Quelle: ERITAJ Redaktion
# Vorsorgevollmacht: Wer darf für Sie entscheiden?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, das es einer Person erlaubt, für eine andere Person Entscheidungen zu treffen, wenn diese aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage ist, selbst zu handeln. Konkret handelt es sich um eine schriftliche Willenserklärung nach § 1896 Abs. 2 BGB, mit der Sie einer oder mehreren Vertrauenspersonen die Befugnis erteilen, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie geschäftsunfähig oder eingeschränkt geschäftsfähig werden.
Die Vorsorgevollmacht ist ein präventives Rechtsinstrument, das verhindert, dass im Ernstfall eine gerichtliche Betreuung angeordnet werden muss. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, selbstbestimmt festzulegen, wer Ihre Angelegenheiten regeln soll und in welchem Umfang dies geschehen darf. Besonders wichtig ist dieses Dokument für Menschen ab 50, da die Wahrscheinlichkeit, in eine Situation zu gelangen, in der man nicht mehr selbst entscheiden kann, mit dem Alter zunimmt.
Ohne eine Vorsorgevollmacht müssen im Ernstfall möglicherweise Gerichte oder andere Institutionen entscheiden, wer für Sie handeln darf. Dies kann zu langwierigen Verfahren und unnötigem Stress für Ihre Angehörigen führen. § 1814 BGB regelt zwar die Befugnisse von Ehepartnern, diese sind jedoch stark begrenzt und gelten nur für alltägliche Geschäfte.
Eine gerichtlich angeordnete Betreuung nach § 1896 BGB ist nicht nur zeitaufwändig und kostspielig, sondern bedeutet auch, dass ein Fremder - der vom Gericht bestellte Betreuer - über Ihre persönlichen Angelegenheiten entscheidet. Eine Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Kontrolle über Ihre Angelegenheiten zurück und stellt sicher, dass die von Ihnen gewünschten Personen Entscheidungen treffen, die Ihren Wünschen und Werten entsprechen.
Statistiken zeigen, dass in Deutschland jährlich über 400.000 Menschen unter rechtliche Betreuung gestellt werden. Viele dieser Fälle könnten durch eine rechtzeitig erstellte Vorsorgevollmacht vermieden werden.

Die Vorsorgevollmacht basiert auf dem allgemeinen Vertretungsrecht der §§ 164 ff. BGB. Wichtig ist, dass die Vollmacht bereits mit der Unterschrift wirksam wird, auch wenn der Vollmachtgeber noch voll geschäftsfähig ist. Die tatsächliche Anwendung sollte jedoch erst erfolgen, wenn die vereinbarten Voraussetzungen eintreten.
Grundsätzlich ist keine bestimmte Form vorgeschrieben - die Vollmacht kann sogar mündlich erteilt werden. Für bestimmte Geschäfte gelten jedoch Formvorschriften:
Sie können beliebige Personen als Bevollmächtigte benennen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Es kann sich um nahe Angehörige wie Kinder oder Partner handeln, aber auch um Freunde oder Vertraute. Wichtig ist, dass die Person, die Sie auswählen, vertrauenswürdig ist und in der Lage sein sollte, Entscheidungen im Sinne Ihrer Interessen zu treffen.
Sie können auch mehrere Personen benennen und dabei verschiedene Modelle wählen:
Nicht als Bevollmächtigte geeignet sind:
In einer Vorsorgevollmacht sollten klare Anweisungen darüber enthalten sein, welche Entscheidungen der Bevollmächtigte in Ihrem Namen treffen darf. Die Vollmacht kann sich auf verschiedene Lebensbereiche erstrecken:
Herr Schmidt erleidet mit 68 Jahren einen schweren Schlaganfall und kann sich nicht mehr verständlich äußern. Seine Ehefrau kann dank der Vorsorgevollmacht sofort alle notwendigen Entscheidungen treffen: Sie stimmt der intensivmedizinischen Behandlung zu, organisiert die anschließende Rehabilitation und regelt die Kostenübernahme mit der Krankenkasse. Ohne Vollmacht hätte sie erst einen Betreuer beantragen müssen, was Wochen gedauert hätte.
