Quelle: ERITAJ Redaktion

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung, bei dem ein neutraler Dritter – der Mediator – die Parteien dabei unterstützt, selbst eine Lösung zu finden. Im Erbrecht wird Mediation eingesetzt, wenn Erben über die Aufteilung des Nachlasses, Pflichtteilsansprüche oder die Verwaltung einer Erbengemeinschaft streiten.
Ein Erbrechtsstreit vor Gericht kann Jahre dauern und Zehntausende Euro kosten – und am Ende hat niemand gewonnen, was er wirklich wollte. Mediation bietet:

Qualifizierte Mediatoren mit Schwerpunkt Erbrecht finden Sie über die Bundesnotarkammer, den Deutschen Anwaltverein oder spezialisierte Mediationsverbände. Im ERITAJ-Marktplatz finden Sie zudem gelistete Fachberater in Ihrer Region.
Ja – und das ist sinnvoll. Mit einer sogenannten Mediationsklausel im Testament können Sie Ihre Erben verpflichten, vor einer Klage zunächst einen Mediationsversuch zu unternehmen. Das schützt den Familienfrieden auch dann, wenn Sie nicht mehr dabei sind.
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