Quelle: ERITAJ Redaktion
# Social Media nach dem Tod: Was passiert mit Ihren Konten?

Digitales Erbe umfasst alle elektronischen Daten, Konten und Online-Aktivitäten einer Person, die nach deren Tod zurückbleiben. Dazu gehören Social-Media-Profile, E-Mail-Konten, Cloud-Speicher, Online-Banking-Zugänge und digitale Inhalte wie Fotos, Videos oder Dokumente. Im Gegensatz zu physischen Vermögenswerten sind digitale Nachlässe oft schwer zu identifizieren und zu verwalten, da sie meist passwortgeschützt und nicht greifbar sind.
Das deutsche Recht behandelt digitales Erbe nach § 1922 BGB grundsätzlich wie physisches Vermögen - es geht automatisch auf die Erben über. Jedoch gestaltet sich der praktische Zugang zu digitalen Konten oft kompliziert, da Plattformen eigene Bestimmungen haben und Datenschutzbestimmungen greifen.
In der heutigen digitalen Welt hinterlassen wir nicht nur physische Besitztümer, sondern auch ein umfangreiches digitales Erbe. Social-Media-Konten sind häufig ein Teil davon. Doch was geschieht mit unseren Konten, wenn wir von dieser Welt scheiden? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihre sozialen Netzwerke nach Ihrem Tod regeln können.

Wie wichtig Ihre digitale Identität ist, wird oft unterschätzt. Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram oder Twitter sind Orte, an denen wir Erinnerungen teilen, mit Freunden kommunizieren und wichtige Ereignisse festhalten. Diese Konten spiegeln somit nicht nur Ihr soziales Leben wider, sondern auch einen Teil Ihrer Lebensgeschichte.
Ihre digitale Identität hat aber auch emotionalen Wert für Ihre Angehörigen. Viele Menschen nutzen Social-Media-Profile verstorbener Familienmitglieder als digitalen Gedenkort, um Erinnerungen zu teilen und Trost zu finden. Gleichzeitig können ungeregelte digitale Nachlässe zu Problemen führen - von Identitätsdiebstahl bis hin zu schmerzhaften automatischen Erinnerungen an Geburtstagen.
Verschiedene Social-Media-Plattformen haben unterschiedliche Regelungen für den Umgang mit Konten von verstorbenen Nutzern. Bei Facebook beispielsweise können Hinterbliebene den Account in ein Gedenkprofil umwandeln. In diesem Zustand bleibt das Profil sichtbar, es können jedoch keine neuen Inhalte mehr hinzugefügt werden. Instagram bietet ähnliche Funktionen, ermöglicht aber auch das vollständige Löschen des Kontos, wenn ein Nachweis über den Tod vorgelegt wird.
Twitter bietet die Möglichkeit, ein Konto auf Anfrage löschen zu lassen, wenn ein Nachweis des Todes vorliegt, verlangt jedoch von den Erben oder Angehörigen eine Identitätsbestätigung.
Facebook hat ein ausgereiftes System für Gedenkkonten entwickelt. Nutzer können zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt bestimmen, der nach dem Tod bestimmte Funktionen übernehmen kann. Ohne vorherige Bestimmung können nur direkte Familienangehörige die Umwandlung in ein Gedenkprofil beantragen.
Google bietet den Kontoinaktivitäts-Manager an, mit dem Nutzer festlegen können, was mit ihren Daten passiert, wenn das Konto längere Zeit inaktiv ist. YouTube-Kanäle können ebenfalls in Gedenkzustand versetzt oder gelöscht werden.
Das Geschäftsnetzwerk löscht Profile verstorbener Mitglieder grundsätzlich, bietet aber die Möglichkeit, wichtige geschäftliche Informationen für Nachfolger zu übertragen.
Das deutsche Erbrecht regelt digitale Nachlässe durch mehrere wichtige Gesetze:
§ 1922 BGB (Erbfolge) bestimmt, dass das Vermögen des Erblassers als Ganzes auf die Erben übergeht - dies schließt digitale Vermögenswerte ein.
§ 85 TKG (Telekommunikationsgesetz) regelt die Vererbbarkeit von Telekommunikationsverträgen, was auch für Internet- und Mobilfunkverträge relevant ist.
Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass digitale Inhalte grundsätzlich vererbbar sind und Erben Zugang zu den Konten verstorbener Angehöriger haben können. Jedoch müssen dabei Persönlichkeitsrechte Dritter beachtet werden.
