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Vorsorge4 Min. Lesezeit03. August 2026

Pflegereform 2027: Der aktuelle Stand des Pflegeneuordnungsgesetzes

Quelle: ERITAJ Redaktion


Pflegereform 2027: Der aktuelle Stand des Pflegeneuordnungsgesetzes

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Eine Reform, die sich immer wieder verschiebt

Ursprünglich sollte das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) noch vor der Sommerpause 2026 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Daraus wurde nichts: Sämtliche Kabinettstermine im Juni und Juli verstrichen ungenutzt. Auch der zunächst avisierte 2. September fand ohne Befassung mit dem PNOG statt. Aktuell gelten der 16., 23. oder 30. September 2026 als mögliche neue Termine – amtlich bestätigt ist bislang keiner davon.

Warum sich die Reform verzögert

Ein Grund für die Verzögerung liegt in einem Personalwechsel: Am 29. Juli 2026 baute Bundeskanzler Friedrich Merz sein Kabinett um. Die bisherige Gesundheitsministerin Nina Warken wechselte ins Bundeskanzleramt, ihr Nachfolger wurde der frühere CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Seither ist offen, ob und in welcher Form der neue Minister den vorliegenden Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 weiterverfolgt.

Hinzu kommt inhaltlicher Widerstand: Sechs unionsgeführte Landtagsfraktionen (Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) forderten in einer gemeinsamen Resolution bereits im Juli Nachbesserungen – insbesondere bei der geplanten Kürzung der Rentenanwartschaften für pflegende Angehörige auf rund 70 Prozent sowie beim verzögerten Wirksamwerden der Entlastungszuschläge für Heimbewohner. Minister Linnemann selbst kündigte Ende August an, die geplante Rentenkürzung für pflegende Angehörige aus dem Entwurf streichen zu wollen – Details zur Gegenfinanzierung stehen noch aus.

Was der Entwurf inhaltlich vorsieht

Kernstück der Reform ist ein neues Entlastungsbudget, das das bisherige Pflegegeld ablösen soll. Gleichzeitig soll die eigenständige gesetzliche Grundlage für den Pflegehilfsmittel-Anspruch nach § 40 SGB XI gestrichen und stattdessen in das neue Entlastungsbudget integriert werden – der bekannte 42-Euro-Zuschuss für Pflegehilfsmittel würde also nicht mehr separat, sondern als Teil eines größeren Budgets gewährt. Auch bei den Pflegegraden 1 bis 3 sind höhere Punkteschwellen vorgesehen, wobei für bereits eingestufte Personen ausdrücklich Bestandsschutz gelten soll – neue Schwellen würden nur für Neuanträge greifen.

Zeitplan: Was bis wann passieren müsste

Damit die Reform wie geplant zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann, müssten nach einem Kabinettsbeschluss noch die erste Lesung im Bundestag, die Beratung im Gesundheitsausschuss sowie die zweite und dritte Lesung erfolgen – und das alles noch innerhalb des Jahres 2026. Der Bundestag befand sich bis Anfang September in der Sommerpause; eine erste Lesung wird frühestens im Herbst erwartet. Angesichts des engen Zeitfensters wächst die Wahrscheinlichkeit, dass einzelne Bausteine der Reform erst zu einem späteren Zeitpunkt – im Entwurf ist teilweise von 2028 die Rede – in Kraft treten.

Was das für Betroffene und Angehörige jetzt bedeutet

Solange kein Gesetz beschlossen ist, gilt die heutige Rechtslage unverändert weiter: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und der 42-Euro-Zuschuss für Pflegehilfsmittel stehen wie gewohnt zur Verfügung und sollten in diesem Jahr auch genutzt werden. Pflegekassen dürfen Leistungen nicht bereits jetzt unter Verweis auf den Referentenentwurf verweigern.

Gerade die Unsicherheit rund um eine anstehende Reform ist aber ein guter Anlass, die eigene Vorsorge zu überprüfen: Wer übernimmt im Ernstfall die Entscheidungen, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird? Eine aktuelle Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind unabhängig vom Ausgang der Pflegereform sinnvoll – und lassen sich mit ERITAJ kostenlos und in Ruhe zu Hause erstellen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist die Pflegereform inzwischen beschlossen?

Nein. Stand September 2026 liegt lediglich ein Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 vor. Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Verliere ich meinen aktuellen Pflegegrad, wenn sich die Punkteschwellen ändern?

Nein. Für bereits eingestufte Personen ist im Entwurf ausdrücklich Bestandsschutz vorgesehen. Die neuen, höheren Schwellen sollen nur für Neuanträge gelten.

Muss ich jetzt schon etwas beantragen oder ändern?

Nein. Änderungen an bestehenden Leistungsbeträgen würden automatisch umgesetzt. Sinnvoll ist es, aktuell zustehende, aber bislang ungenutzte Leistungen wie den Entlastungsbetrag noch in diesem Jahr auszuschöpfen.

Fazit

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Die Pflegereform bleibt ein bewegliches Ziel: Mit dem Ministerwechsel im Sommer 2026 und anhaltendem politischem Widerstand ist offen, wann und in welcher Form das Pflegeneuordnungsgesetz tatsächlich verabschiedet wird. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gilt bis dahin unverändert die heutige Rechtslage – ein guter Zeitpunkt, um parallel die eigene Vorsorge zu ordnen.

Weiterführende Artikel

  • [Wann gilt eine Patientenverfügung — und wann nicht?](https://eritaj.de/ratgeber/patientenverfuegung-wann-gilt-sie)
  • [Vorsorgevollmacht: Wer darf für Sie entscheiden?](https://eritaj.de/ratgeber/vorsorgevollmacht-wer-darf-fuer-sie-entscheiden-1775725618421)

🤖 Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von KI recherchiert und erstellt.

Hinweis: Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt (Art. 50 Abs. 4 KI-VO).

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