Die für 2026 geplante große Pflegereform verzögert sich weiter. Das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), dessen Referentenentwurf am 4. Juni 2026 vorgelegt wurde, hat es bislang nicht ins Bundeskabinett geschafft. Nach mehreren verschobenen Terminen — zuletzt auch am 22. Juli 2026 — ist derzeit kein neuer Termin bekannt.
Was das PNOG vorsieht

- Neues Entlastungsbudget: Das bisherige Pflegegeld soll ab 2027 durch ein neues Entlastungsbudget ersetzt werden — allerdings ohne dass dies automatisch zu mehr Leistungen führt.
- Höhere Schwellenwerte bei Pflegegraden: Für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen künftig mehr Punkte in der Pflegebegutachtung erforderlich sein, um überhaupt einen Pflegegrad zu erhalten.
- Erweiterte Kompetenzen für Pflegefachkräfte: Pflegefachkräfte sollen eigenverantwortlich bestimmte heilkundliche Aufgaben übernehmen dürfen, die bislang Ärzten vorbehalten waren.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Das Budget für digitale Pflegeanwendungen soll aufgeteilt werden — bis zu 40 Euro monatlich für die App selbst sowie bis zu 30 Euro für begleitende Unterstützung durch einen Pflegedienst. Erstmals sollen auch Apps für pflegende Angehörige zugelassen werden.
Warum sich die Reform verzögert
Der Entwurf stieß auf heftige Kritik von SPD, CSU, Kommunen und Sozialverbänden — insbesondere die geplanten höheren Hürden bei den unteren Pflegegraden sorgten für Widerstand. Nach aktuellem Stand wird mit einer Umsetzung frühestens Anfang 2027 gerechnet, einzelne Finanzierungsregeln sollen sogar erst 2028 greifen.
Was Betroffene jetzt tun sollten

- Aktuell gelten weiterhin die bisherigen Pflegegrade und Leistungen unverändert — es besteht kein akuter Handlungsdruck.
- Wer eine Pflegebegutachtung plant, sollte sich dennoch über den aktuellen Stand informieren, da sich Fristen kurzfristig ändern können.
- Prüfen Sie schon jetzt, ob digitale Pflegeanwendungen für Ihre Situation sinnvoll sein könnten — das bestehende DiPA-Budget können Sie bereits heute nutzen.
Angesichts der wiederholten Verschiebungen empfiehlt es sich, die weitere Entwicklung der Pflegereform aufmerksam zu verfolgen, bevor eigene Vorsorgeentscheidungen final darauf abgestimmt werden.
Hinweis: Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt (Art. 50 Abs. 4 KI-VO).