Quelle: ERITAJ Redaktion

Wenn nach einem Todesfall keine bekannten Erben vorhanden sind oder die Erben unbekannt sind, ordnet das Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft an. Der Nachlasspfleger verwaltet den Nachlass, sichert Vermögenswerte und sucht nach möglichen Erben.
Im Rahmen der Reform des Betreuungsrechts und der Nachlasspflegschaft wurden die Vergütungssätze für Nachlasspfleger und rechtliche Betreuer angehoben. Berufsmäßig tätige Nachlasspfleger erhalten nun höhere Stundensätze, die sich nach ihrem Ausbildungsniveau richten. Die Reform soll den Beruf attraktiver machen und die Qualität der Betreuung verbessern.

Die Kosten der Nachlasspflegschaft werden grundsätzlich aus dem Nachlass bestritten. Das bedeutet: Das Nachlassvermögen wird zunächst für die Vergütung des Pflegers verwendet. Erst was übrig bleibt, geht an die Erben.
Ist der Nachlass überschuldet, können die Kosten auf die Staatskasse entfallen – sofern der Staat die Nachlasspflegschaft angeordnet hat.
Mit einem klaren Testament und einer aktuellen Rollenverteilung in ERITAJ stellen Sie sicher, dass im Erbfall sofort handlungsfähige Personen benannt sind – und eine aufwendige und kostspielige Nachlasspflegschaft vermieden wird.
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