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Digital4 Min. Lesezeit27. August 2026

Bitcoin und Kryptowährungen im Todesfall: Was Hinterbliebene wissen müssen

Quelle: ERITAJ Redaktion


Bitcoin und Kryptowährungen im Todesfall: Was Hinterbliebene wissen müssen

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Keine Bank, kein automatischer Hinweis

Stirbt jemand mit einem klassischen Bankkonto, erfährt die Bank es früher oder später über das Einwohnermeldeamt oder das Nachlassgericht und friert das Konto entsprechend ein. Bei Kryptowährungen gibt es diesen Automatismus nicht. Es existiert keine zentrale Stelle, die informiert werden könnte – nur die Wallet selbst, und Zugriff darauf hat, wer die Seed-Phrase oder die Zugangsdaten zur Exchange kennt. Für Hinterbliebene bedeutet das: Ohne konkrete Hinweise des Verstorbenen bleibt Krypto-Vermögen oft unentdeckt oder unerreichbar.

Erster Schritt: Überblick verschaffen

Bevor an Zugriff zu denken ist, steht die Bestandsaufnahme: Gibt es Hinweise auf Kryptowährungen – etwa in Unterlagen, einem Testament, einer digitalen Nachlassliste oder in Form eines Hardware-Wallets (kleines USB-Stick-ähnliches Gerät) im Nachlass? Wurde die Nachlassplanung über eine Plattform wie ERITAJ organisiert, finden sich entsprechende Einträge im Todesfall-Center gebündelt an einer Stelle, statt verstreut in Aktenordnern oder E-Mail-Postfächern.

Szenario 1: Der Verstorbene hat vorgesorgt

Wurde eine spezialisierte Verwahrungslösung wie Fortego (fortego.ch) genutzt, läuft der Zugriff über einen definierten Ernstfall-Prozess: Hinterbliebene weisen sich als berechtigte Personen aus, woraufhin der Zugang zu den hinterlegten Wiederherstellungsinformationen freigegeben wird – ohne dass irgendwann zuvor eine Seed-Phrase in einem Dokument oder einer E-Mail gestanden hätte. Das ist der entscheidende Unterschied zu klassischen Lösungen: Der Prozess ist genau für diesen Moment gebaut, statt sich auf einen Zettel im Aktenordner zu verlassen, der ebenso gut verloren gegangen sein könnte.

Bei anderen Verwahrungsformen wie Multisig-Lösungen (etwa bei Anbietern wie Casa oder Unchained) müssen mehrere der vorab festgelegten Schlüsselinhaber zustimmen, bevor eine Transaktion möglich ist – auch das folgt einem klar definierten, aber anbieterabhängigen Ablauf.

Szenario 2: Es gibt nur einen Hinweis, aber keine geregelte Lösung

Findet sich lediglich ein Hardware-Wallet ohne dokumentierte Seed-Phrase, sind die Chancen auf Zugriff gering – ohne die Wörter lässt sich kein Wallet wiederherstellen, unabhängig davon, wer die Erben sind oder welchen Erbschein sie vorweisen können. Es gibt keine Kundenhotline, die „das Passwort zurücksetzt". Wurde die Seed-Phrase hingegen an einem physischen Ort hinterlegt (Papier, Metall-Backup, Bankschließfach), ist der nächste Schritt, diesen Ort ausfindig zu machen – im Zweifel mit Unterstützung eines auf digitalen Nachlass spezialisierten Anwalts.

Szenario 3: Die Kryptowährungen liegen bei einer Exchange (Custodial Wallet)

Wurden Bitcoin oder andere Werte auf einer Handelsplattform wie Coinbase oder Binance gehalten statt in einer eigenen Wallet, ist der Ablauf einer Bank ähnlicher: Die Plattformen verfügen über Support-Prozesse für Todesfälle, verlangen dafür aber in der Regel eine Sterbeurkunde und einen Erbschein oder ein Testament. Dieser Weg dauert oft mehrere Wochen und läuft über Kundensupport-Formulare der jeweiligen Plattform.

Rechtliche Einordnung: Krypto gehört zum Nachlass

Kryptowährungen gelten rechtlich als sonstige Vermögensgegenstände und gehören damit zum Nachlass wie jedes andere Vermögen auch. Erben treten mit dem Erbfall automatisch in die Rechtsposition des Verstorbenen ein (Universalsukzession) – das rechtliche Recht auf das Vermögen ist also unabhängig davon vorhanden, ob der tatsächliche Zugriff gelingt. Genau diese Lücke zwischen rechtlichem Anspruch und technischem Zugriff ist das Kernproblem bei Krypto-Nachlässen.

Steuerliche Pflichten nicht vergessen

Auch ohne eigenes Zutun müssen Hinterbliebene Krypto-Bestände in der Erbschaftsteuererklärung angeben. Die Bewertung erfolgt zum Kurswert am Todestag. Wird geerbtes Krypto-Vermögen innerhalb eines Jahres nach dem ursprünglichen Erwerb durch den Verstorbenen veräußert, kann zusätzlich Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen. Bei größeren Beständen empfiehlt sich frühzeitig steuerlicher Rat.

Praktische Tipps für Hinterbliebene ohne Vorbereitung

  • Nachlass systematisch nach Hardware-Wallets, USB-Sticks, Papiernotizen mit Wortlisten oder Metallplatten durchsuchen.
  • E-Mail-Postfach nach Bestätigungsmails von Krypto-Börsen durchsuchen (auch wenn die eigentlichen Zugangsdaten dort nicht stehen sollten).
  • Bei Verdacht auf eine Exchange-Wallet: Support-Kontakt der jeweiligen Plattform aufnehmen und nach dem Todesfall-Verfahren fragen.
  • Keine gefundene Wortliste an Dritte weitergeben oder in eine „Wiederherstellungs-Website" eingeben – auch nicht auf vermeintlich offiziellen Seiten. Genau das ist der häufigste Betrugsweg gegen trauernde Angehörige.
  • Bei größeren Werten: spezialisierten Anwalt für digitalen Nachlass hinzuziehen, bevor eigenständig experimentiert wird.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich als Erbe auf ein Krypto-Wallet zugreifen, wenn ich die Seed-Phrase nicht habe?

In den allermeisten Fällen nein. Ohne Seed-Phrase oder Private Key gibt es keinen technischen Weg, ein Non-Custodial-Wallet wiederherzustellen – auch nicht mit Erbschein oder Gerichtsbeschluss.

Muss ich unbekanntes Krypto-Vermögen aktiv suchen?

Rechtlich sind Erben nicht verpflichtet, verdeckte Vermögenswerte zu erraten, aber sie sollten den Nachlass sorgfältig sichten. Fehlt die Kenntnis über vorhandenes Krypto-Vermögen vollständig, bleibt es in der Praxis oft unentdeckt und dauerhaft unzugänglich.

Wie hätte der Verstorbene das leichter machen können?

Durch eine geregelte Nachlassplanung zu Lebzeiten – etwa über eine spezialisierte Verwahrungslösung wie Fortego in Kombination mit einem Testament, das auf die Existenz von Krypto-Vermögen hinweist, ohne sensible Zugangsdaten offenzulegen.

Fazit

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Kryptowährungen im Todesfall sind für Hinterbliebene eine der größten Herausforderungen im digitalen Nachlass – nicht aus rechtlichen, sondern aus rein technischen Gründen. Wer als Erblasser frühzeitig auf eine geregelte Lösung wie Fortego setzt und dies im Testament vermerkt, erspart seinen Angehörigen genau diese Unsicherheit im Ernstfall.

Hinweis: Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt (Art. 50 Abs. 4 KI-VO).

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