# Patientenverfügung im Familienrat: Wünsche rechtzeitig mitteilen
Ohne Patientenverfügung muss die Familie im Ernstfall raten — eine kaum aushaltbare Situation. Mit einer Verfügung liegt die Antwort schriftlich vor.
Stellen Sie sich vor: Ein Angehöriger liegt nach einem schweren Unfall im Koma. Die Ärzte fragen, ob lebenserhaltende Maßnahmen fortgesetzt werden sollen. Die Familie steht unter Schock, ist zerstritten, und niemand weiß wirklich, was der Betroffene gewollt hätte. Diese Situation erleben täglich Familien in Deutschland — und sie hinterlässt tiefe Spuren.
Eine Patientenverfügung nimmt den Angehörigen diese Last. Sie dokumentiert verbindlich, welche medizinischen Maßnahmen Sie sich wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Doch das Dokument allein reicht nicht aus. Erst wenn Ihre Familie Ihre Wünsche kennt und versteht, kann sie diese im Ernstfall auch vertreten.
Viele Menschen verfassen eine Patientenverfügung und legen sie dann in eine Schublade. Doch Studien zeigen: Rund 30 Prozent aller Patientenverfügungen sind im Ernstfall nicht auffindbar oder so unklar formuliert, dass Ärzte sie nicht umsetzen können.
Ein offenes Gespräch im Familienkreis schafft mehrere Vorteile:
Klarheit für alle Beteiligten: Ihre Angehörigen verstehen nicht nur, was Sie wollen, sondern auch warum. Das macht es leichter, Ihre Wünsche gegenüber Ärzten zu vertreten.
Vermeidung von Konflikten: Wenn alle Familienmitglieder die gleichen Informationen haben, entstehen später weniger Streitigkeiten über die richtige Entscheidung.
Emotionale Entlastung: Das Wissen, im Sinne des Betroffenen zu handeln, gibt der Familie in einer ohnehin belastenden Situation Halt.
Rechtliche Absicherung: Eine mündlich erläuterte Verfügung hat vor Gericht mehr Gewicht, da die Ernsthaftigkeit und der konkrete Wille des Verfassers besser nachweisbar sind.
Der richtige Rahmen entscheidet oft über den Erfolg des Gesprächs. Wählen Sie einen entspannten Anlass — vielleicht ein gemeinsames Essen oder einen Spaziergang. Vermeiden Sie Situationen, in denen bereits Stress oder Konflikte in der Luft liegen.
Beginnen Sie das Gespräch bei sich selbst. Sätze wie „Ich habe mir Gedanken gemacht, was ich mir für den Fall wünsche, dass ich nicht mehr selbst entscheiden kann" öffnen die Tür, ohne Druck aufzubauen. So zeigen Sie, dass es Ihnen um Vorsorge geht — nicht um Schwarzmalerei.
Laden Sie alle relevanten Familienmitglieder ein, dasselbe zu tun. Oft löst ein solches Gespräch eine Kettenreaktion aus: Wenn Eltern offen über ihre Wünsche sprechen, folgen häufig auch erwachsene Kinder oder Geschwister.
Konkret werden: Allgemeine Aussagen wie „Ich möchte nicht an Maschinen hängen" helfen wenig. Sprechen Sie über konkrete Szenarien: Wünschen Sie künstliche Ernährung bei fortgeschrittener Demenz? Wie stehen Sie zu Wiederbelebungsmaßnahmen?
Schriftlich festhalten: Notieren Sie die wichtigsten Punkte des Gesprächs. Diese Notizen können später als Ergänzung zur offiziellen Verfügung dienen.
Vorsorgevollmacht benennen: Bestimmen Sie eine Person, die Ihre Wünsche im Ernstfall durchsetzt. Informieren Sie diese Person ausführlich und fragen Sie, ob sie diese Verantwortung übernehmen möchte.
Aufbewahrungsort kommunizieren: Alle sollten wissen, wo die Patientenverfügung liegt. Eine Kopie beim Hausarzt oder im Notfallordner zu Hause ist sinnvoll.
Regelmäßig aktualisieren: Überprüfen Sie Ihre Verfügung alle zwei Jahre und nach wichtigen Lebensereignissen wie Krankheiten oder Veränderungen in der Familiensituation.
Fehler 1: Das Thema aufschieben. „Dafür ist noch Zeit" ist der häufigste Satz — bis es zu spät ist. Unfälle und plötzliche Erkrankungen kennen kein Alter.
Fehler 2: Nur mit einer Person sprechen. Wenn nur ein Familienmitglied informiert ist, entstehen im Ernstfall Zweifel und Konflikte mit anderen Angehörigen.
Fehler 3: Zu vage formulieren. Juristische Floskeln und allgemeine Wünsche lassen Interpretationsspielraum. Je konkreter, desto besser.
Fehler 4: Die eigene Meinung aufzwingen. Das Gespräch sollte zum Nachdenken anregen, nicht zur Übernahme Ihrer Ansichten zwingen. Jeder darf eigene Entscheidungen treffen.
Fehler 5: Emotionale Reaktionen unterschätzen. Manche Familienmitglieder reagieren mit Ablehnung oder Tränen. Das ist normal. Geben Sie Raum für diese Gefühle und setzen Sie das Gespräch zu einem späteren Zeitpunkt fort.
Fehler 6: Das Dokument verstecken. Eine Patientenverfügung nützt nichts, wenn sie niemand findet. Informieren Sie mehrere Personen über den Aufbewahrungsort.
Im Sinne des ERITAJ-Prinzips — das für einen ganzheitlichen Ansatz bei der Regelung persönlicher Angelegenheiten steht — sollte die Patientenverfügung nicht isoliert betrachtet werden. Sie ist Teil eines umfassenden Vorsorgekonzepts.
Schritt 1: Erstellen Sie zunächst Ihre persönliche Patientenverfügung. Nutzen Sie dafür anerkannte Vorlagen, etwa vom Bundesministerium der Justiz.
Schritt 2: Ergänzen Sie die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht, die eine Vertrauensperson bevollmächtigt, in Ihrem Namen zu handeln.
Schritt 3: Führen Sie das Familiengespräch. Dokumentieren Sie, wer teilgenommen hat und welche Punkte besprochen wurden.
Schritt 4: Hinterlegen Sie alle Dokumente zentral und informieren Sie relevante Personen über den Aufbewahrungsort.
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