Quelle: ERITAJ Redaktion

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese Gemeinschaft ist nicht gewählt – sie entsteht kraft Gesetz. Und sie kann nur durch einstimmige Einigung oder gerichtliche Auseinandersetzung beendet werden. Besonders bei Immobilien führt das häufig zu jahrelangen Blockaden.
In einer Erbengemeinschaft müssen grundsätzlich alle Miterben wichtigen Entscheidungen zustimmen. Verkauf, Vermietung, Renovierung – ohne Einigung geht nichts. Wenn ein Miterbe blockiert, sind die anderen machtlos. Das kann über Jahre andauern und die Immobilie im Wert verfallen lassen.

Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann jeder Miterbe eine Teilungsversteigerung beantragen. Die Immobilie wird dann zwangsversteigert – meist weit unter dem Marktwert. Alle Miterben erhalten ihren Anteil am Erlös. Das Ergebnis: Niemand bekommt was er eigentlich wollte.
Wer eine Immobilie erbt, aber einem Geschwisterkind den Pflichtteil auszahlen muss, hat oft ein ernstes Liquiditätsproblem. Der Pflichtteil ist immer ein Geldanspruch. Das Haus muss entweder verkauft, belastet oder anderweitig finanziert werden.
Die Vermögensanalyse in ERITAJ hilft Ihnen, die Verteilung Ihrer Immobilien und anderen Vermögenswerte transparent darzustellen und Unterdeckungen frühzeitig zu erkennen.
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