ERITAJNachlass- und Erbmanagement
← Zurück zum Ratgeber
Erbrecht2 Min. Lesezeit03. August 2026

Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht: Verhandlung am 12. Oktober 2026

Quelle: ERITAJ Redaktion


Am 12. Oktober 2026 verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Verfassungsmäßigkeit zentraler Regelungen des Erbschaftsteuerrechts. Im Kern geht es um die Frage, ob die weitreichenden Steuerbefreiungen für vererbtes Betriebsvermögen mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sind.

Worum es in dem Verfahren geht

Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht: Verhandlung am 12. Oktober 2026 — sofa familienbesprechung erbschaft planung

Im Zentrum steht die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung: Sie erlaubt es, dass Erben sehr großer Betriebsvermögen — laut Berichten teils über 26 Millionen Euro — unter bestimmten Voraussetzungen gar keine Erbschaftsteuer zahlen müssen, wenn sie nachweisen, dass sie über kein nennenswertes Privatvermögen verfügen. Kritiker sehen darin eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber privaten Erben, die auf ihr geerbtes Vermögen die volle Erbschaftsteuer entrichten müssen.

Politischer Hintergrund

Bereits im Januar 2026 hatte die SPD ein Konzeptpapier zur Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt — ausdrücklich kein Gesetzentwurf, sondern eine Diskussionsgrundlage für die kommenden Monate. Ob und wie eine gesetzliche Reform kommt, dürfte maßgeblich vom Ausgang der Karlsruher Verhandlung abhängen.

Was bislang unverändert bleibt

Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht: Verhandlung am 12. Oktober 2026 — haende brief familienfotos nachlass

Zum Jahreswechsel 2025/2026 wurde die Erbschaftsteuer nicht verändert. Die persönlichen Freibeträge liegen weiterhin bei 400.000 Euro für Kinder und 200.000 Euro für Enkelkinder. Eine bundesweite Neubewertung von Immobilien zum Verkehrswert nach § 10 ErbStG sorgt jedoch bereits jetzt bei vielen Erbfällen für eine höhere steuerliche Bemessungsgrundlage als früher.

Was Erblasser und Erben jetzt tun können

  • Wer eine größere Vermögensübertragung plant, sollte die Entwicklung um den 12. Oktober 2026 im Blick behalten — eine Neuregelung könnte auch bestehende Übertragungsstrategien betreffen.
  • Nutzen Sie bestehende Freibeträge frühzeitig und wiederkehrend, etwa im Rahmen der Zehn-Jahres-Regel bei Schenkungen.
  • Lassen Sie Testament und Schenkungsverträge von einem Fachanwalt oder Steuerberater auf mögliche Auswirkungen einer künftigen Reform prüfen.

Eine gesetzliche Neuregelung ist frühestens nach der Karlsruher Entscheidung zu erwarten — bis dahin gilt weiterhin die bestehende Rechtslage.

Hinweis: Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt (Art. 50 Abs. 4 KI-VO).

Artikel teilen

ERITAJ Plattform

Gut, wenn alles geregelt ist.

Jetzt kostenlos starten →