Quelle: ERITAJ Redaktion

Erbschaftsteuer-Freibeträge bestimmen, bis zu welchem Betrag ein Erbe steuerfrei bleibt. Nur der Teil des Erbes, der den Freibetrag übersteigt, wird besteuert. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsgrad ab.
Die Freibeträge gemäß § 16 ErbStG sind seit Jahren unverändert:

Ein wichtiges Gestaltungsinstrument: Der Freibetrag kann alle zehn Jahre neu genutzt werden. Wer also frühzeitig beginnt, Vermögen zu übertragen, kann durch mehrfache Schenkungen erheblich Erbschaftsteuer sparen – vollkommen legal und ohne Testament.
Neben dem Freibetrag bestimmt die Steuerklasse den anzuwendenden Steuersatz. Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder) zahlt bei gleichem steuerpflichtigen Erwerb deutlich weniger als Steuerklasse II (Geschwister) oder III (nicht verwandte Personen).
Bei gestiegenen Immobilienwerten reichen selbst die hohen Freibeträge für Ehegatten und Kinder oft nicht mehr aus. Wer ein Haus im Wert von 900.000 Euro an zwei Kinder vererbt, überschreitet mit jedem Kindanteil (450.000 Euro) den Freibetrag von 400.000 Euro. Der Erbschaftsteuer-Rechner auf ERITAJ berechnet Ihre individuelle Steuerlast in wenigen Minuten.
Artikel teilen