Quelle: ERITAJ Redaktion
Nießbrauch und Wohnrecht gehören zu den wichtigsten Gestaltungsinstrumenten bei lebzeitiger Immobilienübertragung. Sie ermöglichen es, Immobilien an die nächste Generation weiterzugeben und dabei die eigenen Nutzungsrechte zu bewahren.

Der Nießbrauch ist das Recht, die Nutzungen einer Sache zu ziehen. Bei Immobilien umfasst dies:
Dabei geht das Eigentum auf den Erwerber (z.B. das Kind) über, während die wirtschaftliche Nutzungsposition zunächst beim bisherigen Eigentümer bleibt.
Das Wohnrecht erlaubt dem Berechtigten, ein Gebäude oder Teile davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen.
Es ist enger als der Nießbrauch mit einer wesentlichen Einschränkung:
Wer nur sicherstellen möchte, weiterhin wohnen zu können, arbeitet mit einem Wohnrecht passgenauer.

Nießbrauch:
Wohnrecht:
Die Wahl hängt davon ab, ob:
Wer sein wesentliches Vermögen überträgt, sollte sich absichern. Hier spielen zwei Ebenen eine Rolle:
Gesetzliche Rückforderungsrechte:
Vertragliche Klauseln für:
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