Quelle: ERITAJ Redaktion
# Erbschaftsteuer für Kinder 2026: Freibeträge & Steuersätze
Viele Eltern gehen davon aus, dass ihr Kind das Erbe steuerfrei erhält. Das stimmt – aber nur bis zu einem bestimmten Betrag. Wer mehr als 400.000 € erbt, zahlt auch als Kind Erbschaftsteuer. Da Immobilienwerte in Deutschland in den letzten Jahren stark gestiegen sind, überschreiten viele Erbschaften diesen Freibetrag. Umso wichtiger ist es, die Regeln zu kennen und frühzeitig zu planen.
Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) steht jedem Kind gegenüber jedem Elternteil ein persönlicher Freibetrag von 400.000 € zu. Das gilt sowohl für die Erbschaft als auch für Schenkungen zu Lebzeiten.
Wichtig: Der Freibetrag gilt pro Elternteil. Ein Kind kann also von Vater und Mutter jeweils 400.000 € steuerfrei erhalten – insgesamt also bis zu 800.000 € ohne Steuer. Dieser Freibetrag kann alle 10 Jahre neu genutzt werden (mehr dazu im Abschnitt zur Schenkungsstrategie).
Weitere Freibeträge für Kinder:
Kinder fallen in Steuerklasse I, die günstigsten Steuersätze bietet. Diese Klasse gilt für den engsten Familienkreis: Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern.
| Steuerpflichtiger Erwerb | Steuersatz Klasse I |
|---|---|
| bis 75.000 € | 7 % |
| bis 300.000 € | 11 % |
| bis 600.000 € | 15 % |
| bis 6.000.000 € | 19 % |
| bis 13.000.000 € | 23 % |
| bis 26.000.000 € | 27 % |
| über 26.000.000 € | 30 % |
Die Steuer wird nur auf den steuerpflichtigen Erwerb berechnet – also auf den Betrag nach Abzug des Freibetrags.
Angenommen, ein Kind erbt von einem Elternteil ein Vermögen von 600.000 €:
Auf 200.000 € fällt Steuerklasse I an:
Ohne Planung zahlt das Kind also fast 20.000 € Steuer – obwohl es "nur" die günstigste Steuerklasse hat.
Kinder können das selbst genutzte Familienheim des Erblassers steuerfrei erben, wenn sie die Immobilie nach dem Erbfall mindestens 10 Jahre selbst bewohnen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG). Die Fläche ist jedoch auf 200 m² Wohnfläche begrenzt – der darüber hinausgehende Anteil unterliegt der Erbschaftsteuer.
Diese Steuerbefreiung ist besonders wertvoll in Städten wie München, Hamburg oder Frankfurt, wo Immobilienwerte den Freibetrag von 400.000 € regelmäßig übersteigen.
1. Schenkung zu Lebzeiten (alle 10 Jahre)
Eltern können ihrem Kind alle 10 Jahre bis zu 400.000 € steuerfrei schenken. Wer früh beginnt und konsequent plant, kann erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen. Mehr dazu im Ratgeber-Artikel "Schenkung alle 10 Jahre: Freibetrag optimal nutzen".
2. Vermögen auf beide Elternteile verteilen
Der Freibetrag gilt gegenüber jedem Elternteil separat. Wer Vermögen auf beide Elternteile aufteilt, verdoppelt den steuerfreien Übertragungsrahmen für das Kind.
3. Nießbrauchvorbehalt nutzen
Bei der Schenkung einer Immobilie kann sich der Schenkende ein lebenslanges Wohnrecht (Nießbrauch) vorbehalten. Der Nießbrauchswert mindert den steuerlichen Wert der Schenkung und senkt damit die anfallende Steuer.
4. Steuerklasse I ausnutzen
Kinder profitieren von der günstigsten Steuerklasse. Im Vergleich zu nicht verwandten Personen (Steuerklasse III: 30–50 %) zahlen Kinder bei gleicher Erbschaftsgröße deutlich weniger.
5. Vermögen frühzeitig übertragen
Je früher die Vermögensübertragung beginnt, desto mehr 10-Jahres-Zyklen können genutzt werden. Wer mit 40 Jahren beginnt zu schenken, kann bis zum Tod zwei oder drei Zyklen nutzen.
| Verwandtschaftsverhältnis | Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder (auch Adoptivkinder) | 400.000 € |
| Enkel (Elternteil vorverstorben) | 400.000 € |
| Enkel (Elternteil lebt noch) | 200.000 € |
| Eltern und Großeltern (beim Erwerb durch Erbschaft) | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € |
| Sonstige Personen | 20.000 € |
ERITAJ führt Sie Schritt für Schritt kostenlos durch die steueroptimierte Nachfolgeplanung – von der Schenkungsstrategie bis zum rechtsgültigen Testament.
Ab wann müssen Kinder Erbschaftsteuer zahlen?
Erst wenn der Erwerb (Erbschaft oder Schenkung) den persönlichen Freibetrag von 400.000 € übersteigt. Auf den übersteigenden Betrag fällt dann Steuer nach Steuerklasse I an.
Gilt der Freibetrag auch für Stiefkinder?
Nein. Stiefkinder fallen nur dann in Steuerklasse I mit 400.000 € Freibetrag, wenn sie vom Erblasser adoptiert wurden. Nicht adoptierte Stiefkinder haben lediglich Anspruch auf 20.000 € Freibetrag (Steuerklasse II).
Was passiert, wenn das Kind minderjährig ist?
Minderjährige Kinder können erben. Zusätzlich zum Freibetrag von 400.000 € steht ihnen ein altersabhängiger Versorgungsfreibetrag zu (zwischen 10.300 € und 52.000 €). Ein Vormund oder Ergänzungspfleger verwaltet das Erbe bis zur Volljährigkeit.
Muss das Kind die Erbschaftsteuer sofort zahlen?
Die Erbschaftsteuer ist grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Bei Immobilien ohne ausreichende Liquidität kann eine Stundung beantragt werden.
Wie wird der Wert einer geerbten Immobilie für die Steuer ermittelt?
Das Finanzamt ermittelt den steuerlichen Wert nach dem Bewertungsgesetz (BewG) – in der Regel über das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren. Dieser Wert kann vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen.
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