Quelle: ERITAJ Redaktion
Neben der politischen Debatte um eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe treibt das Bundesgesundheitsministerium ein zweites, eigenständiges Vorhaben voran: ein Suizidpräventionsgesetz, das noch im Jahr 2026 vorgelegt werden soll.

Im Kern geht es um den strukturierten Ausbau von Beratungs- und Hilfsangeboten für Menschen in suizidalen Krisen. Geplant ist unter anderem eine bundeseinheitliche Krisenrufnummer, die den bislang regional sehr unterschiedlich organisierten Zugang zu Hilfsangeboten vereinheitlichen und erleichtern soll.
Fachleute betonen, dass eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe und der Ausbau der Suizidprävention keine Gegensätze, sondern notwendige Ergänzungen sind. Nur wenn Menschen in Krisensituationen frühzeitig und niedrigschwellig Hilfe finden, kann eine Entscheidung für oder gegen Suizidhilfe im Einzelfall wirklich selbstbestimmt getroffen werden.

Hinweis: Dieser Artikel berichtet über ein politisches Vorhaben und ersetzt keine persönliche Beratung. Wenn Sie selbst betroffen sind oder sich Sorgen um eine nahestehende Person machen, wenden Sie sich an die TelefonSeelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222) oder Ihren Hausarzt.
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