Eine Vorsorgevollmacht gibt einer Person Ihres Vertrauens das Recht, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Doch viele Vollmachten sind zu vage und greifen im Ernstfall nicht richtig. Diese Checkliste hilft Ihnen, alle wichtigen Bereiche abzudecken.
Gesundheitliche Angelegenheiten
Dies ist der Kernbereich: Ihr Bevollmächtigter soll Ärzte über Ihren Zustand befragen dürfen, Krankenunterlagen einsehen, Behandlungen zustimmen oder ablehnen und in medizinische Eingriffe einwilligen — auch in solche mit erheblichem Risiko.
Wichtig: Ohne ausdrückliche Ermächtigung darf der Bevollmächtigte nicht in gefährliche Maßnahmen oder freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Fixierung, geschlossene Heimunterbringung) einwilligen. Diese müssen in der Vollmacht ausdrücklich genannt sein.
Aufenthalt und Wohnangelegenheiten
Ihr Bevollmächtigter soll entscheiden dürfen, ob Sie zu Hause mit ambulanter Pflege versorgt werden oder in ein Pflegeheim umziehen. Dazu gehört auch die Kündigung Ihrer Wohnung, wenn das nötig wird.
Vermögensangelegenheiten
Bankkonten verwalten, Rechnungen bezahlen, Versicherungen kündigen oder abschließen, Immobilien verkaufen — all das muss klar in der Vollmacht geregelt sein. Viele Banken verlangen zudem eine ausdrückliche Bankvollmacht, die oft direkt bei der Bank hinterlegt werden muss.
Behörden und Ämter
Ihr Bevollmächtigter soll in Ihrem Namen Anträge stellen, Post entgegennehmen und mit Behörden kommunizieren können — Finanzamt, Sozialamt, Krankenversicherung.
Ersatzbevollmächtigter benennen
Was passiert, wenn Ihr Bevollmächtigter selbst verhindert ist, stirbt oder die Vollmacht niederlegt? Benennen Sie immer einen Ersatzbevollmächtigten.
Beglaubigung oder notarielle Beurkundung
Für die meisten Alltagsgeschäfte reicht eine privatschriftliche Vollmacht. Für Immobiliengeschäfte und Grundbucheintragungen ist eine notariell beurkundete Vollmacht zwingend. Viele Banken akzeptieren ebenfalls nur notariell beglaubigte Vollmachten.
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