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Digital8 Min. Lesezeit21. März 2026

Krypto-Währungen vererben: So gelingt die Übergabe

Quelle: ERITAJ Redaktion


Krypto-Währungen vererben: So gelingt die Übergabe

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Was sind Krypto-Währungen im Erbrecht?

Krypto-Währungen sind digitale oder virtuelle Währungen, die durch kryptografische Verfahren gesichert und in dezentralen Netzwerken (Blockchains) verwaltet werden. Im Erbrecht gelten sie als sonstige Vermögensgegenstände gemäß § 1922 BGB und gehören somit zum Nachlass. Der Besitz erfolgt über digitale Wallets und wird durch private Schlüssel (Private Keys) kontrolliert. Im Gegensatz zu traditionellen Bankkonten gibt es keine zentrale Verwaltungsstelle, die nach dem Tod des Inhabers automatisch den Zugang gewährt.

In den letzten Jahren haben Krypto-Währungen wie Bitcoin oder Ethereum zunehmend an Popularität gewonnen. Für viele Menschen ab 50 stellt sich daher die Frage, wie sie ihre digitalen Vermögenswerte im Erbfall vererben können. Der Umgang mit Krypto-Währungen kann jedoch komplex sein. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Sie bei der Übergabe Ihrer Krypto-Währungen beachten sollten.

Verständnis für Krypto-Währungen

Bevor Sie beginnen, Ihre Krypto-Vermögenswerte zu vererben, ist es wichtig, ein grundlegendes Verständnis dafür zu haben, was Krypto-Währungen sind. Im Wesentlichen handelt es sich um digitale oder virtuelle Währungen, die auf einer Technologie, der Blockchain, basieren. Diese Währungen sind dezentralisiert und benötigen keine zentrale Bank.

Arten von Krypto-Wallets

Die Vererbung von Krypto-Währungen hängt maßgeblich von der Art der Aufbewahrung ab:

  • Hot Wallets: Online-Wallets, die über Exchanges oder Apps verwaltet werden
  • Cold Wallets: Offline-Speicher wie Hardware-Wallets oder Papier-Wallets
  • Custodial Wallets: Wallets bei Drittanbietern, die die Private Keys verwalten
  • Non-Custodial Wallets: Selbst verwaltete Wallets mit direkter Kontrolle über die Private Keys

Es ist entscheidend, dass Ihre Erben über Wissen bezüglich Krypto-Währungen verfügen, um diese erfolgreich verwalten zu können.

Die Bedeutung einer klaren Dokumentation

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Einer der wichtigsten Schritte beim Vererben von Krypto-Währungen ist die Dokumentation. Stellen Sie sicher, dass Ihre Erben wissen, wo sich die Krypto-Währungen befinden und wie sie darauf zugreifen können.

Dokumentation der Zugangsdaten

Hierzu gehört das Aufschreiben folgender Informationen:

  • Wallet-Adressen aller genutzten Wallets
  • Private Keys oder Seed-Phrasen (12-24 Wörter-Wiederherstellungsphrasen)
  • Passwörter für Exchanges und Wallet-Anwendungen
  • 2-Faktor-Authentifizierung-Backup-Codes
  • PIN-Codes für Hardware-Wallets
  • Anleitung zur Nutzung der verschiedenen Wallets und Exchanges

Verwahren Sie diese Informationen an einem sicheren Ort, zum Beispiel in einem Tresor oder einem verschlüsselten digitalen Dokument. Denken Sie daran, dass ohne diese Informationen der Zugang zu digitalen Vermögenswerten verloren gehen kann.

Wichtige Ausnahme: Für Seed-Phrasen (Wiederherstellungswörter) gilt eine besondere Regel – sie sollten niemals in einem Dokument, einer Cloud, einer E-Mail oder bei einem Notar eingetippt oder abgetippt werden. Jeder Hardware-Wallet-Hersteller warnt ausdrücklich davor, da genau darüber die meisten Betrugsfälle mit gefälschten Wiederherstellungsseiten laufen. Für die sichere Übergabe an Erben eignen sich stattdessen spezialisierte Verwahrungslösungen wie Fortego (siehe Abschnitt „Digitale Nachlassverwaltung").

Inventarliste erstellen

Führen Sie eine detaillierte Liste aller Ihrer Krypto-Bestände:

  • Art und Menge der verschiedenen Krypto-Währungen
  • Wallet-Typ und Anbieter
  • Kaufdatum und ursprünglicher Wert
  • Aktueller geschätzter Wert (Stand 2026)
  • Besondere Anweisungen für den Zugriff

Testamentarische Regelungen

Um sicherzustellen, dass Ihre Krypto-Währungen nach Ihrem Tod gemäß Ihrem Wunsch vererbt werden, sollten Sie dies in Ihrem Testament festhalten. Nach § 1937 BGB können Sie über Ihr Vermögen frei verfügen, was auch digitale Vermögenswerte einschließt.

