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Digital1 Min. Lesezeit05. April 2026

Social Media nach dem Tod: Gedenkstätte, Löschung oder Vererbung?

Quelle: ERITAJ Redaktion


Social-Media-Profile sind oft der digitalste Ausdruck eines Menschenlebens. Fotos, Nachrichten, Jahre an Erinnerungen — was soll damit nach dem Tod passieren? Die großen Plattformen haben unterschiedliche Antworten darauf.

Facebook / Meta: Memorialisierung oder Löschung

Facebook bietet die Möglichkeit, ein Profil nach dem Tod in eine "Gedenkstätte" umzuwandeln. Das Profil bleibt sichtbar, aber niemand kann sich mehr einloggen. Angehörige können Kondolenzbekundungen hinterlassen.

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Alternativ kann ein bevollmächtigter Kontakt (in den Einstellungen: "Vermächtnisnehmer") das Profil verwalten: Er kann das Titelbild ändern, Posts anheften und Kontaktanfragen annehmen.

Für die vollständige Löschung des Kontos müssen Angehörige einen Sterbenachweis einreichen.

Instagram: Memorialisierung auf Antrag

Instagram wandelt Profile auf Antrag von Angehörigen in Gedenkstätten um. Ein Vermächtnisnehmer wie bei Facebook ist aktuell nicht vorgesehen. Downloads von Inhalten sind für Angehörige grundsätzlich nicht möglich.

Google / Gmail / YouTube: Inaktivitätsmanager nutzen

Google bietet einen "Inaktivitätsmanager" in den Kontoeinstellungen. Sie können festlegen, was nach drei, sechs oder 18 Monaten Inaktivität mit Ihrem Konto passiert — automatische Löschung oder Weitergabe an benannte Kontakte.

Was Sie jetzt tun können

Richten Sie bei Google den Inaktivitätsmanager ein. Benennen Sie bei Facebook einen Vermächtnisnehmer. Notieren Sie, welche Plattformen Sie nutzen und was mit den Profilen passieren soll. Hinterlegen Sie diese Wünsche schriftlich in Ihrer Vorsorgedokumentation oder einem ergänzenden Dokument "Digitale Wünsche".

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