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Erbrecht1 Min. Lesezeit16. April 2026

Was geht beim Erbfall auf Immobilien über? Rechte und Pflichten

Quelle: ERITAJ Redaktion


# Was geht beim Erbfall auf Immobilien über? Rechte und Pflichten

Im Erbfall geht nicht nur das Grundstück über, sondern auch alle damit verbundenen Rechtsverhältnisse. Der Erbe erhält kein gereinigtes Eigentum, sondern übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten.

Was konkret auf den Erben übergeht

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  • Eigentum oder Miteigentum - war der Erblasser nur Miteigentümer, geht nur sein Anteil über
  • Mietverhältnisse - war die Immobilie vermietet, tritt der Erbe in die Vermieterstellung ein
  • Darlehen und Schulden - offene Verbindlichkeiten gehen nicht unter; der Erbe haftet für Nachlassverbindlichkeiten

Belastungen und öffentliche Lasten

Belastungen im Grundbuch bleiben bestehen:

  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Wohnrechte
  • Nießbrauchsrechte
  • Dienstbarkeiten

Öffentliche Lasten, die der Erbe übernimmt:

  • Grundsteuer
  • Versicherungen
  • Verkehrssicherungspflichten

Der Automatismus und die Ausschlagung

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Der Erbe muss die Erbschaft nicht beantragen – sie fällt automatisch an. Allerdings kann er sie ausschlagen. Die Frist für die Ausschlagung beträgt sechs Wochen. Gerade wenn eine Immobilie mit hoher Belastung, Sanierungsstau und Streitpotenzial vorhanden ist, sollte eine Ausschlagung erwogen werden.

Die Erbengemeinschaft

Nach dem Erbfall besteht der Nachlass rechtlich als Einheit. Bei mehreren Erben gehört die Immobilie der Erbengemeinschaft, nicht einem einzelnen Erben. Genau daraus entsteht die typische Konfliktlage.

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