Quelle: ERITAJ Redaktion

Auf der Messe LEBEN UND TOD, die regelmäßig in Freiburg und Bremen stattfindet, gehört die Reerdigung inzwischen zum festen Vortragsprogramm – etwa unter dem Titel „Reerdigung – Zwischen Tradition und Vision", der zeigt, wie eine neue Bestattungsform gelernte Rituale weiterdenkt. Kein Zufall: Seit Juni 2026 ist die Reerdigung erstmals seit rund 150 Jahren eine neue, gesetzlich zugelassene Bestattungsart in Deutschland – und viele Menschen fragen sich, was das für die eigene Vorsorge bedeutet.
Bei der Reerdigung wird der Körper eines verstorbenen Menschen in einem sargähnlichen Kokon innerhalb von rund 40 Tagen zu Erde transformiert – ein beschleunigtes, kontrolliertes Verwesungsverfahren. Übrig bleibende Knochen- und Zahnreste werden gemahlen und der entstandenen Erde wieder beigefügt. Diese Erde wird anschließend in einem Sarg oder Tuch auf einem Friedhof beigesetzt, ähnlich einer Erdbestattung. Das Berliner Unternehmen Meine Erde ist hierzulande der bekannteste Anbieter dieses Verfahrens.
Am 18. Juni 2026 hat der Landtag von Schleswig-Holstein einstimmig eine Änderung des Bestattungsgesetzes beschlossen: Die Reerdigung ist damit als erstes Bundesland dauerhaft und gleichberechtigt neben Erd- und Feuerbestattung zugelassen. Vorausgegangen war eine vierjährige Pilotphase, die von der Universität Leipzig wissenschaftlich begleitet wurde und die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Verfahrens bestätigte. Bereits während der Pilotphase wurden mehr als 80 Verstorbene aus 14 Bundesländern in Mölln und Kiel reerdigt.
Wichtig für die eigene Planung: Die Legalisierung gilt bislang nur für Schleswig-Holstein. Die entstandene Erde kann auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg beigesetzt werden. In anderen Bundesländern ist Reerdigung als reguläre Bestattungsform derzeit nicht möglich – auch wenn mehrere Länder die Entwicklung in Schleswig-Holstein aufmerksam verfolgen und eine Ausweitung mittelfristig denkbar ist.
Seit der Einführung der Feuerbestattung im 19. Jahrhundert war die Erd- und die Feuerbestattung die einzigen in Deutschland gesetzlich verankerten Bestattungsarten. Die Reerdigung ist damit die erste neue Bestattungsform seit rund 150 Jahren – ein Novum, das auch deshalb bemerkenswert ist, weil Bestattungsrecht in Deutschland Ländersache ist und sich Veränderungen historisch nur sehr langsam vollziehen.
Reerdigung wird häufig mit Baumbestattungen oder anderen naturnahen Formen verwechselt. Der entscheidende Unterschied: Bei der Baumbestattung wird die Asche einer bereits erfolgten Feuerbestattung an einem Baum beigesetzt. Bei der Reerdigung entfällt die Feuerbestattung komplett – der Körper wird direkt in einem biologischen Prozess zu Erde umgewandelt, ohne vorherige Kremation.
Auch wenn Reerdigung noch nicht bundesweit verfügbar ist, lohnt es sich, den grundsätzlichen Wunsch nach einer naturnahen, nicht-klassischen Bestattung frühzeitig zu dokumentieren – insbesondere, wenn ein Wohnsitz- oder Sterbeort in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Hamburg infrage kommt oder eine spätere bundesweite Ausweitung abgewartet werden soll.
In der ERITAJ-Bestattungsverfügung lässt sich die gewünschte Bestattungsart aktuell aus den etablierten Kategorien Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung wählen. Da Reerdigung als eigene Kategorie noch nicht regulär verfügbar ist, empfiehlt es sich, vorerst „Andere" auszuwählen und den konkreten Wunsch – inklusive möglicher Präferenz für Reerdigung – im Freitextfeld für persönliche Wünsche zu ergänzen. So ist der Wille dokumentiert, unabhängig davon, wie sich die Rechtslage in den kommenden Jahren weiterentwickelt.
Nein, Stand heute nur in Schleswig-Holstein als durchführendes Bundesland, mit Beisetzungsmöglichkeit auch in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Eine bundesweite Regelung gibt es bislang nicht.
Ja, laut der wissenschaftlichen Begleitung der vierjährigen Pilotphase durch die Universität Leipzig wurde die Unbedenklichkeit des Verfahrens für Mensch und Umwelt bestätigt, was auch von der schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerin öffentlich hervorgehoben wurde.
Das hängt von der jeweiligen Rechtslage zum Sterbezeitpunkt ab. Da sich das Bestattungsrecht in diesem Bereich aktuell weiterentwickelt, ist es sinnvoll, den Wunsch klar zu dokumentieren und die Entwicklung in den eigenen Bundesländern im Blick zu behalten.

Mit der Legalisierung der Reerdigung in Schleswig-Holstein im Juni 2026 hat Deutschland zum ersten Mal seit rund 150 Jahren eine neue Bestattungsform gesetzlich anerkannt. Wer sich für diese naturnahe Alternative interessiert, kann den Wunsch schon heute in der eigenen Vorsorge festhalten – auch wenn die bundesweite Verfügbarkeit noch aussteht.
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