ERITAJNachlass- und Erbmanagement

Verträge kündigen

Gemäß § 312k BGB bieten wir Ihnen diesen direkten Kündigungsweg an.

Hinweis zur Kündigung

Mit dem Klick auf „Jetzt kündigen" wird Ihre Kündigung wirksam erklärt. Sie erhalten unmittelbar danach eine Bestätigung per E-Mail an die angegebene Adresse gemäß § 312k Abs. 4 BGB (Eingangsbestätigung, Inhalt der Kündigung, Eingangszeitpunkt und Vertragsbeendigung).

Art der Kündigung *

Dient der Vertragsidentifikation — kein Passwort erforderlich

Gewünschter Zeitpunkt der Kündigung *

Mit dem Klick auf „Jetzt kündigen" erklären Sie die Kündigung verbindlich. Eine Bestätigung per E-Mail folgt unmittelbar.