Das Wohnrecht ist ein wichtiges Sicherungsinstrument bei der Immobilienübertragung. Es erlaubt dem Berechtigten, eine Immobilie oder einen Teil davon lebenslang zu bewohnen, und wird im Grundbuch gesichert - dadurch bleibt es auch gegenüber späteren Eigentümern bestehen. Im Gegensatz zum Nießbrauch beschränkt sich das Wohnrecht auf die persönliche Wohnnutzung, nicht auf wirtschaftliche Nutzung wie Vermietung. Beim Familienheim ist das jedoch oft vollkommen ausreichend. Das Wohnrecht wirkt nie isoliert, sondern immer im Zusammenhang mit: Schenkung oder Überlassung, Pflichtteilsrecht, Geschwisterausgleich, Steuerplanung, Testament oder Erbvertrag. Wenn nur ein Kind die Immobilie übernehmen soll: Gleichbehandlung bedeutet nicht Gleichverteilung. Eine Familie mit einem Haus im Wert von 600.000 Euro und Geldvermögen von 200.000 Euro kann so regeln: Kind A erhält das Haus, Kind B und C erhalten größere Geldanteile. Das übernehmende Kind kann die Geschwister auch auszahlen. Richtig eingesetzt ist das Wohnrecht eine elegante Lösung: Das Eigentum geht auf die nächste Generation über, während der bisherige Eigentümer lebenslang im vertrauten Zuhause wohnen bleiben kann.
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