Grundsatz ist das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Deutsche im EU-Ausland können jedoch im Testament das deutsche Erbrecht wählen (Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO).

13. Quellen

  • BGB §§ 1922–2385 — Erbrecht
  • BGB § 2303 — Pflichtteilsrecht
  • BGB § 1944 — Ausschlagung
  • Bundesministerium der Justiz: Erbrecht — Alles was Sie wissen müssen
  • Bundesnotarkammer: Erbrecht und Testamentsregister
  • Verbraucherzentrale: Erben und Vererben
  • Stiftung Warentest: Erben und Testament
  • EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012
  • Bundesfinanzministerium: Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Weiterführende Ratgeber

Testament erstellen: Schritt-für-Schritt →Erbschaftsteuer: Freibeträge & Strategien →Nachlass regeln: Der vollständige Leitfaden →Vorsorgevollmacht erstellen →

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