Quelle: ERITAJ Redaktion
# Erbschaftsteuer-Reform 2026: SPD-Konzept zum Lebensfreibetrag

Am 13. Januar 2026 hat die SPD ein Eckpunktepapier zur Reform der Erbschaftsteuer veröffentlicht. Es handelt sich ausdrücklich noch nicht um einen Gesetzesentwurf, sondern um ein politisches Konzept, das in den kommenden Monaten weiter diskutiert werden soll. Dennoch hat das Papier Signalwirkung — denn es zeigt klar, in welche Richtung die Politik denkt.
Zentrales Element des Vorschlags: ein sogenannter Lebensfreibetrag.
Bisher können Schenkungen von denselben Personen alle zehn Jahre erneut unter Nutzung der gesetzlichen Freibeträge erfolgen. Ein Elternteil darf zum Beispiel seinem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken.
Der SPD-Vorschlag sieht vor, diese 10-Jahres-Regel abzuschaffen und durch einen einmaligen Lebensfreibetrag zu ersetzen:
Was auf den ersten Blick großzügig wirkt, ist bei näherer Betrachtung eine deutliche Einschränkung für Familien, die über Jahre hinweg frühzeitig und steueroptimiert Vermögen übertragen haben. Wer bisher alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfreie Schenkungen an jedes Kind vornehmen konnte, würde mit dem neuen Konzept nur noch einmalig 900.000 Euro nutzen können — für Erbschaften und Schenkungen zusammen.

Die Reformdiskussion ist eng verknüpft mit einem noch ausstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Erbschaftsteuergesetzes. Dieses Urteil, ursprünglich für 2025 erwartet, wird nun voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 ergehen.
Viele Beobachter gehen davon aus, dass die Politik das Urteil bewusst abwartet, um dessen Vorgaben direkt in eine Gesetzesreform einfließen zu lassen. Das bedeutet: Konkrete gesetzliche Änderungen sind frühestens Ende 2026 oder 2027 zu erwarten — aber die Richtung ist jetzt schon erkennbar.
Das SPD-Konzept deutet auf zwei zentrale Veränderungen hin:
1. Höhere Besteuerung größerer Privatvermögen: Wer Vermögen von mehr als 900.000 Euro an ein Kind weitergeben möchte, wird künftig stärker zur Kasse gebeten als heute.
2. Einschränkung lebzeitiger Schenkungen: Wenn der Lebensfreibetrag für Schenkungen und Erbschaften gemeinsam gilt, verliert die Strategie der regelmäßigen Vorab-Schenkungen ihren zentralen Vorteil.
Für Familien mit Immobilien, Unternehmensvermögen oder größeren Ersparnissen heißt das: Wer Vermögen noch unter den alten Regeln übertragen möchte, sollte dies prüfen, bevor eine Reform in Kraft tritt.
Das SPD-Papier ist kein beschlossenes Gesetz. Bis eine Reform verabschiedet ist, gelten die aktuellen Regeln weiter:
Auch die Möglichkeit, durch Schenkungen alle 10 Jahre Freibeträge erneut zu nutzen, besteht aktuell noch.
Eine geplante Gesetzesreform ist kein Grund zur Panik — aber ein guter Anlass, die eigene Nachlassplanung zu überdenken. ERITAJ unterstützt Sie dabei, Ihren Nachlass strukturiert vorzubereiten: von der Erstellung eines Testaments bis zur Dokumentation Ihres Vermögens.
Für komplexe steuerliche Gestaltungen — etwa geplante Schenkungen oder die Optimierung eines Berliner Testaments — empfehlen wir die Beratung durch einen auf Erbschaftsteuerrecht spezialisierten Steuerberater.
Gilt das neue SPD-Konzept schon heute?
Nein. Das Papier vom Januar 2026 ist ein politisches Konzept, kein Gesetz. Bis zur Verabschiedung einer Reform gelten die aktuellen Freibeträge und Regeln weiter.
Wann ist mit einer Gesetzesänderung zu rechnen?
Frühestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das für 2026 erwartet wird. Konkrete gesetzliche Änderungen sind eher 2027 realistisch.
Lohnt es sich, jetzt noch schnell Vermögen zu verschenken?
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wer ohnehin Schenkungen geplant hatte, sollte jetzt prüfen, ob eine vorzeitige Umsetzung sinnvoll ist. Steuerliche Beratung ist dabei unerlässlich.
Was passiert mit dem Lebensfreibetrag, wenn jemand mehrere Kinder hat?
Das SPD-Konzept ist in dieser Hinsicht noch nicht abschließend ausgearbeitet. Offen ist zum Beispiel, ob der Freibetrag pro Kind oder pro Schenker gilt.
Gilt der Lebensfreibetrag auch für Schenkungen zu Lebzeiten?
Aus dem Konzeptpapier geht nicht eindeutig hervor, ob der Freibetrag nur für Erbschaften oder auch für Schenkungen gilt. Diese Frage wird entscheidend für die künftige Steuerplanung sein.
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