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Erbrecht2 Min. Lesezeit16. April 2026

Nießbrauch und Wohnrecht bei Immobilien: Unterschiede und die richtige Wahl

Quelle: ERITAJ Redaktion


Nießbrauch und Wohnrecht gehören zu den wichtigsten Gestaltungsinstrumenten bei lebzeitiger Immobilienübertragung. Sie ermöglichen es, Immobilien an die nächste Generation weiterzugeben und dabei die eigenen Nutzungsrechte zu bewahren.

Nießbrauch: Umfassendes Nutzungsrecht

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Der Nießbrauch ist das Recht, die Nutzungen einer Sache zu ziehen. Bei Immobilien umfasst dies:

  • Selbst in der Immobilie wohnen
  • Die Immobilie vermieten
  • Mieten vereinnahmen

Dabei geht das Eigentum auf den Erwerber (z.B. das Kind) über, während die wirtschaftliche Nutzungsposition zunächst beim bisherigen Eigentümer bleibt.

Wohnrecht: Eingeschränktes Nutzungsrecht

Das Wohnrecht erlaubt dem Berechtigten, ein Gebäude oder Teile davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen.

Es ist enger als der Nießbrauch mit einer wesentlichen Einschränkung:

  • Kein Recht auf Vermietung

Wer nur sicherstellen möchte, weiterhin wohnen zu können, arbeitet mit einem Wohnrecht passgenauer.

Praktische Abwägung: Welche Option passt?

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Nießbrauch:

  • Stärker und umfassender
  • Belastender für den Erwerber

Wohnrecht:

  • Schlanker und weniger belastend
  • Weniger umfassend in den Rechten

Die Wahl hängt davon ab, ob:

  • Die Immobilie selbst genutzt oder vermietet ist
  • Laufende Mieteinnahmen zur Versorgung benötigt werden
  • Das Objekt für den Erwerber finanzierbar bleiben muss

Rückforderungsrechte: Das Sicherheitsnetz

Wer sein wesentliches Vermögen überträgt, sollte sich absichern. Hier spielen zwei Ebenen eine Rolle:

Gesetzliche Rückforderungsrechte:

  • Verarmung des Schenkers
  • Grober Undank

Vertragliche Klauseln für:

  • Insolvenz des Erwerbers
  • Unerlaubte Belastung der Immobilie
  • Pflichtverletzungen
  • Pflegebedürftigkeit des Übertragenden

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