Frau Müller entwickelt mit 75 Jahren eine fortschreitende Demenz. Ihr Sohn kann aufgrund der erteilten Vorsorgevollmacht rechtzeitig ihre Finanzen ordnen: Er verkauft das zu große Haus, organisiert die Unterbringung im Pflegeheim und verwaltet das Vermögen so, dass die Pflegekosten gedeckt sind. Die in der Vollmacht enthaltenen konkreten Anweisungen helfen ihm, im Sinne seiner Mutter zu handeln.
Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist relativ unkompliziert, erfordert aber sorgfältige Überlegungen. Sie können eine Vorlage verwenden oder selbst ein Dokument erstellen. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:
Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert, da sie:
Eine vollständige Vorsorgevollmacht sollte enthalten:
Informieren Sie alle relevanten Personen über die Existenz der Vollmacht:
Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, solange Sie geschäftsfähig sind. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und allen Beteiligten mitgeteilt werden. Bei notariell beurkundeten Vollmachten ist ein notarieller Widerruf empfehlenswert.
Die Vollmacht endet automatisch:
Eine Vorsorgevollmacht ist nicht dasselbe wie eine Patientenverfügung. Während die Patientenverfügung konkrete medizinische Behandlungswünsche für bestimmte Krankheitssituationen festhält, ermächtigt die Vorsorgevollmacht eine Person, Entscheidungen zu treffen. Optimal ist die Kombination beider Dokumente.
Die Kosten variieren je nach Aufwand:
Leben Sie zeitweise im Ausland oder haben dort Vermögen? Dann sollten Sie prüfen, ob Ihre deutsche Vorsorgevollmacht dort anerkannt wird. Eventuell ist eine Apostille oder eine zusätzliche ausländische Vollmacht erforderlich.
Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Bestandteil der Nachlassplanung und sorgt dafür, dass Ihre Interessen und Wünsche auch in schwierigen Lebenslagen respektiert werden. Trotz der Tatsache, dass knapp ein Drittel der Deutschen ein Testament verfasst hat, ist die Verbreitung von Vorsorgevollmachten noch deutlich geringer - ein bedenklicher Zustand angesichts der demografischen Entwicklung.
Nehmen Sie sich Zeit, um darüber nachzudenken, wer für Sie entscheiden soll, und setzen Sie Ihre Wünsche in einer klaren und verbindlichen Form um. Damit geben Sie nicht nur sich selbst Sicherheit, sondern entlasten auch Ihre Angehörigen in einer möglicherweise belastenden Situation. Eine rechtzeitig erstellte und durchdachte Vorsorgevollmacht ist ein Geschenk an Ihre Liebsten und an Sie selbst.
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Ja, eine handschriftliche Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich gültig, solange sie von Ihnen eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Allerdings empfiehlt sich eine maschinenschriftliche Fassung mit notarieller Beglaubigung, da handschriftliche Dokumente häufiger Akzeptanzprobleme bei Banken und Behörden haben. Zudem können handschriftliche Texte unleserlich werden oder missverstanden werden.
In diesem Fall endet die Vollmacht automatisch. Deshalb ist es sinnvoll, immer mehrere Bevollmächtigte zu benennen oder zumindest einen Ersatzbevollmächtigten zu bestimmen. Alternativ können Sie in der Vollmacht festlegen, dass der Bevollmächtigte eine Untervollmacht erteilen darf. Wichtig ist, diese Situationen vorausschauend zu regeln und die Vollmacht regelmäßig zu überprüfen.
Nein, Sie müssen die Vollmacht nicht vorher vorlegen. Banken verlangen die Vorlage erst, wenn der Bevollmächtigte tatsächlich handeln möchte. Viele Institute haben eigene Vollmachtsformulare oder verlangen eine Beglaubigung. Es kann sinnvoll sein, sich vorab über die Anforderungen Ihrer Bank zu informieren und gegebenenfalls eine zusätzliche bankinterne Vollmacht zu erstellen.
Eine Überprüfung alle 2-3 Jahre ist empfehlenswert, spätestens jedoch bei wichtigen Lebensveränderungen wie Scheidung, Tod des Bevollmächtigten, Umzug oder Änderung der Vermögenssituation. Prüfen Sie dabei auch, ob Ihre Wünsche und
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