Quelle: ERITAJ Redaktion
# Testament ändern oder widerrufen: So geht es richtig
Ja – solange Sie testierfähig sind, können Sie Ihr Testament jederzeit ändern, ergänzen oder vollständig widerrufen. Das Erbrecht gibt Ihnen diese Freiheit ausdrücklich. Ein einmal erstelltes Testament ist kein Vertrag, an den Sie dauerhaft gebunden sind. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen und Fallstricke, die Sie kennen sollten – insbesondere beim Berliner Testament und bei notariellen Testamenten.
In Deutschland hat knapp ein Drittel der Erwachsenen ein Testament. Viele dieser Testamente wurden vor Jahren erstellt und spiegeln die aktuelle Lebenssituation nicht mehr wider. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie Änderungen korrekt vorgenommen werden.
Der einfachste und sicherste Weg, ein Testament zu ändern, ist das Erstellen eines neuen, vollständigen Testaments. Das neue Testament muss dabei ausdrücklich erklären, dass alle früheren Testamente aufgehoben werden – oder es muss inhaltlich so vollständig sein, dass es das alte ersetzt.
Empfohlene Formulierung: *"Ich widerrufe alle bisherigen letztwilligen Verfügungen und verfüge hiermit neu wie folgt: ..."*
Für ein handschriftliches Testament gelten dieselben Formvorschriften wie für das ursprüngliche: vollständig handschriftlich verfasst, Datum und Ort, eigenhändige Unterschrift.
Sie können Ihr bestehendes handschriftliches Testament durch einen handschriftlichen Nachtrag ergänzen oder einzelne Regelungen ändern. Auch der Nachtrag muss vollständig handschriftlich sein, datiert und unterschrieben werden.
Achtung: Streichungen im Original sind heikel. Wenn Sie einzelne Passagen durchstreichen oder schwärzen, sollte dies ebenfalls handschriftlich mit Datum und Unterschrift kenntlich gemacht werden. Unklar gestrichene Passagen können im Erbfall zu Streitigkeiten führen.
Bei einem notariellen Testament ist eine Änderung ebenfalls jederzeit möglich – entweder durch ein neues notarielles Testament oder durch ein handschriftliches Testament, das das notarielle ausdrücklich widerruft (oder inhaltlich vollständig ersetzt).
Nach § 2254 BGB können Sie Ihr Testament auf zwei Arten widerrufen:
a) Durch Vernichtung oder Veränderung
Wenn Sie Ihr handschriftliches Testament vernichten (zerreißen, verbrennen) oder in einer Art verändern, die deutlich macht, dass Sie es aufheben wollen (z. B. das gesamte Dokument durchstreichen mit Widerrufsvermerk), gilt es als widerrufen.
Bei einem beim Notar hinterlegten Testament ist eine physische Vernichtung nicht möglich. Hier muss der Notar die Rückgabe des Testaments veranlassen, oder es wird durch ein neues Testament widerrufen.
b) Durch ein späteres Testament
Jedes spätere Testament widerruft ein früheres, soweit es mit diesem in Widerspruch steht (§ 2258 BGB). Das gilt unabhängig davon, ob das neue Testament ausdrücklich auf das alte verweist.
Es gilt: Das neueste Testament hat immer Vorrang, sofern es formgültig ist.
Ein notariell beurkundetes Testament kann jederzeit durch ein neues handschriftliches Testament widerrufen werden – auch wenn es beim Nachlassgericht hinterlegt ist. Der Notar ist dabei nicht erforderlich. Wichtig ist, dass das neue Testament eindeutig formuliert ist und den Widerruf des alten erklärt.
Wer ein notarielles Testament vollständig aufheben möchte, kann auch die Rückgabe der Urkunde vom Nachlassgericht verlangen (§ 2256 BGB). Die Rückgabe des Originals gilt als Widerruf. Das Gericht bestätigt die Rückgabe und vermerkt sie in der Akte.
