Quelle: ERITAJ Redaktion
# Patientenverfügung Vorlage: Worauf Sie achten müssen
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Sie gilt nach § 1827 BGB (früher § 1901a BGB) als verbindliche Willensäußerung gegenüber Ärzten, Pflegepersonal und dem Gericht.
Ohne Patientenverfügung entscheiden im Ernstfall andere über Ihre medizinische Versorgung – und das nicht immer in Ihrem Sinne. In Deutschland besitzt nur knapp jeder Dritte eine gültige Patientenverfügung, obwohl der Bedarf für jeden Menschen besteht, unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand.
Vorlagen für Patientenverfügungen sind hilfreich als Orientierung und Ausgangspunkt. Sie zeigen, welche medizinischen Situationen geregelt werden sollten, welche Formulierungen rechtlich anerkannt sind und in welcher Reihenfolge die Themen abgehandelt werden.
Was eine Vorlage leisten kann:
Was eine Vorlage nicht kann:
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) stellt eine kostenlose, rechtsgeprüfte Broschüre zur Patientenverfügung bereit, die als Vorlage genutzt werden kann. Sie enthält Textbausteine, Erläuterungen und eine Checkliste. Die Broschüre ist unter bmj.de kostenlos zum Download verfügbar und wird regelmäßig aktualisiert.
Diese Vorlage eignet sich als Grundlage, muss aber individuell angepasst werden, um rechtlich wirksam zu sein. Denn der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich entschieden: Allgemeine Formulierungen reichen nicht aus.
Mit seinem Beschluss vom 6. Juli 2016 (Az. XII ZB 61/16) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass eine Patientenverfügung nur dann als verbindlich gilt, wenn sie konkrete Behandlungssituationen und konkrete Maßnahmen benennt.
Nicht ausreichend (zu allgemein):
Ausreichend konkret:
Die Formulierung muss die Krankheitssituation (z. B. unheilbare Erkrankung, Wachkoma, Demenz im Endstadium) und die abgelehnten oder gewünschten Maßnahmen (z. B. Beatmung, Dialyse, Reanimation) konkret benennen.
Fehler 1: Vorlage unverändert übernehmen
Die wörtliche Übernahme einer Mustervorlage ohne persönliche Anpassung führt oft zu allgemeinen Formulierungen, die nach dem BGH-Urteil nicht verbindlich sind. Jede Patientenverfügung muss die eigene Situation widerspiegeln.
Fehler 2: Keine ärztliche Beratung
Viele Vorlagen enthalten medizinische Fachbegriffe (Reanimation, Beatmung, Dialyse, PEG-Sonde), deren Bedeutung Laien oft nicht vollständig verstehen. Eine Patientenverfügung sollte idealerweise nach einem Gespräch mit dem Hausarzt ausgefüllt werden.
Fehler 3: Fehlende Unterschrift und Datum
Ohne eigenhändige Unterschrift und aktuelles Datum ist die Patientenverfügung ungültig. Das Datum ist wichtig, weil es zeigt, dass die Verfügung dem aktuellen Willen entspricht.
Fehler 4: Vorlage nicht aktualisieren
Eine Patientenverfügung verliert nicht automatisch ihre Gültigkeit, wenn sie veraltet ist – aber Ärzte und Gerichte berücksichtigen das Datum bei der Beurteilung, ob sie noch dem aktuellen Willen entspricht. Experten empfehlen eine Überprüfung alle 2–3 Jahre.
Fehler 5: Aufbewahrung vergessen
Eine Patientenverfügung nützt nichts, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden wird. Sie sollte an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden oder im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registriert sein.
| Aspekt | Vorlage | Individuelle Erstellung |
|---|---|---|
| Aufwand | Gering | Mittel bis hoch |
| Rechtssicherheit | Bedingt (ohne Anpassung gering) | Hoch (bei korrekter Formulierung) |
| Persönliche Passgenauigkeit | Gering | Hoch |
| Kosten | Kostenlos (BMJ) | Ggf. Notarkosten |
| Empfehlung | Als Ausgangspunkt | Als Endergebnis |
Die beste Lösung: Nutzen Sie eine geprüfte Vorlage als Ausgangspunkt, passen Sie alle Formulierungen an Ihre persönliche Situation an und lassen Sie das Ergebnis idealerweise von einem Arzt oder Fachanwalt überprüfen.
1. Informieren: BMJ-Broschüre lesen, Fachbegriffe verstehen
2. Arztgespräch: Situationen und Maßnahmen mit dem Hausarzt besprechen
3. Konkret formulieren: Situationen (z. B. Wachkoma, Demenz, unheilbare Krankheit) und Maßnahmen (z. B. Beatmung, Reanimation) klar benennen
4. Werte und Lebensgrundsätze: Persönliche Einstellung zu Würde, Schmerz und Lebensqualität ergänzen
5. Vertrauensperson benennen: Eine Vertrauensperson oder einen Bevollmächtigten (Vorsorgevollmacht) benennen
6. Unterschreiben und datieren: Eigenhändig und mit aktuellem Datum
7. Aufbewahren und informieren: Familie und Hausarzt informieren, ggf. im ZVR registrieren
8. Regelmäßig aktualisieren: Alle 2–3 Jahre überprüfen und ggf. neu datieren
ERITAJ führt Sie Schritt für Schritt kostenlos durch den Erstellungsprozess – mit konkreten, rechtlich geprüften Formulierungen, die dem BGH-Standard entsprechen.
Ist eine Patientenverfügung ohne Notar gültig?
Ja. Eine Patientenverfügung bedarf keiner notariellen Beurkundung. Sie muss lediglich schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Datum und Ort sind empfehlenswert.
Muss ich die Patientenverfügung regelmäßig erneuern?
Nein, eine Erneuerung ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Ärzte berücksichtigen jedoch das Datum bei der Frage, ob die Verfügung noch dem aktuellen Willen entspricht. Eine Bestätigung alle 2–3 Jahre erhöht die Rechtssicherheit.
Kann ich eine Patientenverfügung jederzeit widerrufen?
Ja. Solange Sie entscheidungsfähig sind, können Sie Ihre Patientenverfügung jederzeit mündlich oder schriftlich widerrufen. Die neueste Erklärung hat immer Vorrang.
Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?
Ohne Patientenverfügung entscheidet im Ernstfall zunächst der Bevollmächtigte (falls eine Vorsorgevollmacht besteht) oder das Betreuungsgericht. Ohne beides bestellt das Gericht einen Betreuer, der im mutmaßlichen Interesse des Patienten entscheidet.
Gilt eine ausländische Patientenverfügung in Deutschland?
Nicht automatisch. Im Ausland erstellte Patientenverfügungen können in Deutschland berücksichtigt werden, müssen aber die deutschen Anforderungen (Schriftform, Konkretheit) erfüllen. Im Zweifelsfall sollte eine neue Verfügung nach deutschem Recht erstellt werden.
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