Quelle: ERITAJ Redaktion

Rheinland-Pfalz hat sein Bestattungsrecht reformiert. Das neue Bestattungsgesetz (BestG RLP) regelt unter anderem neue Bestattungsformen, die Ruhezeiten auf Friedhöfen und die Rechte der Angehörigen. Die FAQs des Ministeriums vom Mai 2026 geben erstmals umfassend Auskunft über die neuen Regelungen.
Das neue Gesetz öffnet sich für alternative Bestattungsformen, die in der Gesellschaft zunehmend nachgefragt werden. Dazu gehören Urnenbeisetzungen in privaten Gärten unter bestimmten Voraussetzungen sowie neue Formen der Naturbestattung. Wichtig zu wissen: Neue Bestattungsformen sind nicht automatisch günstiger als traditionelle Bestattungen.

Die Ruhezeiten für Grabstätten wurden angepasst. Je nach Gemeinde und Bodenbeschaffenheit können die Ruhezeiten variieren. Das hat Auswirkungen auf Grabnutzungsrechte und Grabpflegekosten, die Familien bei der Planung berücksichtigen sollten.
Ein wichtiger und oft unterschätzter Punkt: Wer das Erbe ausschlägt, ist nicht automatisch von der Bestattungspflicht befreit. Je nach Landesrecht kann die Bestattungspflicht unabhängig von der Erbschaft bestehen. Sozialhilfe nach § 74 SGB XII greift nur dann, wenn die Kostentragung für die Bestattung unzumutbar ist.
Wer seine Bestattungswünsche klar und schriftlich festhält, erspart seinen Angehörigen schwierige Entscheidungen in einer emotional belastenden Zeit. In ERITAJ können Sie Ihre Bestattungswünsche detailliert dokumentieren – von der Bestattungsform über den Ort bis hin zu persönlichen Wünschen für die Trauerfeier.
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