Die Verwaltung des Nachlasses ist eine der zentralen Aufgaben der Miterben. Man unterscheidet: zwingend notwendige Sofortmaßnahmen, ordnungsgemäße laufende Verwaltung, grundlegende Maßnahmen von größerer Bedeutung, Verfügung über Nachlassgegenstände. Notwendige Sofortmaßnahmen dürfen nicht an langwieriger Einigung scheitern - wenn ein Wasserrohrbruch droht oder die Heizung im Winter ausfällt, muss gehandelt werden. Laufende Verwaltung umfasst: Versicherungsschutz aufrechterhalten, Mietzahlungen entgegennehmen, Hausgeld zahlen, Grundsteuer im Blick behalten. Größere Sanierungen, Umbauten oder grundlegende Nutzungsänderungen gehen weit über bloße Verwaltung hinaus und führen häufig zu Streit. Die typischen Rollen in der Erbengemeinschaft: Der Bewahrer möchte die Immobilie erhalten - emotional oft nachvollziehbar, problematisch wenn Erhalt zum Selbstzweck wird. Der Verwerter möchte zügig verkaufen und klar abrechnen. Der Nutzer will einziehen - besonders konfliktträchtig wenn persönliche Lebensplanung auf Erbquoten trifft. Der Blockierer verhindert Entscheidungen aus Unsicherheit oder Kränkung. Der Abwesende überlässt anderen die Last. Diese Rollenmuster überlagern sich. Wer die Erbengemeinschaft verstehen will, muss sehen dass juristische Gleichberechtigung sehr unterschiedliche psychologische Positionen zusammenzwingt.
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