Quelle: ERITAJ Redaktion

Krypto-Währungen sind digitale oder virtuelle Währungen, die durch kryptografische Verfahren gesichert und in dezentralen Netzwerken (Blockchains) verwaltet werden. Im Erbrecht gelten sie als sonstige Vermögensgegenstände gemäß § 1922 BGB und gehören somit zum Nachlass. Der Besitz erfolgt über digitale Wallets und wird durch private Schlüssel (Private Keys) kontrolliert. Im Gegensatz zu traditionellen Bankkonten gibt es keine zentrale Verwaltungsstelle, die nach dem Tod des Inhabers automatisch den Zugang gewährt.
In den letzten Jahren haben Krypto-Währungen wie Bitcoin oder Ethereum zunehmend an Popularität gewonnen. Für viele Menschen ab 50 stellt sich daher die Frage, wie sie ihre digitalen Vermögenswerte im Erbfall vererben können. Der Umgang mit Krypto-Währungen kann jedoch komplex sein. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Sie bei der Übergabe Ihrer Krypto-Währungen beachten sollten.
Bevor Sie beginnen, Ihre Krypto-Vermögenswerte zu vererben, ist es wichtig, ein grundlegendes Verständnis dafür zu haben, was Krypto-Währungen sind. Im Wesentlichen handelt es sich um digitale oder virtuelle Währungen, die auf einer Technologie, der Blockchain, basieren. Diese Währungen sind dezentralisiert und benötigen keine zentrale Bank.
Die Vererbung von Krypto-Währungen hängt maßgeblich von der Art der Aufbewahrung ab:
Es ist entscheidend, dass Ihre Erben über Wissen bezüglich Krypto-Währungen verfügen, um diese erfolgreich verwalten zu können.

Einer der wichtigsten Schritte beim Vererben von Krypto-Währungen ist die Dokumentation. Stellen Sie sicher, dass Ihre Erben wissen, wo sich die Krypto-Währungen befinden und wie sie darauf zugreifen können.
Hierzu gehört das Aufschreiben folgender Informationen:
Verwahren Sie diese Informationen an einem sicheren Ort, zum Beispiel in einem Tresor oder einem verschlüsselten digitalen Dokument. Denken Sie daran, dass ohne diese Informationen der Zugang zu digitalen Vermögenswerten verloren gehen kann.
Führen Sie eine detaillierte Liste aller Ihrer Krypto-Bestände:
Um sicherzustellen, dass Ihre Krypto-Währungen nach Ihrem Tod gemäß Ihrem Wunsch vererbt werden, sollten Sie dies in Ihrem Testament festhalten. Nach § 1937 BGB können Sie über Ihr Vermögen frei verfügen, was auch digitale Vermögenswerte einschließt.
Es empfiehlt sich, einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Ihre testamentarischen Regelungen sollten klar definieren:
Gemäß § 2087 BGB können Sie auch Teilungsanordnungen treffen, um zu bestimmen, wie Ihre Krypto-Bestände unter den Erben aufgeteilt werden sollen.
Falls minderjährige Erben betroffen sind, sollten Sie nach § 1776 BGB einen Vormund bestimmen, der über entsprechende Kenntnisse im Umgang mit Krypto-Währungen verfügt.
Herr Schmidt besitzt einen Ledger Hardware-Wallet mit Bitcoin im Wert von 50.000 Euro. In seinem Testament hinterlegt er:
Seine Tochter kann so nach seinem Tod mit der Seed-Phrase ein neues Wallet erstellen und die Bitcoin übertragen.
Frau Müller handelt aktiv mit verschiedenen Krypto-Währungen über die Plattform Coinbase. Sie dokumentiert:
Ihr Sohn kann so das Konto übernehmen und die Bestände auszahlen oder übertragen lassen.
Das Vererben von Krypto-Währungen hat auch steuerliche Implikationen. In Deutschland unterliegen Erben der Erbschaftsteuer gemäß § 1 ErbStG, die je nach Wert des Nachlasses und Verwandtschaftsgrad variiert.
Die Bewertung erfolgt zum Zeitpunkt des Erbfalls nach dem gemeinen Wert (§ 12 BewG). Dies entspricht in der Regel dem Kurswert an einer anerkannten Börse zum Todestag. Problematisch kann die Bewertung bei seltenen oder wenig gehandelten Krypto-Währungen sein.
Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge:
Erben müssen möglicherweise auch Einkommensteuerpflichten des Verstorbenen erfüllen. Krypto-Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nach § 23 EStG zu versteuern, wenn sie innerhalb der einjährigen Haltefrist realisiert wurden.
Erkundigen Sie sich im Vorfeld über die aktuellen Steuervorschriften und ziehen Sie gegebenenfalls einen Steuerberater hinzu, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Eine weitere Option, um den Übergang von Krypto-Vermögenswerten zu erleichtern, ist die Nutzung von digitalen Nachlassverwaltern. Diese Dienste bieten spezialisierte Lösungen für die Vererbung digitaler Assets.
Überlegen Sie, ob eine solche Plattform für Sie sinnvoll sein könnte.
1. Bestandsaufnahme: Listen Sie alle Krypto-Bestände detailliert auf
2. Zugangsdaten sichern: Dokumentieren Sie alle erforderlichen Informationen
3. Testament erstellen: Regeln Sie die Vererbung rechtssicher
4. Erben informieren: Schulen Sie Ihre Erben im Umgang mit Krypto-Währungen
5. Regelmäßige Updates: Aktualisieren Sie Dokumentationen bei Änderungen
6. Professionelle Beratung: Holen Sie sich rechtliche und steuerliche Beratung
Moderne Wallets bieten oft Exportfunktionen für Private Keys oder Seed-Phrasen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Erben verstehen, wie sie:
Implementieren Sie gestaffelte Sicherheitsmaßnahmen:
Mit der zunehmenden Verbreitung von Krypto-Währungen entwickelt sich auch das Erbrecht kontinuierlich weiter. Bis 2026 erwarten Experten weitere Klarstellungen bezüglich:
Falls Sie Krypto-Währungen über ausländische Exchanges halten oder im Ausland leben, sind zusätzliche rechtliche Aspekte zu beachten:
Möchten Sie Ihre Krypto-Währungen vererben regeln? ERITAJ führt Sie kostenlos durch den Prozess der digitalen Nachlassplanung und hilft Ihnen dabei, Ihre Krypto-Assets rechtssicher zu vererben. Unsere Experten beraten Sie individuell zu Testament, Dokumentation und steuerlichen Aspekten.
Die Übergabe von Krypto-Währungen erfordert eine sorgfältige Planung und Dokumentation. Indem Sie Ihre digitalen Vermögenswerte in Ihrem Testament regeln, den Zugang dokumentieren, steuerliche Aspekte beachten und möglicherweise digitale Nachlassverwalter nutzen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Erben im Ernstfall gut informiert sind und Ihre Krypto-Währungen ohne Schwierigkeiten vererben können.
Besonders wichtig ist die frühzeitige Planung, da der Verlust von Private Keys oder Zugangsdaten unwiederbringlich ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln sich kontinuierlich weiter, weshalb eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung Ihrer Nachlassplanung empfehlenswert ist.
Nehmen Sie sich die Zeit, um diese Themen zu klären und informieren Sie sich umfassend, um Ihre Nachlassplanung entsprechend anzupassen. Bei der komplexen Materie der Krypto-Vererbung ist professionelle Beratung durch Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater oft unerlässlich.
Ja, Krypto-Währungen gelten rechtlich als Vermögensgegenstände und gehören zum Nachlass. Sie können wie andere Vermögenswerte vererbt werden. Entscheidend ist jedoch, dass die Erben Zugang zu den Private Keys oder Seed-Phrasen haben, um die digitalen Assets übertragen zu können.
Ohne Private Keys oder Seed-Phrasen sind Krypto-Währungen unwiederbringlich verloren. Es gibt keine zentrale Stelle, die den Zugang wiederherstellen kann. Deshalb ist eine sichere und zugängliche Dokumentation für die Erben so wichtig.
Ja, Krypto-Bestände gehören zum Nachlass und müssen bei der Erbschaftsteuererklärung angegeben werden. Der Wert wird zum Stichtag des Erbfalls ermittelt. Auch private Veräußerungsgeschäfte mit
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