Quelle: ERITAJ Redaktion

Der steuerliche Wert einer Immobilie im Erbfall bestimmt, ob und wie viel Erbschaftsteuer anfällt. Er ist oft erheblich vom tatsächlichen Verkehrswert abweichend – und seit den Reformen der letzten Jahre tendenziell gestiegen.
Das Bundesfinanzministerium hat für Bewertungsstichtage ab 2026 neue Grundlagen veröffentlicht. Betroffen sind:

Vergleichswertverfahren: Wird bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern angewendet. Grundlage sind Vergleichspreise ähnlicher Immobilien.
Ertragswertverfahren: Bei vermieteten Immobilien. Der Wert ergibt sich aus den erzielbaren Mieteinnahmen abzüglich Bewirtschaftungskosten.
Sachwertverfahren: Bei selbstgenutzten Immobilien ohne ausreichende Vergleichswerte. Gesiegene Baupreisindizes erhöhen hier den steuerlichen Wert.
Erben haben das Recht, einen niedrigeren gemeinen Wert durch ein Gutachten nachzuweisen. Das lohnt sich besonders wenn:
Ein Gutachten kostet Geld – rechnet sich aber oft bei großen Immobilienvermögen. Nutzen Sie den Erbschaftsteuer-Rechner auf ERITAJ um eine erste Einschätzung zu erhalten.
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