Eine Demenzdiagnose ist für Betroffene und Angehörige ein einschneidendes Erlebnis. Gleichzeitig ist sie ein wichtiges Signal: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um eine Patientenverfügung zu erstellen oder zu aktualisieren — solange die Betroffene noch geschäfts- und einwilligungsfähig ist.
Sonderfall Demenz: Wann greift die Verfügung?
Bei Demenz stellt sich eine besondere ethische und rechtliche Frage: Was gilt, wenn der Patient in einem späteren Stadium scheinbar zufrieden wirkt, aber seine früher formulierte Patientenverfügung eine andere Aussage trifft?
Die Rechtslage ist komplex: Der in der Verfügung geäußerte antizipierte Wille (also der Wille zum Zeitpunkt der Erstellung) ist grundsätzlich verbindlich. Der aktuell geäußerte Wille eines Menschen mit fortgeschrittener Demenz hat dagegen geringeres rechtliches Gewicht, weil die Einwilligungsfähigkeit fehlt.
Konkrete Situationen beschreiben
Besonders wichtig bei Demenz ist die konkrete Beschreibung der Situationen, auf die sich die Verfügung bezieht. Formulierungen wie "weit fortgeschrittene Demenz, in der ich Personen meiner näheren Umgebung nicht mehr erkenne" sind hilfreicher als allgemeine Aussagen.
Werte und Lebensqualität formulieren
Ergänzend zur Patientenverfügung empfiehlt sich ein persönliches Wertedokument. Darin beschreiben Sie, was für Sie Lebensqualität bedeutet — was Ihnen wichtig ist, was Sie sich erhoffen und was Sie fürchten. Das hilft Ärzten und Betreuern, Entscheidungen im Geiste des Patienten zu treffen, wenn die Verfügung nicht eindeutig passt.
Gleichzeitig Vollmacht erteilen
Eine Patientenverfügung entfaltet ihre volle Wirkung erst, wenn eine Vertrauensperson als Bevollmächtigter benannt ist, die sie im Ernstfall durchsetzen kann. Erteilen Sie die Vollmacht zeitgleich mit der Erstellung der Patientenverfügung.
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