Das Berliner Testament ist die beliebteste Testamentsform unter Ehepaaren in Deutschland. Bei dieser gemeinschaftlichen letztwilligen Verfügung setzen sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kinder erben erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils.
Die Idee dahinter klingt simpel: Der überlebende Ehepartner soll finanziell abgesichert sein und sein gewohntes Leben ohne Einschränkungen weiterführen können. Kinder müssen nicht um ihr Erbe kämpfen oder Immobilien zwangsverkaufen, solange ein Elternteil noch lebt.
Wie das Berliner Testament aufgesetzt wird
Ein gemeinschaftliches Testament muss handschriftlich verfasst werden. Einer der Ehepartner schreibt den vollständigen Text, beide unterschreiben mit Vor- und Nachnamen sowie Datum und Ort. Alternativ können Eheleute ihr gemeinschaftliches Testament auch beim Notar beurkunden lassen — das schafft zusätzliche Rechtssicherheit und schließt Formfehler aus.
Wichtig: Ein Berliner Testament ist nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner zulässig. Unverheiratete Paare können kein gemeinschaftliches Testament errichten.
Pflichtteilsansprüche der Kinder
Ein häufig unterschätztes Problem: Wenn ein Elternteil stirbt und die Kinder enterbt werden (weil sie erst beim Tod des zweiten Elternteils erben sollen), können die Kinder ihren gesetzlichen Pflichtteil einfordern. Das entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils — und muss vom überlebenden Elternteil in bar ausgezahlt werden.
Viele Paare lösen dieses Problem durch eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel: Wer nach dem Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil geltend macht, erbt auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil.
Steuerliche Nachteile nicht vergessen
Kinder können den Freibetrag gegenüber jedem Elternteil (400.000 Euro) nur einmal nutzen. Beim Berliner Testament erben sie erst nach dem Tod des letzten Elternteils — der Freibetrag gegenüber dem zuerst verstorbenen Elternteil verfällt. Bei großen Vermögen kann das zu erheblicher Mehrsteuer führen.
Wann ist ein Berliner Testament sinnvoll?
Für die meisten Ehepaare mit überschaubarem Vermögen und harmonischen Familienstrukturen ist das Berliner Testament eine praktische und günstige Lösung. Es sichert den überlebenden Partner ab, ohne komplizierte Treuhandkonstruktionen zu benötigen.
Bei größeren Vermögen, Patchwork-Familien oder wenn steuerliche Optimierung wichtig ist, sollten Sie einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht konsultieren. Manchmal ist eine Kombination aus Berliner Testament und gezielten Schenkungen zu Lebzeiten die klügere Strategie.
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