§ 2057a BGB: Wer in erheblichem Maß zur Pflege beigetragen hat, kann eine Ausgleichszahlung verlangen. Voraussetzung: Die Pflege muss sich auf den Nachlass ausgewirkt haben.
Wer als Erblasser Pflegeleistungen anerkennen möchte, sollte das explizit im Testament regeln. Das ist klarer und verhindert späteren Streit.
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