Viele Menschen erstellen einmal eine Patientenverfügung und legen sie dann in die Schublade. Das ist grundsätzlich zulässig — aber klüger ist es, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Gilt eine alte Patientenverfügung noch?
Ja. Eine Patientenverfügung gilt grundsätzlich unbefristet, auch wenn sie zehn oder zwanzig Jahre alt ist. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Erneuerung. Allerdings kann eine veraltete Verfügung in der Praxis Fragen aufwerfen: Entspricht sie wirklich noch dem aktuellen Willen des Patienten?
Regelmäßige Neuunterschrift empfohlen
Experten raten, die Patientenverfügung alle zwei bis drei Jahre mit aktuellem Datum zu unterzeichnen. Das signalisiert: "Ich habe dieses Dokument überprüft, und es entspricht weiterhin meinem Willen." Eine bloße Unterschrift mit neuem Datum reicht dafür aus — eine Neuerstellung ist nicht notwendig, sofern sich inhaltlich nichts geändert hat.
Wann eine inhaltliche Überarbeitung nötig ist
Bestimmte Lebenssituationen machen eine Überarbeitung sinnvoll: nach einer schweren Erkrankung oder Operation, nach einer Demenz- oder Krebsdiagnose, nach dem Tod eines Bevollmächtigten, bei Änderung der persönlichen Werte oder Überzeugungen, sowie nach dem Lesen aktueller medizinischer Informationen über Ihre Erkrankung.
Was bei der Änderung zu beachten ist
Kleine Ergänzungen können handschriftlich vorgenommen werden — mit Datum, Unterschrift und einem eindeutigen Hinweis, wo die Ergänzung beginnt und endet. Bei größeren Änderungen ist eine vollständige Neuerstellung sinnvoller, um Unklarheiten zu vermeiden.
Das alte Dokument sollte als ersetzt gekennzeichnet oder vernichtet werden. Informieren Sie alle Personen, die eine Kopie haben, über die neue Version.
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