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern, in dem sich beide gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder als Schlusserben. Es ist die beliebteste Testamentsform in Deutschland.
Das entscheidende Problem: Nach dem Tod des ersten Ehepartners tritt eine Bindungswirkung ein. Der überlebende Partner kann das Berliner Testament für die sogenannten wechselbezüglichen Verfügungen (also die Regelungen, die aufeinander abgestimmt sind) nicht mehr einseitig ändern (§ 2271 BGB).
Das bedeutet: Hat der Vater seine Ehefrau zur Alleinerbin und die Kinder zu Schlusserben eingesetzt, kann die Mutter nach dem Tod des Vaters die Kinder nicht mehr enterben – auch wenn sich das Verhältnis zu einem Kind verschlechtert hat.
Ausnahmen und Lösungsansätze:
Fehler 1: Formfehler beim Nachtrag
Ein maschinengeschriebener Nachtrag zu einem handschriftlichen Testament ist ungültig. Jeder Zusatz muss vollständig handschriftlich verfasst sein.
Fehler 2: Datum fehlt oder ist unklar
Wenn mehrere Testamente existieren, entscheidet das Datum darüber, welches das neueste und damit maßgebliche ist. Fehlt das Datum, kann das Testament im Zweifelsfall als unwirksam behandelt werden.
Fehler 3: Unvollständige Streichungen
Einzelne gestrichene Passagen ohne Datum und Unterschrift können angefochten werden. Im schlimmsten Fall gilt die gestrichene Passage weiterhin als wirksam.
Fehler 4: Übersehen, dass das Berliner Testament bindet
Viele Witwen und Witwer glauben, nach dem Tod des Partners frei über ihr Vermögen verfügen zu können – und stellen erst dann fest, dass das Berliner Testament dies verhindert.
Fehler 5: Mehrere widersprüchliche Testamente ohne klaren Widerruf
Wenn mehrere Testamente vorliegen und unklar ist, welches das neueste ist oder ob ältere Regelungen noch gelten, entsteht für die Erben ein Auslegungsproblem, das im schlimmsten Fall vor Gericht enden kann.
ERITAJ führt Sie Schritt für Schritt kostenlos durch den Prozess – von der Überprüfung Ihres bestehenden Testaments bis zur rechtssicheren Neufassung.
Kann ich ein beim Notar hinterlegtes Testament alleine widerrufen?
Ja. Sie können jederzeit die Rückgabe Ihres notariell hinterlegten Testaments verlangen. Die Rückgabe gilt als Widerruf. Alternativ genügt ein neues Testament, das das alte ausdrücklich widerruft.
Ist ein mündlicher Widerruf des Testaments möglich?
Nein. Ein Testament kann nicht mündlich widerrufen werden. Der Widerruf muss in Testamentsform (handschriftlich oder notariell) oder durch physische Vernichtung des Originals erfolgen.
Was passiert, wenn mein altes und neues Testament widersprüchlich sind?
Das neuere Testament hat Vorrang, soweit es mit dem älteren in Widerspruch steht (§ 2258 BGB). Nicht widersprüchliche Teile des alten Testaments bleiben gültig. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollte ein neues Testament das alte ausdrücklich und vollständig widerrufen.
Kann ich das Berliner Testament noch zu Lebzeiten meines Partners ändern?
Ja. Zu Lebzeiten beider Partner können Sie das Berliner Testament jederzeit einvernehmlich ändern oder widerrufen. Nach dem Tod des ersten Partners ist eine einseitige Änderung der wechselbezüglichen Verfügungen nicht mehr möglich.
Wie erkenne ich, welches meiner Testamente das neueste ist?
Nach dem Datum. Jedes Testament sollte Datum und Ort der Erstellung enthalten. Wenn das Datum fehlt und mehrere Testamente vorliegen, entscheidet im Zweifel das Nachlassgericht – notfalls durch Sachverständige.
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