Wenn Sie älter werden, ist es wichtig, sich Gedanken über die eigene Nachlassplanung zu machen. Oftmals stellen sich viele Menschen die Frage, was passiert, wenn sie kein Testament hinterlassen. In Deutschland regelt die gesetzliche Erbfolge, wer in einem solchen Fall erbt. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Erben und die relevanten Regelungen.
Die gesetzliche Erbfolge tritt dann in Kraft, wenn der Erblasser – also die Person, die verstorben ist – kein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt fest, in welcher Reihenfolge die Erben berücksichtigt werden. Grundsätzlich wird zwischen Verwandten und dem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner unterschieden.
Die Erben ersten Grades sind die direkten Nachkommen des Erblassers, also die Kinder. Wenn ein Kind bereits verstorben ist, erben dessen Nachkommen, also die Enkel des Erblassers. Die Kinder teilen sich den Nachlass zu gleichen Teilen. Ist also der Erblasser zum Beispiel Vater von zwei Kindern, erhalten beide jeweils 50 % des Nachlasses.
Der Ehepartner nimmt eine besondere Stellung im deutschen Erbrecht ein. Er erhält neben den Kindern erbrechtliche Ansprüche. Die genaue Erbquote des Ehepartners hängt davon ab, in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft hat der Ehepartner Anspruch auf das halbe Erbe und erbt zusätzlich einen weiteren Anteil je nach Anzahl der Kinder. Bei einem Kind erbt der Ehepartner ein Viertel des Nachlasses, bei zwei Kindern ein Drittel und bei drei oder mehr Kindern die Hälfte.
Konnte der Erblasser keine direkten Nachkommen hinterlassen, rücken die Erben zweiten Grades ins Spiel. Hierzu zählen die Eltern des Erblassers, die Geschwister sowie deren Nachkommen. Sind auch diese verstorben, wird der Nachlass an die Großeltern und deren Nachkommen verteilt – also Onkel, Tanten oder Cousins und Cousinen.
Obwohl die gesetzliche Erbfolge klare Regeln bietet, können individuelle Wünsche und familiäre Gegebenheiten oft nicht ausreichend berücksichtigt werden. Wer sicherstellen möchte, dass der Nachlass nach den eigenen Vorstellungen verteilt wird, sollte ein Testament in Erwägung ziehen. Mit einem Testament können Sie auch außerhalb der gesetzlichen Verteilung bestimmten Personen Vermögen zuteilen oder bestimmte Personen von der Erbschaft ausschließen.
Die gesetzliche Erbfolge stellt einen grundlegenden Rahmen dar, aber persönliche Wünsche sollten nicht vernachlässigt werden. Wenn Sie ab 50 sind, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um über Ihre Nachlassplanung nachzudenken. Ein Testament oder ein Erbvertrag kann Ihnen helfen, Ihre Wünsche klar und verbindlich festzuhalten. Sprechen Sie gegebenenfalls auch mit einem rechtlichen Experten, um Ihre Optionen zu klären und sicherzustellen, dass Ihre Angehörigen im Ernstfall bestmöglich versorgt sind.
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