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Vorsorge2 Min. Lesezeit11. April 2026

Vorsorge für Selbstständige und Unternehmer: Was oft übersehen wird

Quelle: ERITAJ Redaktion


Wer angestellt ist, macht sich selten Gedanken darüber, was mit seiner Arbeit passiert, wenn er plötzlich handlungsunfähig wird. Für Selbstständige und Unternehmer ist diese Frage existenziell — für sie und für ihre Mitarbeiter.

Das Problem: Handlungsfähigkeit des Unternehmens

Eine Vorsorgevollmacht, die für Privatpersonen gut geeignet ist, reicht für Unternehmer oft nicht aus. Wer darf im Notfall Verträge unterzeichnen? Wer kann Mitarbeiter bezahlen und Rechnungen stellen? Wer hat Zugriff auf die Geschäftskonten?

Vorsorge für Selbstständige und Unternehmer: Was oft übersehen wird — mann liest vorsorgevollmacht schreibtisch

Für Einzelunternehmer und Freiberufler ist eine umfassende Generalvollmacht — auch für unternehmerische Tätigkeiten — zwingend erforderlich. Für GmbH-Geschäftsführer braucht es zusätzlich eine Regelung auf Gesellschaftsebene.

Unternehmensebene: Prokura und Handlungsvollmacht

Neben der persönlichen Vorsorgevollmacht sollten Unternehmer prüfen, ob ein Mitarbeiter oder Geschäftspartner Prokura hat — also die Befugnis, das Unternehmen in der Handlungsunfähigkeit des Inhabers zu vertreten. Prokura muss ins Handelsregister eingetragen werden.

Unternehmensnachfolge frühzeitig planen

Vorsorge für Unternehmer bedeutet mehr als Vollmachten: Es geht auch darum, langfristig zu regeln, wer das Unternehmen übernimmt — ein Nachfolger aus der Familie, ein Mitgesellschafter oder ein externer Käufer. Diese Frage sollte nicht erst im Ernstfall gestellt werden.

Gesellschaftsvertrag prüfen

Viele Gesellschaftsverträge enthalten Klauseln, die den Fortbestand des Unternehmens bei Tod oder dauerhafter Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters regeln. Prüfen Sie, ob diese Klauseln noch aktuell sind — und ob sie im Einklang mit Ihrer persönlichen Vorsorgeplanung stehen.

Empfehlung: Spezialisierte Beratung

Für Unternehmer empfiehlt sich eine Kombination aus anwaltlicher Beratung (Gesellschaftsrecht, Erbrecht), steuerlicher Beratung (Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen) und persönlicher Vorsorgeplanung. Ein erfahrener Fachanwalt für Erbrecht und Gesellschaftsrecht kann helfen, alle Bereiche aufeinander abzustimmen.

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