Rechtliche Besonderheiten

Es empfiehlt sich, einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Ihre testamentarischen Regelungen sollten klar definieren:

  • Wer Ihre Krypto-Währungen erben soll
  • Wie die Übertragung erfolgen soll
  • Ob eine Aufteilung zwischen mehreren Erben vorgesehen ist
  • Welche spezifischen Krypto-Währungen an wen gehen sollen

Gemäß § 2087 BGB können Sie auch Teilungsanordnungen treffen, um zu bestimmen, wie Ihre Krypto-Bestände unter den Erben aufgeteilt werden sollen.

Vormundschaftsregelungen

Falls minderjährige Erben betroffen sind, sollten Sie nach § 1776 BGB einen Vormund bestimmen, der über entsprechende Kenntnisse im Umgang mit Krypto-Währungen verfügt.

Konkrete Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Hardware-Wallet-Vererbung

Herr Schmidt besitzt einen Ledger Hardware-Wallet mit Bitcoin im Wert von 50.000 Euro. Anstatt die Seed-Phrase selbst irgendwo zu hinterlegen, nutzt er einen spezialisierten Dienst wie Fortego, der die Wiederherstellung im Ernstfall regelt, ohne dass die Wörter jemals in ein Dokument, eine Cloud oder bei einem Notar eingegeben werden. In seinem Testament vermerkt er:

  • Den Hinweis, dass die Zugangsregelung über Fortego erfolgt
  • Eine kurze Anleitung, wie seine Tochter den Ernstfall-Prozess auslöst
  • Den Namen eines vertrauenswürdigen Krypto-Beraters für Rückfragen

Seine Tochter kann so nach seinem Tod über den Fortego-Ernstfallprozess Zugriff erhalten und die Bitcoin übertragen, ohne dass jemals eine Seed-Phrase außerhalb des Wallet-Systems existiert hat.

Beispiel 2: Exchange-Konto-Vererbung

Frau Müller handelt aktiv mit verschiedenen Krypto-Währungen über die Plattform Coinbase. Sie dokumentiert:

  • Login-Daten und Passwort in einem verschlüsselten Dokument
  • Backup-Codes für die 2-Faktor-Authentifizierung
  • Kontaktdaten des Kundensupports
  • Anweisung zur Kontaktaufnahme mit der Plattform im Todesfall

Ihr Sohn kann so das Konto übernehmen und die Bestände auszahlen oder übertragen lassen.

Steuerliche Aspekte beachten

Das Vererben von Krypto-Währungen hat auch steuerliche Implikationen. In Deutschland unterliegen Erben der Erbschaftsteuer gemäß § 1 ErbStG, die je nach Wert des Nachlasses und Verwandtschaftsgrad variiert.

Bewertung von Krypto-Währungen

Die Bewertung erfolgt zum Zeitpunkt des Erbfalls nach dem gemeinen Wert (§ 12 BewG). Dies entspricht in der Regel dem Kurswert an einer anerkannten Börse zum Todestag. Problematisch kann die Bewertung bei seltenen oder wenig gehandelten Krypto-Währungen sein.

Freibeträge und Steuerklassen

Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge:

  • Ehepartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro pro Elternteil
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Andere Personen: 20.000 Euro

Besonderheiten bei der Steuererklärung

Erben müssen möglicherweise auch Einkommensteuerpflichten des Verstorbenen erfüllen. Krypto-Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nach § 23 EStG zu versteuern, wenn sie innerhalb der einjährigen Haltefrist realisiert wurden.

Erkundigen Sie sich im Vorfeld über die aktuellen Steuervorschriften und ziehen Sie gegebenenfalls einen Steuerberater hinzu, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Digitale Nachlassverwaltung

Eine weitere Option, um den Übergang von Krypto-Vermögenswerten zu erleichtern, ist die Nutzung von digitalen Nachlassverwaltern. Diese Dienste bieten spezialisierte Lösungen für die Vererbung digitaler Assets.

Arten von Diensten

  • Multisig-Wallets: Mehrere Parteien müssen Transaktionen bestätigen
  • Zeitschloss-Lösungen: Automatische Freigabe nach einer bestimmten Inaktivitätszeit
  • Treuhändische Verwaltung: Professionelle Verwalter übernehmen die Übertragung
  • Smart Contracts: Programmierte Verträge regeln die Vererbung automatisch

Ein Beispiel für eine spezialisierte Lösung ist [Fortego](https://fortego.ch): Der Schweizer Anbieter sichert Wiederherstellungswörter für Bitcoin- und andere Krypto-Wallets für den Ernstfall, ohne dass die Seed-Phrase jemals in ein Dokument, eine Cloud oder bei einem Notar eingegeben werden muss – kompatibel mit allen gängigen BIP-39-Wallets. Weitere Anbieter in diesem Bereich sind unter anderem Casa oder Unchained mit ähnlichen Multisig- und Verwahrungskonzepten.

Überlegen Sie, ob eine solche Plattform für Sie sinnvoll sein könnte.

