Ein handschriftliches Testament kostet nichts und kann jederzeit verfasst werden â doch formale Fehler können dazu fĂŒhren, dass es vor Gericht nicht anerkannt wird. Wer die Mindestanforderungen kennt, ist auf der sicheren Seite.
Die vier Pflichtbestandteile
Erstens: Das Testament muss vollstĂ€ndig handschriftlich verfasst sein. Tipp- oder computergeschriebene Texte sind ungĂŒltig â auch wenn Sie sie anschlieĂend unterschreiben. Jeder Buchstabe muss von Ihrer Hand stammen.
Zweitens: VollstÀndige Unterschrift mit Vor- und Zunamen am Ende des Dokuments. Eine Paraphe oder nur der Vorname reichen in der Regel nicht aus.
Drittens: Datum und Ort der Errichtung. Das Datum ist wichtig, weil bei mehreren Testamenten grundsÀtzlich das neuere gilt. Ohne Datum kann ein Testament angefochten werden.
Viertens: Klarer Testierwille. Aus dem Dokument muss hervorgehen, dass es sich um eine letztwillige VerfĂŒgung handelt â nicht um einen Brief, eine Notiz oder eine AbsichtserklĂ€rung.
HĂ€ufige Fehler, die Testamente ungĂŒltig machen
Teile des Textes wurden am Computer getippt und ausgedruckt. Das Testament wurde von einer anderen Person aufgeschrieben und nur unterschrieben. Das Datum fehlt oder ist unleserlich. Das Testament wurde nicht persönlich unterschrieben, sondern mit einem Stempel. Ănderungen wurden vorgenommen, ohne dass Datum und Unterschrift erneuert wurden.
Was sollte inhaltlich drinnen stehen?
Neben den Formvorschriften empfiehlt es sich, klar zu benennen: Wer erbt was (möglichst mit Geburtsdatum und vollstĂ€ndigem Namen)? Soll jemand enterbt werden? Gibt es VermĂ€chtnisse fĂŒr bestimmte Personen oder GegenstĂ€nde? Wer soll Testamentsvollstrecker sein?
Unklare Formulierungen wie âmeine Kinder sollen alles gleich bekommen" können zu Streit fĂŒhren. Besser: konkrete Namen und prozentuale oder gegenstĂ€ndliche Aufteilung.
Aufbewahrung und Hinterlegung
Ein Testament, das niemand findet, nĂŒtzt nichts. Die sicherste Aufbewahrung ist die Hinterlegung beim Amtsgericht (Nachlassgericht) Ihres Wohnsitzes. Das kostet einmalig 75 Euro und stellt sicher, dass das Testament nach Ihrem Tod automatisch dem Gericht gemeldet und eröffnet wird.
Alternativ können Sie das Testament in einem verschlossenen Umschlag aufbewahren und eine Vertrauensperson informieren, wo es liegt â mit dem Hinweis, es nach dem Tod sofort dem Nachlassgericht zu ĂŒbergeben.
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