Quelle: ERITAJ Redaktion
Der Nießbrauch ist eine starke Absicherungsmöglichkeit bei der Immobilienübertragung. Sie ermöglicht es dem Übertragenden, wirtschaftliche Kontrolle zu behalten, während das Eigentum bereits auf den Erwerber übergeht.

Mit Nießbrauch kann der Übertragende:
Das Eigentum geht zwar bereits auf das Kind über, aber die wirtschaftliche Substanz bleibt zunächst beim bisherigen Eigentümer.

Rückforderungsrechte sind unverzichtbar. In der Praxis werden diese vereinbart für den Fall, dass der Erwerber:
Neben vertraglichen Rückforderungsrechten gibt es auch gesetzliche:
Die Übertragung an nur ein Kind ist der Praxisstandard, ist aber besonders fehleranfällig. Bei mehreren Kindern und nur einem Haus gilt ein eiserner Grundsatz: Je mehr Geschwister, desto klarer muss die Übertragungslogik sein.
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