Quelle: ERITAJ Redaktion
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 8. Juli 2026 in einer aktuellen Entscheidung den Schutz von Vertragserben gestärkt. Für Menschen, die durch einen Erbvertrag als Erben eingesetzt wurden, ist das eine wichtige Nachricht — denn ihre Position gilt rechtlich als besonders schutzwürdig, aber auch als besonders anfällig für Umgehungsversuche.

Anders als bei einem Testament, das jederzeit einseitig widerrufen werden kann, bindet ein Erbvertrag beide Seiten. Wer durch einen notariell beurkundeten Erbvertrag als Erbe eingesetzt wird, kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass diese Position nicht mehr einseitig entzogen wird. Genau diese Verlässlichkeit macht den Erbvertrag zu einem beliebten Instrument — etwa wenn ein Vertragserbe im Gegenzug zu Lebzeiten Pflegeleistungen erbringt oder auf eigene Vermögenswerte verzichtet.
In der Praxis versuchen manche Erblasser dennoch, die Bindungswirkung eines Erbvertrags zu umgehen — etwa indem sie zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenken, die dem Vertragserben eigentlich zustehen würden. Das Gesetz schützt Vertragserben in solchen Fällen über § 2287 BGB: Schenkungen, die in der Absicht erfolgen, den Vertragserben zu benachteiligen, können nach dem Erbfall zurückgefordert werden.

Mit dem Urteil vom 8. Juli 2026 hat der BGH diese Schutzrichtung nach Medienberichten weiter konkretisiert und gestärkt. Für die Praxis bedeutet das: Vertragserben, die den Verdacht haben, dass ihre Position durch lebzeitige Vermögensverschiebungen ausgehöhlt wird, haben tendenziell bessere Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Da Details der Entscheidungsgründe erst mit der Volltextveröffentlichung vollständig bewertbar sind, empfiehlt sich bei konkreten Fällen in jedem Fall die Einschätzung eines Fachanwalts für Erbrecht.
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