Quelle: ERITAJ Redaktion

Viele Patientenverfügungen enthalten Formulierungen wie „Ich möchte nicht künstlich am Leben erhalten werden" oder „Keine lebensverlängernden Maßnahmen". Das Bundesjustizministerium weist darauf hin, dass solche pauschalen Aussagen im Ernstfall nicht ausreichen, um den Patientenwillen rechtssicher durchzusetzen.
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen klargestellt: Eine Patientenverfügung muss konkrete Behandlungssituationen beschreiben und konkrete medizinische Maßnahmen benennen. Nur dann ist sie für Ärzte und Betreuer unmittelbar bindend.

Statt „keine lebensverlängernden Maßnahmen" sollte die Verfügung enthalten:
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