Das Nachlassgericht ist nach einem Erbfall wichtig, wird aber oft falsch eingeschätzt. Die Erbfolge tritt kraft Gesetzes ein – das Nachlassgericht stellt sie nicht erst her.
Aufgaben des Nachlassgerichts
Das Nachlassgericht ist zuständig für formelle Aufgaben wie:
Ausschlagungserklärungen
Erbscheinsverfahren
Was das Nachlassgericht nicht tut
Das Nachlassgericht übernimmt folgende Aufgaben ausdrücklich nicht:
Wirtschaftliche Verwaltung der Immobilie
Bewertung des Hauses
Lösung von Streitigkeiten unter Miterben
Die ersten Wochen nach dem Erbfall
Die ersten Wochen nach dem Erbfall sind entscheidend. In dieser Phase passieren die häufigsten Fehler:
Niemand prüft offene Darlehen
Die Ausschlagungsfrist gerät aus dem Blick
Ein Miterbe zieht vorschnell ein
Laufende Kosten werden nicht koordiniert
Drei Ebenen der Erbschaft
Drei Ebenen müssen auseinandergehalten werden:
Der Erbfall – mit dem Tod tritt die Erbfolge ein
Der Nachweis – gegenüber Grundbuchamt und Banken muss die Erbenstellung nachgewiesen werden
Die Auseinandersetzung – wer die Immobilie behalten, verkaufen oder ausgleichen soll, ist eine davon unabhängige Entscheidung
Sofortige Überprüfung durch den Erben
Der Erbe sollte sofort folgende Punkte prüfen:
Wer ist Erbe?
Welche Belastungen stehen im Grundbuch?
Welche Darlehen bestehen?
Gibt es Mietverhältnisse?
Handelt es sich um Alleinerbenstellung oder Erbengemeinschaft?