Herr Schmidt (65) führt einen erfolgreichen Food-Blog auf Instagram mit 15.000 Followern und hat zusätzlich private Facebook- und WhatsApp-Konten. Nach seinem plötzlichen Herzinfarkt stehen seine Erben vor verschiedenen Herausforderungen:
Die 22-jährige Anna verunglückt tragisch und hinterlässt aktive Konten auf TikTok, Snapchat, Instagram und Twitter. Ihre Eltern möchten:
Ohne vorherige Planung wird dies zu einem monatelangen, emotionalen Prozess mit verschiedenen Plattformen und deren unterschiedlichen Anforderungen.
Erstellen Sie eine Liste aller Ihrer Social-Media-Konten. Vergessen Sie nicht:
Jede Plattform hat eigene Bestimmungen:
Wählen Sie eine vertrauensvolle Person aus, die:
Passwort-Manager nutzen: Dienste wie 1Password oder Bitwarden bieten spezielle Funktionen für digitale Nachlässe.
Physische Aufbewahrung: Bewahren Sie eine aktuelle Liste in einem Tresor oder bei Ihrem Notar auf.
Regelmäßige Updates: Passwörter ändern sich - aktualisieren Sie Ihre Listen mindestens jährlich.
Integrieren Sie digitale Vermögenswerte in Ihr Testament nach § 1937 BGB:
```
"Mein digitaler Nachlass umfasst alle meine Online-Konten, Cloud-Speicher und digitalen Inhalte. Ich bestimme [Name] als digitalen Nachlassverwalter. Dieser soll:
```
Viele Social-Media-Unternehmen haben ihren Sitz im Ausland, wodurch deutsches Erbrecht nicht immer direkt anwendbar ist. Die Unternehmen folgen meist ihren eigenen Richtlinien.
Moderne Sicherheitsverfahren können den Zugang für Erben erschweren. Notfall-Codes sollten separat aufbewahrt werden.
Bei geschäftlich genutzten Social-Media-Konten müssen zusätzlich:
Nach Art. 17 DSGVO haben Personen ein "Recht auf Vergessenwerden". Dies kann mit Erbrechten kollidieren, wenn Dritte die Löschung von Inhalten fordern.
Es kann unangenehm sein, über den eigenen Tod zu sprechen, dennoch ist es wichtig. Führen Sie diese Gespräche in einer ruhigen Atmosphäre:
Mit der Familie sprechen:
Emotionale Aspekte berücksichtigen:
Praktische Hilfestellung bieten:
Da sich digitale Plattformen ständig weiterentwickeln, sollten Sie Ihre Regelungen regelmäßig überprüfen:
Die Regelung des digitalen Nachlasses ist ein wichtiger Baustein der modernen Nachlassplanung. ERITAJ führt Sie kostenlos durch den Prozess und hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Aspekte zu berücksichtigen. Von der Erstellung einer vollständigen Kontenliste bis zur rechtssicheren Formulierung Ihrer Wünsche im Testament - wir unterstützen Sie dabei, Ihren Angehörigen diese komplexe Aufgabe zu erleichtern.
Nein, auch wenn digitale Vermögenswerte nach §1922 BGB vererbt werden, haben Plattformen eigene Bestimmungen. Ohne Zugangsdaten oder vorherige Regelungen müssen Erben meist Sterbeurkunde und Erbschein vorlegen und den Richtlinien der jeweiligen Plattform folgen.
Ohne Regelung bleiben Konten oft jahrelang inaktiv oder werden automatisch gelöscht. Angehörige haben dann meist nur schwer Zugang und wichtige Erinnerungen oder Dokumente können verloren gehen. Bei knapp einem Drittel der Deutschen, die ein Testament haben, werden digitale Vermögenswerte oft übersehen.
Ja, Sie können in Ihrem Testament oder in separaten Verfügungen konkrete Anweisungen für jedes Konto geben. Viele Plattformen bieten auch zu Lebzeiten die Möglichkeit, automatische Löschungen bei Inaktivität einzustellen.
Das ist komplex: Während Ihre Erben grundsätzlich Zugang zu Ihren Daten haben, können Persönlichkeitsrechte Dritter betroffen sein. Private Nachrichten mit anderen Personen unterliegen besonderen Datenschutzbestimmungen, und diese Personen können unter Umständen Löschung verlangen.
Mindestens einmal jährlich sollten Sie Ihre Kontenliste und Passwörter überprüfen. Bei wichtigen Änderungen wie neuen Konten, Passwort-Updates oder geänderten Wünschen sollten Sie sofort aktualisieren.
Die Kosten variieren je nach Umfang: Einfache Testamentserweiterungen können wenige hundert Euro kosten, während umfassende digitale Nachlassverwaltung durch spezialisierte Dienstleister mehrere tausend Euro pro Jahr kosten kann. Viele Grundfunktionen der Plattformen sind jedoch kostenlos nutzbar.
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