Das Nachlassgericht ist nach einem Erbfall wichtig, wird aber oft falsch eingeschätzt. Die Erbfolge tritt kraft Gesetzes ein - das Nachlassgericht stellt sie nicht erst her. Es ist zuständig für formelle Aufgaben wie Ausschlagungserklärungen und Erbscheinsverfahren. Was das Nachlassgericht nicht tut: Es übernimmt nicht die wirtschaftliche Verwaltung der Immobilie, bewertet nicht das Haus und löst keine Streitigkeiten unter Miterben. Die ersten Wochen nach dem Erbfall sind entscheidend. In dieser Phase passieren die häufigsten Fehler: Niemand prüft offene Darlehen. Die Ausschlagungsfrist gerät aus dem Blick. Ein Miterbe zieht vorschnell ein. Laufende Kosten werden nicht koordiniert. Drei Ebenen müssen auseinandergehalten werden: Der Erbfall - mit dem Tod tritt die Erbfolge ein. Der Nachweis - gegenüber Grundbuchamt und Banken muss die Erbenstellung nachgewiesen werden. Die Auseinandersetzung - wer die Immobilie behalten, verkaufen oder ausgleichen soll, ist eine davon unabhängige Entscheidung. Was der Erbe sofort prüfen sollte: Wer ist Erbe? Welche Belastungen stehen im Grundbuch? Welche Darlehen bestehen? Gibt es Mietverhältnisse? Handelt es sich um Alleinerbenstellung oder Erbengemeinschaft?
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