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Familie2 Min. Lesezeit03. August 2026

Kindergeld wird automatisch ausgezahlt: Bundestag beschließt Gesetz am 9. Juli 2026

Quelle: ERITAJ Redaktion


Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 ein Gesetz beschlossen, das die Beantragung von Kindergeld für Eltern deutlich vereinfacht: Künftig soll die Auszahlung zunehmend automatisch erfolgen, ohne dass Eltern selbst aktiv werden müssen.

So funktioniert die neue Automatisierung

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Nach dem neuen Verfahren meldet das Standesamt die Geburt eines Kindes automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses informiert wiederum die zuständige Familienkasse, die den Kindergeldanspruch dann eigenständig prüft und auszahlt — ohne dass Eltern einen gesonderten Antrag stellen müssen.

Warum diese Reform kommt

Bislang mussten Eltern Kindergeld aktiv beantragen — ein Verfahren, das insbesondere junge Familien in der ohnehin arbeitsintensiven Zeit nach der Geburt zusätzlich belastete. Zudem verzichteten einige berechtigte Familien schlicht aus Unwissenheit oder bürokratischer Überforderung auf ihren Anspruch. Die Automatisierung soll das ändern und Familien spürbar entlasten.

Aktuelle Höhe des Kindergelds

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Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Die Automatisierung der Auszahlung ändert nichts an der Höhe des Anspruchs, sondern ausschließlich am Verfahren.

Was Eltern jetzt wissen sollten

  • Prüfen Sie dennoch weiterhin selbst, ob Kindergeld korrekt und vollständig ausgezahlt wird — die Automatisierung ersetzt keine eigene Kontrolle.
  • Bei Kindern, die bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung geboren wurden, kann weiterhin ein gesonderter Antrag erforderlich sein.
  • Für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium gelten weiterhin gesonderte Nachweispflichten.

Die automatisierte Auszahlung ist Teil einer größeren Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsinitiative für Familienleistungen, die in den kommenden Jahren schrittweise auf weitere Leistungen ausgeweitet werden könnte.

Hinweis: Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt (Art. 50 Abs. 4 KI-VO).

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