Berechnen Sie kostenlos wie viel Erbschaftsteuer Sie zahlen müssen — mit aktuellen Freibeträgen nach § 16 ErbStG
Wie sind Sie mit dem Erblasser verwandt?
Die Grundformel ist einfach: Vom Wert der Erbschaft wird zunächst der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG abgezogen. Auf den verbleibenden steuerpflichtigen Betrag wird dann der Steuersatz nach § 19 ErbStG angewendet — je nach Verwandtschaftsgrad und Betragshöhe.
Erbschaftswert − Freibetrag (§ 16 ErbStG) = Steuerpflichtiger Betrag
Steuerpflichtiger Betrag × Steuersatz (§ 19 ErbStG) = Erbschaftsteuer
Schenkungen der letzten 10 Jahre werden nach § 14 ErbStG zur Erbschaft hinzugerechnet — deshalb ist es wichtig, Vorschenkungen bei der Berechnung zu berücksichtigen.
| Verwandtschaftsverhältnis | Steuerklasse | Freibetrag 2026 |
|---|---|---|
| Ehepartner / Lebenspartner | Klasse I | 500.000 € |
| Kinder (auch Adoptivkinder) | Klasse I | 400.000 € |
| Enkel (Elternteil vorverstorben) | Klasse I | 400.000 € |
| Enkel (Elternteil lebt noch) | Klasse I | 200.000 € |
| Eltern und Großeltern | Klasse II | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen | Klasse II | 20.000 € |
| Sonstige / nicht verwandt | Klasse III | 20.000 € |
Das deutsche Erbschaftsteuerrecht bietet zahlreiche legale Gestaltungsmöglichkeiten, die bei frühzeitiger Planung die Steuerlast erheblich senken oder ganz vermeiden können.
Nach § 30 ErbStG sind Erben verpflichtet, den Erwerb innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen — unabhängig davon, ob Steuer anfällt oder nicht. Zuständig ist das Finanzamt am letzten Wohnsitz des Erblassers.
Das Finanzamt fordert daraufhin zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auf. Nach Erlass des Steuerbescheids ist die Steuer in der Regel innerhalb eines Monats zu zahlen. Bei illiquiden Nachlässen (z. B. Immobilien ohne ausreichendes Barvermögen) kann beim Finanzamt eine Stundung beantragt werden.
Wer die Anzeigepflicht versäumt, riskiert Zinsen auf die Steuerschuld und — bei vorsätzlichem Verschweigen — strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung.
Kinder haben nach § 16 ErbStG einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro gegenüber jedem Elternteil. Dieser Freibetrag gilt sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen und kann alle 10 Jahre neu genutzt werden.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG einen Freibetrag von 500.000 Euro. Zusätzlich kann ein Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro in Anspruch genommen werden.
Erbschaftsteuer fällt an, wenn der steuerpflichtige Erwerb nach Abzug des persönlichen Freibetrags größer als null ist. Liegt der Erbschaftswert unterhalb des Freibetrags, fällt keine Steuer an.
Die Formel: Erbschaftswert − Freibetrag (§ 16 ErbStG) = steuerpflichtiger Betrag. Auf diesen Betrag wird der Steuersatz nach § 19 ErbStG angewendet — je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe zwischen 7 % und 50 %.
Steuerhinterziehung ist illegal. Legale Steuergestaltung ist jedoch ausdrücklich erlaubt: Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Freibeträge alle 10 Jahre neu genutzt werden (§ 14 ErbStG). Weitere Strategien: Nießbrauchvorbehalt, Güterstandsschaukel, optimiertes Berliner Testament.
Nach § 30 ErbStG muss ein Erwerb innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis beim Finanzamt angezeigt werden. Die Erbschaftsteuer ist nach Zusendung des Steuerbescheids in der Regel innerhalb eines Monats fällig.
Hinweis: Dieser Rechner dient zur Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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