Praktische Umsetzung der Nachlassplanung

Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Bestandsaufnahme: Listen Sie alle Krypto-Bestände detailliert auf

2. Zugangsdaten sichern: Dokumentieren Sie alle erforderlichen Informationen

3. Testament erstellen: Regeln Sie die Vererbung rechtssicher

4. Erben informieren: Schulen Sie Ihre Erben im Umgang mit Krypto-Währungen

5. Regelmäßige Updates: Aktualisieren Sie Dokumentationen bei Änderungen

6. Professionelle Beratung: Holen Sie sich rechtliche und steuerliche Beratung

Häufige Fehler vermeiden

  • Unverschlüsselte Aufbewahrung von Zugangsdaten
  • Fehlende Kommunikation mit den Erben
  • Veraltete Informationen in der Dokumentation
  • Unklare testamentarische Regelungen
  • Vernachlässigung steuerlicher Aspekte

Technische Herausforderungen meistern

Wallet-Migration

Moderne Wallets bieten oft Exportfunktionen für Private Keys oder Seed-Phrasen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Erben verstehen, wie sie:

  • Wallets wiederherstellen können
  • Private Keys importieren
  • Transaktionen durchführen
  • Sicherheitskopien erstellen

Sicherheitsmaßnahmen

Implementieren Sie gestaffelte Sicherheitsmaßnahmen, bei denen die Seed-Phrase selbst nie außerhalb des Wallet-Systems existiert:

  • Erste Ebene: Spezialisierte Verwahrungslösung wie Fortego statt eigenhändiger Dokumentation
  • Zweite Ebene: Klare Hinweise für die Erben, wo und wie der Ernstfall-Prozess ausgelöst wird
  • Dritte Ebene: Regelmäßige Überprüfung, dass die Erben den Prozess kennen

Rechtliche Entwicklungen und Zukunftsaussichten

Mit der zunehmenden Verbreitung von Krypto-Währungen entwickelt sich auch das Erbrecht kontinuierlich weiter. Bis 2026 erwarten Experten weitere Klarstellungen bezüglich:

  • Digitaler Erbscheine für Krypto-Assets
  • Standardisierte Verfahren für die Nachlassabwicklung
  • Internationale Regelungen bei grenzüberschreitenden Erbfällen
  • Professionelle Nachlassverwaltung für digitale Assets

Internationale Aspekte

Falls Sie Krypto-Währungen über ausländische Exchanges halten oder im Ausland leben, sind zusätzliche rechtliche Aspekte zu beachten:

  • Doppelbesteuerungsabkommen zwischen verschiedenen Ländern
  • Meldepflichten gegenüber deutschen Finanzbehörden
  • Unterschiedliche Erbrechtsordnungen je nach Wohnsitz
  • Währungsumrechnungen für die Bewertung

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Fazit

Die Übergabe von Krypto-Währungen erfordert eine sorgfältige Planung und Dokumentation. Indem Sie Ihre digitalen Vermögenswerte in Ihrem Testament regeln, den Zugang dokumentieren, steuerliche Aspekte beachten und möglicherweise digitale Nachlassverwalter nutzen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Erben im Ernstfall gut informiert sind und Ihre Krypto-Währungen ohne Schwierigkeiten vererben können.

Besonders wichtig ist die frühzeitige Planung, da der Verlust von Private Keys oder Zugangsdaten unwiederbringlich ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln sich kontinuierlich weiter, weshalb eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung Ihrer Nachlassplanung empfehlenswert ist.

Nehmen Sie sich die Zeit, um diese Themen zu klären und informieren Sie sich umfassend, um Ihre Nachlassplanung entsprechend anzupassen. Bei der komplexen Materie der Krypto-Vererbung ist professionelle Beratung durch Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater oft unerlässlich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Können Krypto-Währungen überhaupt vererbt werden?

Ja, Krypto-Währungen gelten rechtlich als Vermögensgegenstände und gehören zum Nachlass. Sie können wie andere Vermögenswerte vererbt werden. Entscheidend ist jedoch, dass die Erben Zugang zu den Private Keys oder Seed-Phrasen haben, um die digitalen Assets übertragen zu können.

Was passiert, wenn die Private Keys verloren gehen?

Ohne Private Keys oder Seed-Phrasen sind Krypto-Währungen unwiederbringlich verloren. Es gibt keine zentrale Stelle, die den Zugang wiederherstellen kann. Deshalb ist eine sichere und zugängliche Dokumentation für die Erben so wichtig.

Müssen Krypto-Währungen beim Finanzamt gemeldet werden?

Ja, Krypto-Bestände gehören zum Nachlass und müssen bei der Erbschaftsteuererklärung angegeben werden. Der Wert wird zum Stichtag des Erbfalls ermittelt. Auch private Veräußerungsgeschäfte mit Krypto-Währungen können einkommensteuerpflichtig sein, wenn zwischen Erwerb durch den Erblasser und Verkauf durch die Erben weniger als ein Jahr liegt. Erben sollten daher frühzeitig steuerlichen Rat einholen, bevor sie geerbte Krypto-Bestände veräußern.

Hinweis: Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt (Art. 50 Abs. 4 KI-VO).

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