Quelle: ERITAJ Redaktion
# Was geht beim Erbfall auf Immobilien über? Rechte und Pflichten
Im Erbfall geht nicht nur das Grundstück über, sondern auch alle damit verbundenen Rechtsverhältnisse. Der Erbe erhält kein gereinigtes Eigentum, sondern übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten.

Belastungen im Grundbuch bleiben bestehen:
Öffentliche Lasten, die der Erbe übernimmt:

Der Erbe muss die Erbschaft nicht beantragen – sie fällt automatisch an. Allerdings kann er sie ausschlagen. Die Frist für die Ausschlagung beträgt sechs Wochen. Gerade wenn eine Immobilie mit hoher Belastung, Sanierungsstau und Streitpotenzial vorhanden ist, sollte eine Ausschlagung erwogen werden.
Nach dem Erbfall besteht der Nachlass rechtlich als Einheit. Bei mehreren Erben gehört die Immobilie der Erbengemeinschaft, nicht einem einzelnen Erben. Genau daraus entsteht die typische Konfliktlage.
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